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Analytik, Monitoring
Titel Ausführungsort Frist
Gutachterpool Umwelt 2024/2025 DE-03046 18.04.2024
Grundwasserbeprobung im Nationalpark Unteres Odertal DE-16303 18.04.2024
Evaluation möglicher sensorgestützter Monitoringkonzepte DE-65203 17.04.2024
Weiterführung Grundwassermonitoring der Stadt Halle DE-06122 17.04.2024
Prüfung der Probenahmestellen vor der Trinkwasseranalyse DE-50679 16.04.2024
Analytik von Bodenproben und Schmelzwasser-Filterkuchen DE-02763 16.04.2024
A1, Ersatzneubau 11 A-BW Harburg-Maschen, Orientierende Schadstoffuntersuchungen DE-20097 15.04.2024
Optimierung von Förderinstrumenten für den Markthochlauf von Grünem Wasserstoff DE-44801 15.04.2024
Titel
Durchführung des Monitorings und der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abteilung 1 Zentrale Aufgaben
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Ausführungsort
DE-01326 Dresden
Frist
29.09.2020
Vergabeunterlagen
TED Nr.
382620-2020
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
E-Mail: Vergabestelle-LfULGsmul.sachsen.de
Internet: www.lfulg.sachsen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 Dresden 01326 Deutschland E-Mail: Vergabestelle-LfULGsmul.sachsen.de NUTS-Code: DED2 Internet-Adresse(n): Internet: www.lfulg.sachsen.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: evergabe.sachsen.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Durchführung Monitoring, Begleituntersuchungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements Referenznummer der Bekanntmachung: 62-Z409/20
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90721700
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung des Monitorings und der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90721700
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED NUTS-Code: DED43 Hauptort der Ausführung: Freiberg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Grundlagen und Zielstellung Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie eine prioritäre Art und genießt nach Bundesnaturschutzgesetz § 7 einen strengen Schutz. Die EU erwartet von den Mitgliedsländern, dass sie einen „guten Erhaltungszustand" prioritärer Arten gewährleisten bzw. herbeiführen. Die Zuständigkeit liegt dafür bei den Ländern. Etwa ein Viertel der Wolfsvorkommen in Deutschland existieren gegenwärtig in Sachsen. Seit dem Jahr 2000 werden hier regelmäßig Jungtiere aufgezogen. Für den Freistaat Sachsen besteht daher im Sinne des EU-Rechtes die Notwendigkeit, ein Management einschließlich wissenschaftlicher Begleituntersuchungen zu organisieren und zu sichern. Die Fortsetzung dieser Arbeiten besitzt höchste fachliche Priorität. Im Jahr 2018/19 existierten in Sachsen mindestens 26 Wolfsrudel bzw. Paare (Karte siehe Anlage 1). Im geplanten Bearbeitungszeitraum bis 05/2022 ist für die Kalkulation der Begleituntersuchungen mit einer Zunahme zu rechnen. Zum Erstellen des Angebotes soll für den gesamten Bearbeitungszeitraum kalkulatorisch mit 28 Rudeln bzw. Paaren gearbeitet werden. Im Zuge der Neuausrichtung des Sächsischen Wolfsmanagements sind in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wissenschaftliche Begleituntersuchungen und das Monitoring durchzuführen. Die aktuelle Grundlage dafür ist § 3 Abs. 1 der Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfM-VO) vom 15. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 332). Im Monitoring sind Populationsgröße (Anzahl Rudel inkl. Beurteilung des Reproduktionserfolges, territoriale Paare, territoriale Einzeltiere) und Vorkommensgebiete des Wolfes sowie Trends dieser Parameter zu ermitteln. Das Monitoring erfolgt in Sachsen nach wissenschaftlichen Kriterien entsprechend der Standards für Großraubtiere in Deutschland, die im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz entwickelt und 2009 von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) bestätigt wurden (in aktueller Fassung BfN 2015). Im Rahmen der Möglichkeiten sind vertiefende Untersuchungen (z. B. Ermittlung der Wurfgrößen, Untersuchung gerissener Beutetiere (Wildtiere), genetische Untersuchungen zu Herkunft und Verwandtschaftsverhältnissen) und Forschungsvorhaben (z. B. Losungsanalysen, genetische Variabilität in der Teilpopulation, Todesursachen) durchzuführen bzw. zu unterstützen. Die erhobenen Daten sind aufzubereiten, entsprechend der aktuellen Monitoringstandards zu bewerten und zeit-nah bereitzustellen. Das schließt die Datenübermittlung an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) mit ein. Weiterhin ist problematisches Verhalten von Wölfen (im Sinne des Fachkonzeptes BfN 2007) zu dokumentieren, auszuwerten und unverzüglich an die Fachstelle Wolf beim LfULG zu übermitteln.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.12.2020 Ende: 31.05.2022 Dieser Aulftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Option der Verlängerung bis zum 31.5.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung; — Kurzvorstellung des Unternehmens (Gründungsjahr, Anzahl der Beschäftigten, Qualifikation der Beschäftigten, technische Ausstattung); — Angaben zur technischen Ausstattung (insbesondere Vorhandensein von Fotofallen, Ausrüstung für Lebendfang und Transport von (verletzten) Wölfen, Ausrüstung Nahrungsanalyse, erforderliche Hard-/Software); — Nachweise zum Status „Erfahrene Person" für die im Wolfs-Monitoring und bei Schulungen verantwortlich tätigen Bearbeiter und ggf. Stellvertreter „Erfahrene Person = Eine Person gilt als erfahren, wenn sie bereits ausgiebig mit dem Monitoring der jeweiligen Tierart beschäftigt war, so dass sie Routine im erkennen und Interpretieren von Hinweisen der Art hat. Sie muss also über längere Zeit an Feldarbeit im Rahmen national oder international anerkannter Wolf- ...Projekte teilgenommen haben. Sie muss mit der Biologie der jeweiligen Tierart und ihrer Beutetiere (Wild- und Nutztiere) vertraut sein. Um die Routine im erkennen und Einordnen von Wolf- ...hinweisen aufrecht zu erhalten, muss diese Person Gelegenheit haben, solche Hinweise regelmäßig zu sehen." (BfN 2015, S. 93).
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29.09.2020 Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20.11.2020
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30.09.2020 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 341977-3800 E-Mail: vergabekammerlds.sachsen.de Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 341977-3800 E-Mail: vergabekammerlds.sachsen.de Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.08.2020
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 33256 vom 17.08.2020