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Titel

Screening organischer Schadstoffe (neue Schadstoffe) in Böden

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Ausführungsort

DE-06844 Dessau-Roßlau

Frist

05.05.2020

Beschreibung

1. a) Umweltbundesamt

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

E-Mail: ufoplan(at)uba.de

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a).

2. Angaben zum Verfahren

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c) Geschäftszeichen FKZ 3719 72 201 0 // AZ 91 007-2 / 10.

3. Angaben zu Angeboten

a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 05.05.2020 - 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 09.06.2020.

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d) Anforderungsfrist 05.05.2020 - 14:00 Uhr.

5. Angaben zur Leistung

a) Art und Umfang der Leistung ReFoPlan Titel: „Screening organischer Schadstoffe (neue Schadstoffe) in Böden unter landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung anhand von Rückstellproben“ Die hohe Anzahl von potentiell umweltrelevanten organischen Verbindungen ist eine große Herausforderung für den Vollzug des Bodenrechts. Im BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, 1999) wurde der vorsorgende Schutz von Böden gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränder-ungen (sBV) verankert. Gemäß §°9 Abs.1, Satz 1 BBodSchV ist das Entstehen sBV i.d.R. dann zu besorgen, wenn (a) Schadstoffgehalte im Boden gemessen werden, die die Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV überschreiten, oder (b) eine erhebliche Anreicherung von anderen Schadstoffen erfolgt, die aufgrund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder toxischen Eigenschaften in besonderem Maße geeignet sind sBV herbeizuführen. In den Vorsorgeanforderungen des §°10, Abs. 2 BBodSchV ist zudem festgelegt, dass Einträge von Schadstoffen nach §°9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBodSchV, für die keine Vorsorgewerte festgesetzt sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu begrenzen sind. Zur Umsetzung der rechtlichen Pflichten sind Kenntnisse über das Vorkommen von bisher nicht hinreichend untersuchten organischen Verbindungen erforderlich. Ziel des Projekts: Identifizierung/Nachweis ausgewählter, bisher nicht hinreichend untersuchter organischer Verbindungen in Böden. Anhand der Ergebnisse von quantitativen und semi-quantitativen Untersuchungen sind organische Verbindungen zu benennen, die in zukünftige, bundesweit repräsentative Erhebungsuntersuchungen einzubeziehen sind. Aufgaben des Projekts: Eine Darstellung der zu erbringenden Leistungen enthält die Leistungsbeschreibung. Im Projekt ist keine Entnahme von Bodenproben vorgesehen; dem Auftragnehmer werden 60 Rückstellproben der Nutzungsarten Acker/Grünland und Wald zur Verfügung gestellt. Eine initiale Liste von zu untersuchenden organischen Verbindungen ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchung des Vorkommens von Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) ist nicht Gegenstand des Forschungsprojekts. Im weiteren Vergabeverfahrens können nur Bieter berücksichtigt werden, die neben den sonstig geforderten Nachweisen folgende Fachkunde nachweisen können: Expertise bei der Bestimmung / Quantifizierung organischer Schadstoffe in Feststoffen, Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, Flexibilisierung nach Kategorie II der Akkreditierung, Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Ermittlung der Robustheit normierter Verfahren für organische Schadstoffe.

c) Ort der Leistungserbringung Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.

6. Angaben zu Losen

a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das Vorhaben soll mit Zuschlagserteilung, spätestens zum 10.06.2020 beginnen. Die Ausführungsfrist beträgt 15 Monate.

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Die Qualifikation des Bieters und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und - partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Der Anbieter hat die folgenden fachlichen Qualifikationen nachzuweisen: • Expertise bei der Bestimmung / Quantifizierung organischer Schadstoffe in Feststoffproben; Vorlage von mindestens 4 Nachweisen (z.B. Forschungsarbeiten, Normungstätigkeit). • In Hinblick auf die Qualitätssicherung bei der Durchführung analytischer Arbeiten ist eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 nachzuweisen. • Nachweis von Expertise zur Entwicklung von Hausverfahren (Flexibilisierung nach Kategorie II der Akkreditierung); für drei nicht genormte organische Verbindungen sind Standardarbeitsanweisungen der Hausmethoden vorzulegen. • Nachweis über die Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Ermittlung der Robustheit normierter Verfahren für organische Schadstoffe. Z.B. Nachweis über die Teilnahme an verpflichtenden länderübergreifen Ringuntersuchungen. Insgesamt sind vier Nachweise vorzulegen. Die angegebenen Referenzen sollen nicht älter als acht Jahre sein. Darüber hinaus sind weitere Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern vorzulegen. Dies umfasst insbesondere eine kurze Vorstellung der am Projekt beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsprojekts wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter). Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen. Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.

12. Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.

14. Sonstige Angaben Die summierte Gesamtgröße aller bei der Angebotsabgabe eingereichten Dateien darf 8,0 MB nicht überschreiten.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31816 vom 08.04.2020