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Titel

Durchführung von u. a. Rückbauten, Altlasten und Sicherungen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Vergabestelle

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen

Ausführungsort

CH-4800 Zofingen

Frist

25.10.2021

Beschreibung

1. Auftraggeber

1.1 Bundesamt für Strassen ASTRA

Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA

Filiale Zofingen, zu Hdn. von Projektmanagement Nord

Brühlstrasse 3

4800 Zofingen

Telefon: +41 58 482 75 11

Fax: +41 58 482 75 90

E-mail: zofingen(at)astra.admin.ch

Internet: www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen, zu Hdn. von N01, 160087, IBB OENSIN / Neubau: Los 1 Baumeister Tiefbau, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-mail: beschaffung.zofingen(at)astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 01.10.2021 Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 08.10.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 01.10.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 25.10.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung: 29.10.2021, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich Ja.

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung N01, 160087, IBB OENSIN, Ausbau IBB Oensingen / Neubau: Los 1 Baumeister Tiefbau

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 160087

2.4 Aufteilung in Lose? Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Rückbauten, Altlasten, Sicherungen, Provisorien, Baugrubenabschlüsse, Aushub, Bepflanzungen, Gärtner- und Belagsarbeiten, Oberbauten z.T. etappiert. Das Bundesamt für Strassen hat Architekt und Fachplaner beauftragt, die Ersatzbauten im Werkhof Oensingen auf der Grundlage des Werkhofes Schafisheim AG zu planen. Dabei ist der Betreiber des Werkhofes (NSNW AG) mit einzubeziehen. Folgende Ziele sollen mit dem Projekt erreicht werden: - funktionaler Zweckbau - Realisierung bezüglich Umwelt, Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Raumbedarf für eine nachhaltige Lösung - Bauen unter Betrieb - Ausführung während 2 Jahren (Bauetappen 2022 und 2023)

2.7 Ort der Ausführung 4702 Oensingen, Kanton Solothurn

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Verschiebung Baubeginn um 1 Jahr. 36 Monate nach Vertragsunterzeichnung. Eine mögliche Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite.

2.9 Optionen Nein

2.10 Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: PREIS; Gewichtung 80 % Bereinigte Angebotssumme (normaler Preis, Verlässlichkeit des Preises) ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS; Gewichtung 5 % Erfahrung der Schlüsselpersonen ZK3: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS; Gewichtung 15 % - Stellungnahme zum Bauprogramm - Baustelleneinrichtung pro Etappe - QM-Konzept - Risikoanalyse

Erläuterungen: PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin Beginn 02.02.2022 und Ende 31.10.2023.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.

3.2 Kautionen / Sicherheiten Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen CHF; 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. örtliche Bauleitung.

3.4 Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt keine bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: technische Leistungsfähigkeit (Anbieter) EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Nachweis der Verfügbarkeit (Schlüsselperson)

3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann: EK1: technische Leistungsfähigkeit (Anbieter) Ein Referenzprojekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten, mit vergleichbarem Umfang. EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Jahresumsatz des Anbieters muss mind. doppelt so hoch sein wie der Jahresumsatz des Auftrages. EK3: Nachweis der Verfügbarkeit

3.9 Bedingungen für den Erhalt der AusschreibungsunterlagenKosten: Keine

3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.09.2021 bis 25.10.2021Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines DialogsNein.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehörenKeine.

4.2 GeschäftsbedingungenGemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen Die Begehung findet am Mittwoch, 29.09.2021 um 10:00 - 11:00 Uhr statt. Treffpunkt: Haupteingang NSNW AG, Werkhofstrasse 24 in 4702 Oensingen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben.

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite (Baubeginn kann um ein Jahr verschoben werden).

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.

4. Folgende Arbeitsgattungen sind in der Ausschreibung enthalten und müssen zusammen eingereicht werden: BKP 112 Rückbau BKP 113 Sanierung Altlasten BKP 121 Sicherung vorhandener Anlagen BKP 122 Provisorien BKP 15 Anpassungen best. Erschliess. BKP 172 Baugrubenabschlüsse BKP 401.0 Baustelleneinrichtung BKP 411.1 Kanalisation ausserh. Gebäude BKP 421 Gärtnerarbeiten BKP 426 Belagsarbeiten BKP 463 Oberbau

4.7 Offizielles Publikationsorgan Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 39816 vom 29.09.2021