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Titel

Durchführung von Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Niedereimerfeld 22/24
59823 Arnsberg

Ausführungsort

DE-59823 Arnsberg

Frist

07.08.2020

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E77957744

TED Nr.

323750-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Arnsberg

Fachdienst Beschaffung/Vergaben

Niedereimerfeld 22

59823 Arnsberg

Telefon: +49 2932201-3252

E-Mail: s.gillert(at)stadtwerke-arnsberg.de

Internet: www.arnsberg.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E77957744 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.subreport.de/E77957744

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Sanierung Rathaus Arnsberg – Sachverständigenleistung Baufeldfreimachung/ Rückbau

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90740000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau“ für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt. Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18). Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden. Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA5 Hauptort der Ausführung: Arnsberg, Rathausplatz

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des „Rathaus der Stadt Arnsberg“ soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der anschließende Hochtrakt (bestehend aus 2 Untergeschossen, Erdgeschoss sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende Stahlbetonstruktur entkernt werden. Beim Rückbau von komplexen Gebäuden wie dem des Rathauses Arnsberg, bei dem der Flachtrakt komplett und der Hochtrakt lediglich bis auf die tragende Stahlbetonstruktur zurückgebaut werden soll, sind viele Faktoren zu beachten (u. a. der Schutz des Hochtrakts beim Abbruch des Flachtrakts, Nutzungen im Umfeld, Nachnutzung der Flächen, Schadstoffbelastung des Gebäudes, aber auch des Geländes). Der Gebäudekomplex des Rathauses wurde auf dem Gelände einer ehemaligen Lackfabrik errichtet, Bodenproben in der Vergangenheit ergaben bisher keine Schadstoffbelastung, allerdings besteht bei Entfernung der obersten Bodenschichten eine erhebliche Geruchsbelästigung. Daher sind auch hier weiterführende Untersuchungen und Beprobungen sowie ein Entsorgungskonzept des Bodenmaterials unerlässlich. Zum einen in den Bereichen der Baugruben, zum anderen aber auch im gesamten Gebiet der Freianlagenplanung ist bei Erdbewegungen der Untergrund auf Schadstoffe hin zu untersuchen. Auch anfallende Abbruchmaterialien aus den Freianlagen, wie Asphalt/Teerbeläge aus der Zufahrtstraße o. ä. sind zwingend zu überprüfen. Dadurch ist das Rückbauprojekt in Zusammenarbeit mit anderen Planern wie dem Tragwerksplaner, der Objektplanung, dem Landschaftsplaner u. a. und unter Berücksichtigung aller Randbedingungen in technisch und wirtschaftlich optimierter Form zu planen und zu überwachen. Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor. Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz gelangt sein (z. B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien selbst (z. B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen. Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zugrunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18). Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden. Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.09.2020 Ende: 31.01.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Formular 124_LD); — Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (Formular 124_LD); ;— Eigenerklärung Ausschlussgründe; — Eigenerklärung Mindestlohngesetz; — Bietererklärung Selbstreinigung.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formular 124_LD); — Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular 124_LD); — Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Formular 124_LD).

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — 3 Referenzen (s. Vordrucke); — Angaben zu Arbeitskräften (Formular 124_LD). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu Referenzen: Angaben aus den letzten 5 Jahren

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 07.08.2020 Ortszeit: 10:30

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 07.08.2020 Ortszeit: 10:30 Ort: Stadt Arnsberg (Gebäude Campus der Stadtwerke Arnsberg GmbH), Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg, Zimmer: 0.03 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nach § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation). Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben beantwortet. Über diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um evtl. Bieterinformationsschreiben dort abzurufen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Fax: +49 251-4112165

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 07.07.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 32851 vom 12.07.2020