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Titel

Durchführung den Sanierungsplan des „Flugplatzes Pütnitz“

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten

Ausführungsort

DE-18311 Ribnitz-Damgarten

Frist

15.01.2021

Vergabeunterlagen

abruf.bi-medien.de/D441712184

TED Nr.

590961-2020

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

Am Markt 1

18311 Ribnitz-Damgarten

Deutschland

Kontaktstelle(n): Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften

Telefon: +49 38218934621

E-Mail: m.lorenz(at)ribnitz-damgarten.de

Internet: http.:www.ribnitz-damgarten.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:abruf.bi-medien.de/D441712184 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Projektmanagement Rostock GmbH, Am Strande 2B, Rostock, 18055, Deutschland, Kontaktstelle(n): Vergabe, Telefon: +49 381208730, E-Mail: vergabe(at)pm-rostock.de, NUTS-Code: DE803, Internet-Adresse(n):, Hauptadresse: Internet: http.:www.pm-rostock.de, Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:Internet: http.:www.bi-medien.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Entwicklung Sondergebiet Tourismus auf der Halbinsel Pütnitz Referenznummer der Bekanntmachung: PEHP_2020-010

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die ehemalige Liegenschaft der Westgruppe-der-Truppen (WGT) „Flugplatzes Pütnitz“ befindet sich nördlich der Stadt Ribnitz-Damgarten, im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Das Vorhabengebiet hat eine Gesamtgröße von etwa 650 ha. Für den ehemaligen „Flugplatz Pütnitz“ wurde im Dezember 2002 eine Sanierungsplanung gemäß den Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes erarbeitet. Dieser Sanierungsplan wurde in dieser Form durch die zuständige Bodenschutzbehörde als verbindlich erklärt. Die Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten plant auf dem Standort die touristische Entwicklung der Halbinsel Pütnitz. Voraussetzung für die weitere touristische Entwicklung der Halbinsel Pütnitz ist die Herstellung der Kampfmittelfreiheit und die Sanierung der vorhandenen Altlasten auf dem 650 ha großen Areal. Für das gesamte Areal werden die Ingenieurleistungen für die Kampfmittelräumung und Altlastensanierung ausgeschrieben.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen, Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE80L Hauptort der Ausführung: 18311 Ribnitz-Damgarten Maritim-touristisches Sondergebiet auf der Halbinsel Pütnitz

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die ehemalige Liegenschaft der Westgruppe-der-Truppen (WGT) „Flugplatzes Pütnitz“ befindet sich nördlich der Stadt Ribnitz-Damgarten, im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Das Vorhabengebiet hat eine Gesamtgröße von etwa 650 ha. Für den ehemaligen „Flugplatz Pütnitz“ wurde im Dezember 2002 eine Sanierungsplanung gemäß den Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes erarbeitet. Dieser Sanierungsplan wurde in dieser Form durch die zuständige Bodenschutzbehörde als verbindlich erklärt. Die Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten plant auf dem Standort die touristische Entwicklung der Halbinsel Pütnitz. Voraussetzung für die weitere touristische Entwicklung der Halbinsel Pütnitz ist die Herstellung der Kampfmittelfreiheit und die Sanierung der vorhandenen Altlasten auf dem 650 ha großen Areal. Für das gesamte Areal werden die Ingenieurleistungen für die Kampfmittelräumung und Altlastensanierung ausgeschrieben. Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV 2016 über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber, der auf der Grundlage seines Angebotes die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Für die aufgeführten Leistungen wird eine Bearbeitung von maximal 21 Monaten erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Präsentation zur Lösung der gestellten Aufgaben (punktbeste Referenz) / Gewichtung: 20, Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Einhaltung von Qualität, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, konkret bei der anstehenden Leistungserbringung / Gewichtung: 33, Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Planung und Organisation des Projektablaufes / Gewichtung: 32, Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 15

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2021, Ende: 31.12.2022, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe Eignungsmatrix.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als Eigenerklärung vorzulegen: — Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten/Innen, Ingenieure/Innen tätig / zugelassen sind, — Erlaubnis zur Berufsausführung nach § 7 SprengG, — Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, — Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, — Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, — Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, — Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Siehe Eigenerklärung/Eignungsmatrix.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen: — Die geforderten Angaben/Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen, — Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, — Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen: — Die geforderten Angaben/Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen, — Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften, — Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, — Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, — Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieure/Innen, Befähigung nach § 20 SprengG

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Vergütung erfolgt gemäß den Positionen im beiligenden Leistungsverzeichnis für die Planungsleistungen. Mit Fertigstellung der Genehmigungsplanung und der damit zum Zeitpunkt erbrachten Kostenberechung erfolgt die Honorarfestsschreibung für die Leistungen der Bauberleitung und örtlichen Bauüberwachung.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.01.2021, Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 22.01.2021

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.03.2021

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form: Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: Internet: http.:www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi. Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (Internet: http.:www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden. Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D441712184 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, Schwerin, Mecklenburg, 19053, Deutschland, Telefon: +49 3855884855817, E-Mail: vergabekammer(at)wm.mv-regierung.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, Schwerin, Mecklenburg, 19053, Deutschland, Telefon: +49 3855884855817, E-Mail: vergabekammer(at)wm.mv-regierung.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich In Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Name

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Auftragberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V., Eckdrift 97, Schwerin, Mecklenburg, 19061, Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.12.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34998 vom 10.12.2020