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Titel

Beratungs- und Überwachungsleistungen zur Wasserhaltung, Wasseraufbereitungs- und Vorbehandlungsanlagen

Vergabeverfahren

Anwendung eines Prüfungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg

Ausführungsort

DE-20095 Hamburg

Frist

30.07.2022

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

TED Nr.

348376-2022

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Hamburger Hochbahn AG

Steinstraße 20

20095 Hamburg

Telefon: +49 4032882975

Fax: +49 403288-2138

E-Mail: mailto: rafael.krause@hochbahn.de

Internet: https://hochbahn.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2RE/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2RE

I.6) Haupttätigkeit(en) Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Qualifizierungssystem Sachverständiger Wasserhaltung, Wasseraufbereitungs- und Vorbehandlungsanlagen inkl. Überwachungstätigkeiten für die Erweiterung des Hamburger U-Bahn und Schnellbahn-Netzes [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 013_200

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71356100 Technische Überwachung

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb Beratungs- und Überwachungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten zur Wasserhaltung (Brunnenanlagen, Grundwassermessstellen), Wasseraufbereitung (Wasseraufbereitungsanlagen und Druckleitungen) und Vorbehandlung (Aufbereitung von Bauwasserteilströmen). Die Wasserhaltung erfolgt im Wesentlichen in wasserdichten Trogbaugruben mit natürlicher oder künstlicher Dichtsohle. Weiterhin ist die Prüfung des Detail Engineerings Wasseraufbereitungsanlagen inkl. Wasserhaltung und Druckwasserleitungen , die Planung und Begleitung von Pumpversuchen, die Inaugenscheinnahme der Baugrubenwände auf Undichtigkeiten, die Überwachung von Wasserprobenahme, die Prüfung der spezifikationskonformen Ausführung der Anlagen und Leitungen, Betriebsabnahmen, die Kontrolle des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs, die Dokumentation und Kommunikation (regelmäßige Sichtung und Bewertung von Mess- und Analyseergebnisse, Jahresberichte) mit der Genehmigungsbehörde (BUKEA, Bezirksämter) entsprechend den wasserrechtlichen Erlaubnissen und des Planfeststellungsbeschlusses Bestandteil der Leistung. Ausarbeitung von Stellungnahmen zu gewerkspezifischen Fragestellungen / Problemstellungen. Ggf. sind gewerkspezifische Nachträge zu prüfen und zu bewerten. Bei Bedarf Überwachungsleistungen bzgl. Herstellung und Rückbau von Grundwassermessstellen und Brunnen. Hierbei sind die Besonderheiten norddeutscher Baugrundverhältnisse zu berücksichtigen. Norddeutsche Baugrundverhältnisse werden durch einen Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Findlingen, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Für eine Zulassung gemäß diesem Qualifizierungssystem ist eine einschlägige Erfahrung des Bewerbers mit den vorgenannten Baugrundverhältnissen oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse eine zwingende Voraussetzung.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte Dauer Das Qualifizierungssystem wird verlängert Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.9) Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4), beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.1. Allgemeine Anforderung:Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sachverständigen Wasserhaltung, oder Wasseraufbereitung8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 9. Nachweis als Sachverständiger für Bauwesen mit der Qualifikation Architekt, Dipl.-Ing. Hoch- bzw. Tiefbau oder ein entsprechender Nachweis10. Nachweis über die Eintragung ins Berufsregister (z. B. Handelskammer Hamburg)11. Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2022) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils12. detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Stichtag 1.1.2022) gemäß vorgenannter Ziffer 11., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Mindestens ein Referenzprojekt muss Erfahrungen mit Wasseraufbereitungsanlagen (Anlagentechnik) und Druckwasserleitungen aufzeigen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-257903

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: Internet: https://www.schneller-durch-hamburg.de. Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; - dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten; - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R2RE

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 E-Mail: mailto: vergabekammer@fb.hamburg.de Fax: +49 4042823-2020

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb Rue de Loi Brüssel 1048 Belgien Telefon: +32 2991111 Fax: +32 2950138

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 Fax: +49 4042823-2020

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.06.2022

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 44763 vom 30.06.2022