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Titel

Lieferung von Laborgeräten, optische Geräten und Präzisionsgeräten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt

Ausführungsort

DE-64291 Darmstadt

Frist

17.05.2022

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

TED Nr.

207070-2022

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

Telefon: +49 6159713547

Fax: +49 6159713983

E-Mail: mailto: proekf338@gsi.de

Internet: https://www.gsi.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR8W/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR8W

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Großforschungseinrichtung

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Superconducting CH-Cavities Referenznummer der Bekanntmachung: 338/50087921

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: 3 Supraleitende 216,816 MHz CH-Resonatoren. 3 Kavitäten(CH3-5) zuzüglich einer Kaufoption, ohne Verpflichtung, von 3 Kavitäten (CH6-8) für zukünftige Anwendungen

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE711 Hauptort der Ausführung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Kavitäten müssen aus Niob mit hohem RRR (RRR > 250) und Niobblechen mit einer Dicke von 4 bis 5 mm hergestellt werden. Der Aufbau umfasst die Kavitäten, 2 Balgtuner, 2 statische Tuner und ein Titan-Heliumgefäß für für jede Kavität. Nach der Herstellung erfolgt eine Oberflächenvorbereitung mit Buffered Chemical Polishing (BCP) und High Pressure Rinsing (HPR). Hochdruckspülung (HPR) mit ultrareinem Wasser erforderlich. Während der Herstellung wird die Resonanzfrequenz der Hohlräume gemessen und für verschiedene Schritt-für-Schritt-Anleitung gemessen und kontrolliert, um sicherzustellen, dass die die Entwurfsfrequenz erreicht wird. Das detaillierte Verfahren dieser Anweisung wird in Absprache mit dem Hersteller festgelegt. Details siehe hierzu Tech. Specifikation

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 17.05.2022 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 18.05.2022

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

VI.3) Zusätzliche Angaben Zuschlagskriterien: Gesamtangebotspreis 40% Leistungskriterien (LK) 60% Leistungskriterien im Einzelnen: Konzept zur Fertigung und Einhaltung der Spezifikationen 50% Darstellung des technischen Konzeptes - Detaillierungsgrad des Angebotes20% Qualitätssicherung und Prüfmethoden während und nach der Fertigung10% Test- und Abnahmekonzept / Zertifikate10% Transport- und Montagekonzept10% Summe100% Die detaillierte Beschreibung der Leistungskriterien befindet sich im Dokument Bewerbungsbedingungen Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR8W

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: mailto: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: Internet: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ei-nen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI ge-schlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: Internet: https://www.gsi.de/datenschutzhinweise

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.04.2022

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 43357 vom 21.04.2022