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Titel

Versetzung von 16 Stk. Erdwärmesonden

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Hochbau Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern

Ausführungsort

CH-3011 Bern

Frist

29.04.2022

Beschreibung

1.1 Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern

Bundesgasse 33

3011 Bern

E-Mail: beschaffungswesen(at)bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, E-Mail: beschaffungswesen(at)bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 19.04.2022 Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf Internet: http.:www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.04.2022 auf Internet: http.:www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 29.04.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Tagesschule Wyssloch, BKP 241 Energiezulieferung / Eingabefrist: 29.04.2022" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung: 03.05.2022

1.6 Art des Auftraggebers Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart es Verfahren

1.8 Auftragsart Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich .

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung schule Wysslochgut, BKP 241 Energiezulieferung

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer PB19-008

2.4 Aufteilung in Lose? Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 45000000 - Bauarbeiten Baukostenplannummer (BKP): 242 - Heizungsanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Wärmepumpe, welche eine Heizleistung von ca. 82 kW aufweist. Als Energiequelle für den Heizfall sowie den Free-Cooling Betrieb (Regeneration) dienen Erdsonden. Mittels einer Systemtrennung können die Erdsonden auch für die Wärmeabführung (Kühlung) benutzt werden. Es werden 16 Stk. Erdwärmesonden à 120 lfm (Gesamt 1920lfm) ausserhalb des Gebäudes versetzt. Die Heizungsanlage für die Erdwärmesonden ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Sie werden separat ausgeschrieben. Die Schnittstelle zur Heizungsanlage ist im Sondenschacht (Sondenverteiler) ausserhalb des Gebäudes. Der Sondenverteiler, Zuleitung Sonden und die Erdwärmesonden selbst sind bestandteil dieser Ausschreibung.

2.7 Ort der Ausführung Laubeggstrasse 111, 3006 Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.08.2022, Ende: 31.08.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen Nein

2.10 Zuschlagskriterien Preis: Beilage: Keine separate Beilage, als Eingabesumme gilt der auf dem Titelblatt der Ausschreibung vermerkte Betrag: Gewichtung 80% Nachhaltigkeit: Es ist nachzuweisen ob in der Bohrmaschine ein Biohydrauliköl verwendet wird. Beilage: Nachweisblatt ist der Ausschreibung zusätzlich beizulegen: Gewichtung 10% Referenzen: Referenzen gem. Beilagen "F3.0 - Referenzenblatt" in Ausschreibung 2 Referenzen innert 5 Jahre: Bewertung: => Anzahl Bohrungen = 16.0 Stk. => Bohrlänge Gesamt = 2000 lfm: Gewichtung 10%

2.11 Werden Varianten zugelassen? Ja Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Es ist unbedingt eine detaillierte Offerte anzugeben. Ohne diese Beilage wird auf den Unternehmervorschlag nicht eingegangen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein

2.13 Ausführungstermin Bemerkungen: gem. prov. Terminprogramm.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. - Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen. Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118. Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

3.6 Subunternehmer Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Eignungskriterien Unternehmungen, welche nicht sämtlichen Eignungskriterien erfüllen, sind von der Ausschreibung ausgeschlossen. Entsprechende Angaben sind im Kapitel "Bestätigung und Selbstdeklaration Unternehmer" einzusetzen. Wo ausdrücklich verlangt, sind Beilageblätter zur Offerte mitzuliefern. EK 1 Bestätigung Termineinhaltung Formular - F 1.0 Die schriftliche Bestätigung der Termineinhaltung ist ein Eignungskriterium. Diese schriftliche Bestätigung ist mit der Offerteingabe abzugeben EK 2 Referenzblatt Formular - F 3.0 Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzobjekte oder Referenzaufträge in den letzten 5 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dafür ist zwingend dieses Referenzblatt zu verwenden. EK 3 Nachweis Jahresumsätze Formular - F 3.1 Die Auftragssumme der jeweiligen Etappen des ausgeschriebenen Auftrags erreichen maximal 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei (2018- 2020) Jahre. Diese schriftliche Bestätigung ist mit der Offerteingabe abzugeben EK 4 Formular Fachkompetenz Anbieter Formular - F 3.2 Die Fachkompetenz des Anbieters ist ein Eignungskriterium. Die Beilage von Fachausweisen wird empfohlen. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. 3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Es ist nachzuweisen ob in der Bohrmaschine ein Biohydrauliköl verwendet wird. Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV: - Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration - Detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer - Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge - Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag) - Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG - Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach). Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine

3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: http.:www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.04.2022 bis 29.04.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs Nein.

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (Internet: http.:www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019).

4.6 Sonstige Angaben. 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut 3.0 = genügend 2.0 = teilweise ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.) Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren. 2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich. 3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich. 4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: http.:www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 43307 vom 16.04.2022