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Titel

Fachliche Analyse des Bedarfs an Rückzugs- und Ruheräumen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Ausführungsort

DE-24103 Kiel

Frist

29.04.2022

Beschreibung

a) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Mercatorstraße3

24106 Kiel

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Küterstraße 30, 24103 Kiel Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Küterstraße 30, 24103 Kiel

b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO

c) Form, in der Angebote einzureichen sind Die Angebote sind in elektronischer Form über das E-Veraabesvstem der GMSH (Internet: http.:www.e-veraabe-sh.de), einzu- reichen. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie zur Abfor- derung der Vergabeunterlagen registriert sein.

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung Ziel der MSRL-Maßnahme (> Anlage: Maßnahmenkennblatt (MSRL-Maßnahmenprogramm, Stand 30.06.2021) ist es, be- stimmte Arten, Lebensräume und Funktionen in Nord- und Ost- see zu schützen, indem Rückzugs- und Ruheräume geschaffen werden. Dies umfasst laut der Maßnahmenbeschreibung u.a. räumliche und/oder zeitliche Regulierungen und Sanierungen anthropogener Belastungen und menschlicher Aktivitäten gem. Anhang III MSRL, die sich in unterschiedlichem Maß auf die einzelnen Schutzgüter auswirken. Es bestehen Synergien der MSRL-Maßnahme mit den Zielset- zungen aus anderen Naturschutzkontexten: Biodiversitätsstrategie SH: Zu den qualitativen Zielen der Biodiversitätsstrategie gehört das Bestehen von ausrei- chenden Rückzugs- und Ruheräumen für Tiere und Pflanzen in der Nord- und Ostsee. Bis Ende 2024 soll geprüft werden, wo Nullnutzungszonen eingerichtet werden können. Mit der Flens- burger Förde, Teilen der Schlei, Helgoland und Helgoländer Felssockel sowie dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wurden zudem 4 Kernaktionsräume mit wesentli- chen Anteilen im marinen Bereich in der ersten Tranche identifi- ziert, für die bis Ende 2022 Handlungserfordernisse und Maß- nahmen zu erarbeiten sind. Biodiversitätsstrategie EU: Bis 2030 sollen 10 % der EU- Meeresflächen streng geschützt werden. Auf diesen Flächen sollen natürliche Prozesse ungestört von menschlichen Belas- tungen ablaufen. 97. UMK (16.11.2021): Begrüßung des MSRL- Maßnahmenprogramms. Anerkennung der besonderen Bedeu- tung der Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen für Arten, in denen diese effektiv vor menschlichen Störungen geschützt sind. Ausgangspunkt der Betrachtung ist die bestehende Schutzge- bietskulisse in Schleswig-Holstein sowie bestehende Regelun- gen (z.B. naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen einschließ- lich NSG-Verordnungen und Nationalparkgesetz, fischereirecht- liche Regelungen, Befahrensverordnungen, Managementpläne, freiwillige Vereinbarungen etc.) und deren Wirksamkeit. Hin- sichtlich der Rückzugsfunktion und Schutzwirkungen findet eine Evaluierung der bestehenden Schutzgebietskulisse und Maß- nahmen statt. Schutzmaßnahmen außerhalb der Schutzgebiete werden näher betrachtet und ggf. umgesetzt, wenn die Anforde- rungen, insbesondere der MSRL, in bestehenden Schutzgebie- ten nicht erfüllt werden können. Bei Arten muss dabei generell auch die Bedeutung Schleswig-Holsteins für den Erhalt der Art innerhalb ihres Verbreitungsgebietes in die Bewertungen einbe- zogen werden. Die Maßnahme zielt für Schleswig-Holstein vor allem auf den Schutz der folgenden Arten/Lebensräume und Funktionalitäten vor anthropogenen Auswirkungen ab: Benthische Lebensräume: Regulierung von physikali- schen Störungen in Rückzugs- und Ruheräumen. Im Fokus ste- hen hier Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-RL, besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, aber auch benthische Biotopklassen gemäß Kommissionsbeschluss 2017/848 (broad habitat types, BHT); See- und Küstenvögel sowie Meeressäugetiere: Vermei- dung von Störungen, Verletzungen und Mortalität, z.B. an Rast- , Mauser- und Nahrungsplätzen; Erhaltung und Wiederherstel- lung von Habitaten der Zielarten; Fische: Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen insbesondere im Hinblick auf Laichgründe und Kinderstuben; Wiederbesiedlung durch Arten bzw. Regeneration von Habitaten, die derzeit keine stabilen Populationen bzw. Vor- kommen in der deutschen Nord- und Ostsee aufweisen, für die aber wissenschaftlich belegt ist, dass sie historisch weiträumig und in höheren Abundanzen bzw. Vorkommen auftraten bzw. deren Vorkommen den vorherrschenden physiografischen, geo- grafischen und klimatischen Bedingungen entspricht und deren Abnahme nicht auf den gegenwärtig stattfindenden Klimawan- del oder andere, nicht lokal zu regulierende Faktoren zurückzu- führen ist (z.B. Riffe). Ziel soll es sein, räumliche und/oder zeitliche Schutzmaßnah- men zu finden, die möglichst viele Schutzgüter integrieren. Gleichzeitig soll bei der Auswahl der Maßnahmen auch der Zielsetzung der MSRL Rechnung getragen werden, die nach- haltige Nutzung des Meeres, z.B. eine nachhaltige Küstenfi- scherei und Aquakultur in Schleswig-Holstein, heute und durch künftige Generationen zu ermöglichen. Die MSRL-Maßnahme schließt die gesamten Küstengewässer Schleswig-Holsteins innerhalb der 12sm Zone ein. Seite 2 von 6 Die MSRL-Maßnahme ist mehrstufig aufgebaut (s. Maßnah- menkennblatt):.

1. Fachliche Analyse des Bedarfs an Rückzugs- und Ruhe- räumen, die erforderlich sind, um die Anforderungen und Ziele der MSRL-, FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu erfüllen. Dieser Bedarf wird ermittelt für die Ökosystemkomponenten und durch die Erhebung der spezifischen relevanten Belastungen gemäß Anhang III MSRL.

2. Räumliche Analyse, wo der ermittelte Bedarf ökologisch sinnvoll abgedeckt werden kann (Verortung). Analyse, was mit bestehenden Maßnahmen bereits abgedeckt ist (z.B. Schutzge- biete, Managementpläne und freiwillige Vereinbarungen), wel- che Nutzungen in den Gebieten vertreten sind, Ermitteln von Defiziten (wo existieren bereits Rückzugs- und Ruheräume, wie hoch ist der Fehlbedarf innerhalb und außerhalb bestehender Schutzgebiete, welche raumordnerischen und fachplanerischen Festlegungen gibt es, in welchen Gebieten finden sich die meis- ten Überschneidungen zwischen Bedarf und Schutzbestand, wo gibt es entgegenstehenden Bestandsschutz spezifischer Zu- lassungen) und Priorisierung des Handlungsbedarfs und Nut- zung möglicher Synergien. Bestandteil ist auch eine Konflik- tanalyse auf der Basis der kartierten Nutzungen, in welchen Räumen weitere Schutzmaßnahmen welche sozioökonomi- schen Auswirkungen haben können (Voreinschätzung). In die- sem Schritt werden auch die Ergebnisse aktueller Forschungs- projekte berücksichtigt. Es sollen nach Möglichkeit mehrere al- ternative Flächen ermittelt werden, auf denen Rückzugs- und Ruheräume ökologisch sinnvoll eingerichtet werden können. Zu diesen Flächen wird in diesem Schritt auch eine erste sozioöko- nomische Einschätzung vorgenommen, die bei Bedarf in Schritt 4 vertieft werden kann.

3. Analyse, welche Instrumente zur Umsetzung von spezi- fischen Maßnahmen zur Verfügung stehen und welche ggf. an- gepasst werden müssten unter Berücksichtigung der Zuständig- keiten und sozioökonomischer Auswirkungen.

4. Vorlage von Fachvorschlägen für räumliche und/oder zeitliche Ruhe- und Rückzugsräume und geeigneten Instru- mente auf der Grundlage der Analysen unter 1 -3 als Vorberei- tung von Entscheidungen. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch deren sozioökonomischen Effekte zu berücksichti- gen. Eine Voreinschätzung dazu wurde in Schritt 2 vorgenom- men, die als Grundlage für weiterführende Analysen dient. Diese sind bei Bedarf durchzuführen. Bei der Priorisierung des Handlungsbedarfs sollen die Maßnahmen, die bei gleichem Schutzzweck die geringsten Konflikte mit vorhandenen Nutzun- gen wie Fischerei und Aquakultur verursachen, bevorzugt wer- den.

5. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und Umsetzung bzw. Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden.

6. Erfolgskontrolle Gegenstand des Auftrages sind die fachlichen Analysen der Stufen 1 und 2 in Nord- und Ostsee. Ausgenommen ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (hier laufen gesonderte Prozesse). __ Seite 3 von 6

e) ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten. Kl nein Dja

f) ggf. die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.

g) Ausführungsfristen Leistungsbeginn: Der Auftrag beginnt mit der Auftragsvergabe. Leistungsende: Der Auftrag endet am 15.12.2023.

h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabe- unterlagen abgibt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR, (GMSH) Küterstraße 30, 24103 Kiel, Telefon 0431/599-1295.

i)Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Angebotsschluss: 29. April 2022, um 07:30 Uhr. Bindefrist: 01. Juni 2022.

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Entfällt.

k) wesentlichen Zahlungsbedin- gungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Entfällt.

1) die mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzulegen- den Unterlagen, die die Auf- traggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, techni- schen sowie beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu ma- chen die mit dem Angebot vorzulegen sind:. 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklä- rungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abre- den getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklä- rung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstrei- nigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsport- folio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organi- satorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E- Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2017-2021) er- brachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leis- tungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber Seite 4 von 6 sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnum- mer und E-Mail-Adresse. Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die gefor- derte Leistung vorgesehenen. Mitarbeiterinnen an den Refe- renzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit). 4. Das Büro oder die Bietergemeinschaft hat seine/ihre aktuelle fachliche Eignung darzustellen. Die Namen und berufliche Qua- lifikationen, Funktionen, Sachkunde sowie die Abdeckung der geforderten Expertise der Personen sind zu nennen, die die Leistung tatsächlich erbringen. 5. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt). 6. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt). 7. Preisblatt (Formblatt, Excel-Tabelle). 8. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt). 9. Nachweis von Erfahrungen in der Erstellung konzeptioneller Planungen mit ähnlicher Aufgabenstellung (z.B. FFH- Managementpläne, Planungen zur Umsetzung der WRRL etc.). 10. Nachweis von Kenntnis in der Anwendung der relevanten um- weltrechtlichen Vorgaben (z.B. BNatSchG, LNatSchG, MSRL, LFischG) und der aktuellen einschlägigen Forschungsarbeiten. 11. Darstellung des Zeitrahmens. 12. Aussagekräftiges Konzept gemäß Anforderungen der Bewer- tungsmatrix. Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Un- terlagen: Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazuge- hörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie ei- nen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterla- gen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Präqualifikation: _ Seite 5 von 6 Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leis- tungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Be- scheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqua- lifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbe- reich (Internet: http.:www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Gewerbezentralregisterauszug: Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zu- schlagserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz angefordert.

m) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabe- unterlagen genannt werden - Preis 40% - Qualität Umsetzungskonzept 60%

n) Fragen Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftli- cher Form bis spätestens 22. April 2022, 10:00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail) CO: E-Mail: rinna.witt(at)amsh.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fraqen Antwortkataloa erfasst, der ständiq unter Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibuna einsehbar ist.

o) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter Buchstabe I) genannten Eigenerklärung sind auch für alle Parteien einer Bie- tergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemein- schaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeun- terlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftrag- nehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bieter- gemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamt- schuldnerisch haften.

p) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Ar- beitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abge- ben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemin- destlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

q) Hinweis zur e-Vergabe Elektronische Rechnungsstellung Wir stellen Ihnen die Vergabe unterlagen unter Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dringend die kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de, um zu vermei- den, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden müs- sen. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabe- verfahren unterwww.e-vergabe-sh.de informieren. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Seite 6 von 6

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 43114 vom 07.04.2022