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Titel

Erstellen von Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Autobahn GmbH des Bundes NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart

Ausführungsort

DE-70329 Stuttgart

Frist

20.12.2022

TED Nr.

651516-2022

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Autobahn GmbH des Bundes

NL Südwest

Augsburger Straße 748

70329 Stuttgart

Telefon: +49 71134250-0

E-Mail: vergabe.suedwest(at)autobahn.de

Internet: https://www.autobahn.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-184569f05d6-26282b7c053e4ef5 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://vergabe.autobahn.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: BAB 5 - 6-streifige Erweiterung zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: A2-39-A5-OG-RIEG/17/1b

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Landschaftsplanerische Leistungen - Los 1 - Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - Los 2 - Faunistische Leistungen - Los 3 - Übergeordnetes Kompensationskonzept (ÜKK) - Los 4 - Biotoptypenkartierung (BTK)

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja maximale Anzahl an Losen: 4 Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4

II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Hauptort der Ausführung: Stuttgart II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Darstellung des Vorhabens Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen. Straßenbauliche Beschreibung Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte Planerische Beschreibung -Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten. - Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden. - Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart. - Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind: o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt. o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten: o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren. o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen. - Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016. Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektspezifische Organisation / Gewichtung: 30,00 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung / Gewichtung: 15,00 Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation im Präsentations-/Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 15,00 Preis - Gewichtung: 40,00 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 19 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen 2) Qualifikation der verantwortlichen Personen 3) Referenzprojekte II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: - Los 1 - Umweltverträglichkeitsstudie: die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen bzw. Erörterungsterminen sowie die Aufweitung des Untersuchungsraumes sowie Erstellen einer Natura2000-Vorprüfung II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Faunistische Leistungen Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Hauptort der Ausführung: Stuttgart II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Darstellung des Vorhabens Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen. Straßenbauliche Beschreibung Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte Planerische Beschreibung -Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten. - Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden. - Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart. - Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind: o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt. o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten: o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren. o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen. - Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016. Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektspezifische Organisation / Gewichtung: 30,00 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung / Gewichtung: 15,00 Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation im Präsentations-/Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 15,00 Preis - Gewichtung: 40,00 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 34 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen 2) Qualifikation der verantwortlichen Personen 3) Referenzprojekte II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: - Los 2 - Faunistische Kartierungen: der Umfang an Folgeuntersuchungen (Fledermäuse, Amphibien, Fische&Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Krebse, Schnecken und Muscheln), die auf dem Ergebnis vorangegangener Untersuchungen aufbauen, konnte zum Zeitpunkt der Auftragsstellung nicht abschließend beziffert werden; zudem Begleitung bei technischen Fragestellungen und Beratung vor Terminen sowie ggf. die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übergeordnetes Kompensationskonzept (ÜKK) Los-Nr.: 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Hauptort der Ausführung: Stuttgart II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Darstellung des Vorhabens Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen. Straßenbauliche Beschreibung Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte Planerische Beschreibung -Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten. - Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden. - Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart. - Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind: o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt. o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten: o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren. o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen. - Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016. Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektspezifische Organisation / Gewichtung: 30,00 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung / Gewichtung: 15,00 Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation im Präsentations-/Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 15,00 Preis - Gewichtung: 40,00 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 20 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen 2) Qualifikation der verantwortlichen Personen 3) Referenzprojekte II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: - Los 3 - Übergeordnetes Kompensationskonzept: die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Biotoptypenkartierung (BTK) Los-Nr.: 4 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Hauptort der Ausführung: Stuttgart II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Darstellung des Vorhabens Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen. Straßenbauliche Beschreibung Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte Planerische Beschreibung -Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten. - Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden. - Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart. - Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind: o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt. o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten: o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren. o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen. - Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016. Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektspezifische Organisation / Gewichtung: 30,00 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung / Gewichtung: 15,00 Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation im Präsentations-/Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 15,00 Preis - Gewichtung: 40,00 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 11 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen 2) Qualifikation der verantwortlichen Personen 3) Referenzprojekte II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: - Los 4 - Biotoptypenkartierung: nachträglich zu kartierende Bereiche sowie die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Alle Fachlose: Eine Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise nachzuweisen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. - Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV): Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters in Form einer Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Alle Fachlose: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. € gegeben ist mit dem Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts. Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde. Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Maßgeblich ist die durchschnittliche Zahl der angestellten Fachplaner (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen oder vergleichbare Qualifikation bzw. faunistische Erfasser und floristische Kartierer) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden. Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten. Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV): Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Unterauftragnehmer (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Los 1 - UVS: Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 3 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen Umweltfachplanungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. zwei vergleichbare Leistungen (UVS, LBP, ASB, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung) zu koordinieren waren. Nachweis über zwei FachplanerInnen (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen bzw. vergleichbare Qualifikation) mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung. Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung. Los 2 - Faunistische Leistungen: Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 5 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen faunistischen Kartierungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. fünf Tiergruppen zu kartieren waren. Nachweis über zwei FachplanerInnen mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung sowie einschlägige Kenntnisse in der Konfliktanalyse nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und der Maßnahmenkonzeption. Nachweis über zwei FachplanerInnen mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der faunistischen Kartierung von mind. zwei oder mehr Tiergruppen (Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, Falter, Fische/Rundmäuler oder Muscheln). Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung. Los 3 - ÜKK: Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 5 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen Umweltfachplanungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mindestens drei vergleichbare Leistungen (UVS, LBP, ASB, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische sowie Floristische Kartierungen) zu koordinieren waren. Nachweis über eine/n FachplanerInnen (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen bzw. vergleichbare Qualifikation) mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschafts-planung. Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung. Los 4 - BTK: Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung in der floristischen Kartierung. Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der floristischen Kartierung. Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung. Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Los 1 - UVS: Nachweis über die Erstellung einer UVS für ein Untersuchungsgebiet  500 ha gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Nachweis über die Erstellung einer FFH-Vorprüfung und einer Vorprüfung zu einem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet). Die Referenzen müssen aus einem UVP-pflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn-, Bundes- oder Landesstraße stammen. Referenzen aus unterschiedlichen Projekten sind möglich. Los 2 - Faunistische Leistungen: Nachweis über die Durchführung einer Kartierung nach den aktuellen Methodenstandards pro nachfolgenden Tiergruppen/-arten: Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, Falter. Nachweis über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags inkl. einer Maßnahmenkonzeption pro nachfolgenden Tiergruppen/-arten: Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, Falter. Los 3 - ÜKK: Nachweis über die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans für UG  150 ha gemäß § 26 HOAI. Nachweis über die Anwendung der Richtlinien der Straßenbauverwaltung, insbesondere der RLBP, M Ams sowie M AQ. Nachweis über die Erstellung einer Maßnahmenkonzeption i. V. m. Eingriffsregelung, europarechtlichem Gebietsschutz sowie besonderem Artenschutz. Los 4 - BTK: Nachweis über die Durchführung einer Biotoptypenkartierung nach Arten, Biotope, Landschaft und einer Lebensraumtypen-Kartierung nach der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung sowie dem Handbuch zur Erstellung von Management-Plänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg inkl. Ergänzungen. Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV): Los 1 - UVS, Los 3 - ÜKK, Los 4 - BTK: Erklärung über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft) zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 5 nicht unterschreiten. Los 2 - Faunistische Leistungen: Erklärung über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft) zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 25 nicht unterschreiten. Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV): Los 1 - UVS, Los 3 - ÜKK, Los 4 - BTK: Mind. Office-Software (MS Office oder eine hiermit kompatible Software) und GIS-Software (CAD-kompatibel). Los 2 - Faunistische Leistungen: Mind. Office-Software (MS Office oder eine hiermit kompatible Software) und GIS-Software (CAD-kompatibel) sowie die zur Verfügung stehenden (technischen Geräte) für die Erfassung der Tiergruppen/-arten im Gelände. Es müssen GPS-Geräte, Detektoren, Fotofallen, Endoskope, Ferngläser bzw. Spektiv zur Verfügung stehen. Unterauftragnehmer (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Alle Fachlose: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.12.2022 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 27.01.2023

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen: - Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: o Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV o Projektdatenblatt je Referenzprojekt gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV o Angaben zum beschäftigten Personalstand gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV o Detaillierte Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung, die zur Erfüllung der angebotenen Dienstleistung erforderlich ist gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV o Anlage zur Einhaltung der Mindeststandards der vorgesehenen Unterauftragnehmer gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV o Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV - Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen: - Erklärung Bewerbergemeinschaft - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499163

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: recht(at)autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: https://www.autobahn.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: recht(at)autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: https://www.autobahn.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.11.2022

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 48098 vom 25.11.2022