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Titel Ausführungsort Frist
▼ Umsiedlung von Bienen-Ragwurz; Monitoring für Brutstätten verschiedener Brutvogelarten und Habitate der Zauneidechse DE-68259 31.05.2021
Durchführung von Planungsleistungen DE-10405 31.05.2021
Neubau RW-Kanal /Staukanal DE-32278 31.05.2021
Monitoring von Arten der FFH-Richtlinie DE-14476 31.05.2021
Durchführung des biotischen und abiotischen Monitorings. AT-2261 29.05.2021
Erfassung der Lumbriciden im Rahmen eines Projektes DE-33184 28.05.2021
Durchführung von Baugrundverfestigungsarbeiten DE-20355 28.05.2021
Erdbau von Straßendämmen DE-67547 28.05.2021
Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft DE-24103 28.05.2021
Durchführung von Altlastensanierung für Schiessanlage CH-2560 28.05.2021
Titel
Umsiedlung von Bienen-Ragwurz; Monitoring für Brutstätten verschiedener Brutvogelarten und Habitate der Zauneidechse
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
Spinelliplatz 4
68159 Mannheim
Ausführungsort
DE-68259 Mannheim
Frist
31.05.2021
Vergabeunterlagen
TED Nr.
220171-2021
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
Spinelliplatz 4
68259 Mannheim
Telefon: +49 621-293-6215
E-Mail: buga2023.vergabemannheim.de
Internet: http.:www.buga23.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178f967ae5b-56efcf2a0c26c28d Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.auftragsboerse.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung sowie Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Bundesgartenschau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) renznummer der Bekanntmachung: 2021-005-D-OV-IN-20
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die LAP beinhaltet insgesamt 46 Einzelmaßnahmen aus acht LBPs. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhalten: Lebensraumoptimierung für Feldlerchen, Haubenlerche und Zauneidechsen; Umsiedlung von Bienen-Ragwurz; Anlage und Pflege von blütenreichen, fetten oder mageren Wiesen; Ausbringen von Brut- und Fledermauskästen; Schutzmaßnahmen/Monitoring für Brutstätten verschiedener Brutvogelarten und Habitate der Zauneidechse; Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Hochstammpflanzungen, flächige Strauchpflanzungen sowie Heckenpflanzungen; Aufwertung eines Kirschbaumbestandes; Schaffung von Ersatzhabitaten sowie Vergrämung und Umsiedlung von Mauereidechsen.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE126 Hauptort der Ausführung: Grünzug Nordost, Neckarvorland Neckar-km 4,600 und 8,000 sowie Seilbahntrasse in Mannheim
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) konkretisiert die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) dargestellten landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen (z. B. CEF) Maßnahmen, So dass sie ohne weitere Erläuterungen vom ausführenden Baubetrieb verwirklicht werden können. Ausführungsunterlagen/-pläne enthalten daher alle für die Ausführung notwendigen Angaben und Detailzeichnungen. Auf diesen Grundlagen ist ein Leistungsverzeichnis (LV) zu erarbeiten. Danach ist die Angebotsprüfung und Auftragsvergabe durchzuführen. Die ausgearbeiteten und ausführungsreif entwickelten Maßnahmen sind den Phasen der Baudurchführung zuzuordnen. Die Bauüberwachung und Abnahme schließen die LAP ab.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.07.2021 Ende: 31.12.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist, — nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, — Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, — nachweislich eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen vom Bieter darüber vorzulegen: — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, — ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, — seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, — die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, — keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Angaben des Unternehmens über 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, — Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Abgeschlossenes Studium mit Schwerpunkt Landschaftsplanung oder gleichwertige Fachrichtung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31.05.2021 Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.06.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 31.05.2021 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721-926-8730 E-Mail: vergabekammerrpk.bwl.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.04.2021
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 37413 vom 06.05.2021