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Titel

System zum Aufspüren von Sprengstoffen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

25.02.2021

TED Nr.

29218-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Fax: +49 2289910610-2720

E-Mail: B19.30(at)bescha.bund.de

Internet: http.:www.bescha.bund.de

Internet: http.:www.evergabe-online.info

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Brühler Straße 3 Kontaktstelle(n): e-Vergabeplattform des Bundes, Internet: http.:www.evergabe-online.de, (auschließlich elektronisches Verfahren) 53119 Bonn Deutschland E-Mail: aoe(at)bescha.bund.de Internet-Adresse(n): Internet: http.:www.evergabe-online.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Rahmenvereinbarungen Sprengstoffspurendetektor ETD

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland NUTS-Code

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 2

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Rahmenvereinbarung Sprengstoffspurendetektor ETD

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38546000 Beschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen.

II.1.7) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja sind für ein oder mehrere Lose möglich

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge) beträgt je Los 100 Satz ETD. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge (Höchstbestellmenge) je Los 350 Satz. Abschluss eines Instandhaltungsvertrages.

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 5 Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe) Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Beschreibung ETD-Los 1 1) Kurze Beschreibung Für die Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck, aber auch zur Kontrolle anderer Personen, Gegenstände, Fracht, Post und Lieferungen im Einzelfall, sollen Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) eingesetzt werden. Mindestanforderungen für die Funktion und die Detektionseigenschaften von Sprengstoffspurendetektoren sind durch die Europäische Kommission im Anhang der VO (EU) 2015/ 1998 vom 5. November 2015 und in der Anlage des Beschlusses K (2015) Nr. 8005 vom 16. November 2015 festgelegt. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38546000 3) Menge oder Umfang Los 1: Flughäfen: — Frankfurt (FRA) teilweise, Hamburg (HAM), — Hannover (HAJ), Bremen (BRE), — Erfurt (ERF), Leipzig (LEJ), Dresden (DRS). Der Bedarf für Länderflughäfen beinhaltet bis zu. 25 Satz ETD 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Die Bedarfe der Flughäfen der Länder (FDH, FKB, HHN, FMO, DTM, PAD, NRN, RLG, KSF) und Bedarfe aus der unmittelbaren Bundesverwaltung werden wahlweise aus beiden Rahmenvereinbarungen gedeckt. Los-Nr: 2 Beschreibung ETD-Los 2 1) Kurze Beschreibung Für die Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck, aber auch zur Kontrolle anderer Personen, Gegenstände, Fracht, Post und Lieferungen im Einzelfall, sollen Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) eingesetzt werden. Mindestanforderungen für die Funktion und die Detektionseigenschaften von Sprengstoffspurendetektoren sind durch die Europäische Kommission im Anhang der VO (EU) 2015/ 1998 vom 5. November 2015 und in der Anlage des Beschlusses K (2015) Nr. 8005 vom 16. November 2015 festgelegt. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38546000 3) Menge oder Umfang Los 2: Flughäfen: Frankfurt (FRA) teilweise, Saarbrücken (SCN), Düsseldorf (DUS), Köln-Bonn (CGN), Stuttgart (STR) Der Bedarf für Länderflughäfen beinhaltet bis zu. 25 Satz ETD 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Die Bedarfe der Flughäfen der Länder (FDH, FKB, HHN, FMO, DTM, PAD, NRN, RLG, KSF) und Bedarfe aus der unmittelbaren Bundesverwaltung werden wahlweise aus beiden Rahmenvereinbarungen gedeckt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit: In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen/Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen. Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden Regelungen in unveränderter Form Bestandteil der Rahmenvereinbarung werden: „Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.“

III.1.5) Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Benutzen Sie für die Einreichung ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“. Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Teilnehmer auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Auftraggeber ist vor der Auswahl der Bewerber und vor Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Auswahl der Bewerber und vor Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Umsatz: Da im Rahmen der Auftragsabwicklung längere Ausführungsfristen geplant sind und das Volumen der Rahmenvereinbarungen und der daraus erfolgenden Einzelbestellungen eine entsprechende Höhe aufweist bzw. aufweisen kann, wird zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Liquidität des potentiellen Auftragnehmers überprüft werden. Dies dient auch der Sicherung aller zum Einkauf erforderlichen Materialien und der Beauftragung aller Subunternehmer. Die Liquidität muss mindestens 2 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist mittels einer Erklärung einer Bank über die Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft in o. g. Höhe unter der Voraussetzung einer Auftragserteilung zu erbringen. Weiterhin muss der Bieter im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 5 Mio. EUR erzielt haben. Für diese Angabe ist die Anlage „Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz“ zu nutzen. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: — Beschreibung der ausgeführten Leistungen, — Wert des Auftrages, — Zeitraum der Leistungserbringung, — Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: — an mindestens 2 internationalen Verkehrsflughäfen innerhalb der EU wurden ETD im Realbetrieb über einen Zeitraum von jeweils mindestens einem Jahr erfolgreich eingesetzt, — Werden Referenzen von Unterauftragnehmern vorgelegt, so ist eine Erklärung des jeweiligen Unternehmens beizufügen, dass bei einer Auftragserteilung die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden (Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge), — die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist), — Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Beschäftigtenzahl: a) Der Auftragsumfang enthält neben den Lieferleistungen auch die Ersatzteilversorgung, die Planung von Serviceeinsätzen, eine Hotline für verschiedene Standorte, die Rechnungsbearbeitung sowie die Vertragsbetreuung im Kaufhaus des Bundes. Daher wird an die Größe des anbietenden Unternehmens folgende Anforderung aufgestellt. Die Bewerberin muss in den letzen 3 Jahren über durchschnittlich mindestens 10 eigene Mitarbeiter verfügt haben. Die Mitarbeiterzahl kann nicht durch die Erklärung der Eignungsleihe anderer Unternehmen erbracht werden. b) Für die Gewährleistung von Service und Wartung wird die sofortige uneingeschränkte Verfügbarkeit von deutschsprachigen Mitarbeitern gefordert. Es sind mindestens 15 Mitarbeiter gefordert. Die Mitarbeiter aus der o. a. Anforderung a) werden angerechnet. Der Nachweis kann auch durch die Erklärung der Eignungsleihe anderer Unternehmen oder die Bildung einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Weisen Sie die Anforderung zu a) über eine selbst zu erstellende Anlage nach, für den Nachweis zu b) stehen Ihnen die Anlagen Nr. 06 bis 08 der Teilnahmeunterlagen zur Verfügung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geräte oder Geräte, die Komponenten enthalten, die dazu führen, dass die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für die Auslieferung an die Nutzer mit Einschränkungen verbunden ist, sind für den Einsatz- und Verwendungszweck ungeeignet. Solche Einschränkungen sind u. a. Forderungen zu: — Bedienung nur durch namentlich benannte Nutzer erlaubt, — regelmäßige Meldung über den Standort des Gerätes erforderlich, — Meldepflichten bei Verlust an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, — geforderte Inspektionen oder Offenlegung von Verbleib oder Einsatz der gelieferten Ausstattung, — Wartung ausschließlich durch Firmen, die durch die Ausfuhrgenehmigung festgelegt sind, — Nachweispflichtige Entsorgung/Vernichtung, — Beschränkung bei der Weitergabe an ausländische Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Betroffen von den oben angeführten Einschränkungen sind z. B. Komponenten, die dem ITAR Regelwerk (International Traffic in Arms Regulations) oder anderen vergleichbaren Regelungen der Ausfuhrkontrolle unterliegen. Diese Geräte kommen im Rahmen dieser Ausschreibung nicht für den Zuschlag in Betracht. Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 verfügen. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Bewerber muss über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 verfügen. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die o. g. Bescheinigungen über die bestehenden Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme müssen von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber die Gleichwertigkeit nachweist. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Nicht offenes Verfahren

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Interessenbestätigung, zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B 19.30 - 0157/20/VV: 1

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 25.02.2021 - 11:30

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 11.03.2021

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Nachweis über die Geheimschutzbetreuung In der Vergabeunterlage sind die Dokumente „Bewertung der Angebote“ sowie die „Leistungsbeschreibung“ – VS – Nur für den Dienstgebrauch – eingestuft. Die Einstufung wurde vorgenommen, da die Leistungsanforderungen und deren Bewertung sicherheitsrelevante Informationen enthalten. Solche Informationen sind nach dem Grundsatz – Kenntnis nur wenn nötig (vgl. 1.4 des Geheimschutzhandbuchs des BMWi) zu behandeln. Für die Einsichtnahme der als -VS-Vertraulich – (vergleichbar EU-Confidential) eingestuften Anlagen ist die Vorlage einer Konferenzbescheinigung erforderlich. Diese ist vom Geheimschutzbeauftragten des Unternehmens auszustellen. Besteht bisher für Ihr Unternehmen noch keine Geheimschutzüberwachung des BMWi, kann auf Antrag bei der Vergabestelle die einfache Sicherheitsüberprüfung durch das BMWi (Firmensitz bzw. Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter einschl. Vertriebsmitarbeiter sind einzeln einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Unternehmen aus dem Ausland haben nachzuweisen, dass entsprechende Sicherheitsstandards (vergleichbare Sicherheitsüberprüfung und Maßnahmen wie in der Bundesrepublik Deutschland) eingehalten werden und dass mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Herkunftsland, in dem die anbietende Firma Ihren Sitz hat, eine völkerrechtliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung dieser Standards besteht. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine positive Sicherheitsüberprüfung Voraussetzung. Die Auftragnehmerin muss technologisch und personell in der Lage sein, neue Detektionsanforderungen (über die der ECAC oder EU-KOM hinausgehende) schnellstmöglich zu implementieren und zu einem nationalen Zertifizierungsverfahren/Test vorzustellen. Die Anbieterin muss für solche Tärtigkeiten autorisiert sein. Solche durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geforderten nationalen Anforderungen bezüglich der Leistungsfähigkeit von ETD sind „VS-Vertraulich“ eingestuft. Sofern sie nicht selbst Hersteller der angeboteten ETD ist, muss der Nachweis über das Dokument Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge erfolgen. ECAC-Zertifikat Die Mindestanforderungen für die Funktion und die Detektionseigenschaften von Sprengstoffspurendetektoren sind durch die Europäische Kommission im Anhang der VO (EU) 2015/ 1998 vom 5. November 2015 und in der Anlage des Beschlusses K (2015) Nr. 8005 vom 16. November 2015 festgelegt. Die Leistungsfähigkeit orientiert sich an der Common Testing Methodology (CTM) der ECAC für Sprengstoffspurendetektoren. Die dort benannten Stoffe müssen gem. Beschluss K (2010) Nr. 774, Anlage 12-L mit der entsprechenden Nachweisgrenze durch das Gerät detektiert werden. Zusätzlich ist die korrekte Stoff-Identifikation von Explosivstoffen gemäß Level-2-Report zur Prüfung des ETD gem. ECAC „Common Evaluation Process“ (CEP) gefordert. Der Nachweis erfolgt über die Übermittlung des ECAC-Zertifikates ihres angebotenen ETD. Der Report über die Prüfung gem. ECAC „Common Evaluation Process“ (CEP) wird abweichend zu Punkt 1.2. der ABB auch in englischer Sprache akzeptiert. Alle eingereichten Unterlagen (bis auf das ECAC-Zertifikat) müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Internet-Adresse: Internet: http.:www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499-163

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.01.2021

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 35614 vom 22.01.2021