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Titel

Umweltschutz: E-Gov- des UVEK

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
Worblentalstraße 68, Ittigen
3003 Bern

Ausführungsort

CH-3003 Bern

Frist

28.09.2020

TED Nr.

395230-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe

Worblentalstraße 68, Ittigen

3003 Bern

E-Mail: waste(at)bafu.admin.ch

Internet: www.simap.ch

Internet: www.bafu.admin.ch

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 1st Level Support Portal Abfall und Rohstoffe, Bundesamt für Umwelt

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90720000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des Programms E-Gov- des UVEK in welchem BAFU ein Pionieramt ist, wurde geprüft, ob und wie weit die elektronischen Geschäftsprozesse standardisiert werden können. Die Geschäftsprozesse im Bereich Abfall wurden für den Pilotprozess ausgewählt und analysiert (Ist-/Soll). Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Prozesse (VeVa, VASA und VVEA) gut eignen, um mit der E-Gov-Plattform UVEK realisiert zu werden. Mit dem Programm E-Gov UVEK soll eine übergreifende, elektronische Plattform eingeführt werden, auf welcher sowohl interne wie auch externe Nutzer auf verschiedene Services zugreifen können. Im Rahmen des Programms wird eine Organisation aufgebaut, welche den fachlichen, den technischen, und den applikatorische Support umfasst. Der 1st Level Support umfasst alle 3 Gruppen und ist verantwortlich, dass die Anfrage, sofern der 1st Level Support diese nicht lösen kann, an die entsprechende Gruppe des 2nd Level Support weitergeleitet wird.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

I.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Schweiz

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen des Programms E-Gov- des UVEK in welchem BAFU ein Pionieramt ist, wurde geprüft, ob und wie weit die elektronischen Geschäftsprozesse standardisiert werden können. Die Geschäftsprozesse im Bereich Abfall wurden für den Pilotprozess ausgewählt und analysiert (Ist-/Soll). Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Prozesse (VeVa, VASA und VVEA) gut eignen, um mit der E-Gov-Plattform UVEK realisiert zu werden. Mit dem Programm E-Gov UVEK soll eine übergreifende, elektronische Plattform eingeführt werden, auf welcher sowohl interne wie auch externe Nutzer auf verschiedene Services zugreifen können. Im Rahmen des Programms wird eine Organisation aufgebaut, welche den fachlichen, den technischen, und den applikatorische Support umfasst. Der 1st Level Support umfasst alle 3 Gruppen und ist verantwortlich, dass die Anfrage, sofern der 1st Level Support diese nicht lösen kann, an die entsprechende Gruppe des 2nd Level Support weitergeleitet wird.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1 Preise und Kosten / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK2 Erfahrungen des Anbieters / Gewichtung: 48 % Kostenkriterium - Name: ZK3 Sprachkenntnisse des Teams / Gewichtung: 6 % Kostenkriterium - Name: ZK4 Aufgabenbeschrieb & Vorgehensvorschlag / Gewichtung: 16 %

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verl Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Dauer des Auftrags je nach Option: Option 1: 1.1.2025 – 31.12.2028 // Option 2: 1.1.2021 – 31.12.2028 // Option 3: 1.1.2021 – 31.12.2024 // Option 4: 1.1.2025 – 31.12.2028 // Option 5: 1.1.2021 – 31.12.2028 Beschrieb Optionen: Option 1: Verlängerung des 1st Level Support Abfall und Rohstoffe // Organisatorische Option 2: 1st Level Support E-Gov UVEK // Option 3: 1st Level Support weitere Fachanwendungen des BAFU // Option 4: Verlängerung der 1st Level Fachanwendungen // Option 5: Erweiterung Erreichbarkeit 7/24 // Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK2 Erfahrung Die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: i. Erfahrung im Support von Kunden bei der Bedienung von Software Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK3 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen) Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag zuständig ist sowie einen Stellvertreter. Die Schlüsselpersonen (Projektleiter und Stellvertreter) verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität sowie der für das Projekt notwendigen fachlichen Kompetenz vergleichbar sind. Sie weisen diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren. Das geforderte Sprachniveau für die Schlüsselpersonen für Deutsch ist C1 (gemäß Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER)) und für Französisch ist B2 (gemäß GER) oder höher. Es reicht aus, wenn die Sprachen von je einer Schlüsselperson abgedeckt werden. EK6 Sprachkenntnisse des Teams Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können. Alle Mitarbeiter müssen mindestens bei einer der erforderlichen Sprachen ein Sprachniveau von B2 oder höher beherrschen. EK7 Sprachkenntnisse während des Betriebs Durch die Sprachkenntnisse während den Betriebszeiten (vgl. Kapitel 3.3.1 und 3.5.5) müssen die geforderten Sprachen gemäß EK6 abgedeckt werden können. EK8 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund EK9 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde EK 10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge; Ausgabe September 2016/Stand September 2016 Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge; Ausgabe September 2016/Stand September 2016 Internet-Link: Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK12 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes Bei einem allfälligen Zuschlag ist die Anbieterin bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Raum Bern). EK13 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK14 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäß erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28.09.2020

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01.10.2020 Ortszeit: 23:59 Ort: Bern Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge; Ausgabe September 2016/Stand September 2016 Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html. Verhandlungen: bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Bedarfsstelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die maßgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin/Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist spätestens bis zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen) Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. außerhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 17.8.2020, Dok. 1147841. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 16.9.2020. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 17.8.2020 bis 28.9.2020 Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Zahlungsbedingungen: Keine.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.08.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 33386 vom 25.08.2020