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Titel

Umweltplanung - B 184 OU Roßlau/Tornau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

LSBB Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Mitte
Tessenowstraße 12
39114 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39114 Magdeburg

Frist

29.09.2020

TED Nr.

409411-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

Gropiusallee 1

06846 Dessau-Roßlau

E-Mail: vergabestelle_freiberufliche_leistungen(at)lsbb.sachsen-anhalt.de

Internet: www.lsbb.sachsen-anhalt.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbau / Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B 184 OU Roßlau/Tornau, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: O212-003-2020

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90712000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: LBP, ASB, FFH-VorVP, UVP-Bericht, FSU, Fachbeitrag zur WRRL, Unterlage zur Dokumentationspflicht.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE01 Hauptort der Ausführung: Dessau-Roßlau

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die B184 ist eine der wichtigsten Fernverkehrsstraßen des Landes Sachsen-Anhalt. Sie verbindet den Osten des Landes, insbesondere das Oberzentrum Dessau-Roßlau mit der Landeshauptstadt Magdeburg, darüber hinaus stellt sie die Verbindung der Bundesautobahnen A2 und A9 her. Die Trasse der B184 OU Roßlau/Tornau führt in einem die Ortslage umspannenden südwestlichen Bogen um Roßlau herum. Die Streckenlänge des Neubaus beträgt 3,97 km, davon sind 200 m innerorts. Das vorhandene Straßennetz ist über 4 Knotenpunkte angebunden. Die Ortsumgehung erfordert die Errichtung von 6 Brückenbauwerken, einem Trogbauwerk und 2 Stützwänden. Zwei Brückenbauwerke dienen der niveaufreien Querung der Bahnstrecke 6411 Trebnitz – Leipzig. Nach der vorläufigen Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 46,736 Mio. EUR.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 93 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Technische Leistungsfähigkeit 47 %, personelle Leistungsfähigkeit 38 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 8 %, Qualität 7 %. Näheres siehe Formular „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb".

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR abgeschlossen wird. Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind; — Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren; — Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umweltplanung) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Mindest-Fachumsatz netto (Ø 2017-2019) im Bereich Umweltplanung: 150 TEUR.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1; — Angaben mit Namen, beruflicher Qualifikation und Weiterbildung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter); — Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten 3 Jahren beschäftigter Mitarbeiter im Bereich der geforderten Dienstleistungen; — Nachweise der vom Bewerber erbrachten vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Umweltplanung. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie möglichst eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen. Vergleichbar mit der Maßnahme sind linienhafte Verkehrsanlagen, deren Auftragswert 150 TEUR netto übersteigt und bei denen LBP (Lph. 1 bis 4), Artenschutzbeitrag (ASB). FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Fachbeitrag WRRL, Biotoptypenkartierung und/oder Faunakartierung erbracht wurden. Über die Wertungen der genannten Referenzen auf der Liste wird der Durchschnitt gebildet. Wertbarkeit besteht, wenn die Faunakartierungen und die Biotoptypenkartierungen 2015 oder später abgeschlossen wurden, die anderen Leistungen müssen 2016 oder später abgeschlossen sein. — Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter erbrachten vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Umweltplanung. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie möglichst eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen. Vergleichbar mit der Maßnahme sind linienhafte Verkehrsanlagen, deren Auftragswert 150 TEUR netto übersteigt und bei denen LBP (Lph. 1 bis 4), Artenschutzbeitrag (ASB), FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Fachbeitrag WRRL, Biotoptypenkartierung und/oder Faunakartierung erbracht wurden. Über die Wertungen der genannten Referenzen auf der Liste wird der Durchschnitt gebildet. Wertbarkeit besteht, wenn die Faunakartierungen und die Biotoptypenkartierungen 2015 oder später abgeschlossen wurden, die anderen Leistungen müssen 2016 oder später abgeschlossen sein. — Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität. — Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen. Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Mindestanzahl von 5 fest angestellten Mitarbeitern im Bereich Umweltplanung; — Mindest-Berufserfahrung (Durchschnitt Projektleiter und stv. Projektleiter): 5 Jahre; — Es müssen mindestens folgende Projekte (beliebiger Zeitraum) nachgewiesen werden: — Zwei LBP; — Zwei Artenschutzbeiträge; — Zwei FFH-Verträglichkeitsvorstudien; — Zwei Biotoptypenkartierungen; — Zwei Faunakartierungen; — Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75(2) VgV

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29.09.2020 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 05.11.2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26.02.2021

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben a) Die Teilnahmeanträge müssen bis zu dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags; b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen Nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft; c) Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizufügen. Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene Teilnahmeanträge oder fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen. d) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt; e) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.2) eingereicht wurden, werden nach aktuellem Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle / Saale 06112 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Nach § 135 (2) GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 (3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost Gropiusallee 1 Dessau-Roßlau 06846 Deutschland E-Mail: vergabestelle_freiberufliche_leistungen(at)lsbb.sachsen-anhalt.de Internet: www.lsbb.sachsen-anhalt.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.08.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 33532 vom 03.09.2020