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Titel

Archäologische Untersuchungen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landratsamt Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg

Ausführungsort

DE-84069 Schierling

Frist

24.09.2020

TED Nr.

404268-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landratsamt Regensburg

Altmühlstraße 3

93059 Regensburg

Telefon: +49 941/4009-274

E-Mail: vergabe(at)lra-regensburg.de

Internet: www.landkreis-regensburg.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I Referenznummer der Bekanntmachung: 20 E 92/1601

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351914

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt).

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE238 Hauptort der Ausführung: Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich der neu aufgedeckten Fundstellen innerhalb des Baufeldes auszuführen. Die feststehenden Grabungsflächen summieren sich auf 10 000 m2. Hiervon sind bereits 2 150 m2 als Sondagen bis auf das archäologisch relevante Niveau abgezogen und die darin enthaltenen 61 Befunde im Planum dokumentiert. Damit sind noch 8 000 m2 Oberboden und teilweise Mischhorizont ab zutragen, einschließlich der temporären Auffahrtslösung an der R 30 alt. Hinzu kommen 4 Bereiche der Sondagen mit insgesamt 10 Befunden innerhalb von bereits geöffneten 500 m2 Sondagen. Die archäologische Relevanz dieser 10 Befunde muss zuerst durch Ausgrabung und Dokumentation geklärt werden. Im Fall einer positiven Bestätigung kommen maximal noch 1 160 m2 Oberbodenabtrag hinzu. Zusammengefasst bedeutet dies für die zu erledigenden Arbeiten: Oberbodenabtrag mindestens 8 000 m2, maximal 9 160 m2; Ausgrabung und Profildokumentation von 61 bereits im Planum dokumentierten Befunden; Ausgrabung und vollständige Dokumentation von ca. 200 noch zu erwartenden Befunden.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Personalstärke des Gesamtbüros / Gewichtung: 40 Punkte Qualitätskriterium - Name: Qualität der Grabungsberichte / Gewichtung: 100 Punkte Qualitätskriterium - Name: Solide Firmenstruktur / Gewichtung: 40 Punkte Preis - Gewichtung: 420 Punkte

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18.10.2020 Ende: 22.01.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2. Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich. Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen. Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen. Gemäß Auftragsunterlagen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Gemäß Auftragsunterlagen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2. Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich. Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen. Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen; Angebotenes Team mit min. 6 Mitarbeitern in folgender Zusammensetzung: — 1 Grabungsleiter; — 1 Grabungstechniker; — 1 Dokumentationsassistenz; — 3 Grabungsfacharbeiter. Nicht mehr als 5 ausstehende Dokumentationen/Grabungsberichte bzw. nicht mehr als 10 ausstehende Dokumentationen mit mehr als doppelter Fristverlängerung (d. h. auf Antrag verlängerte Abgabefrist von z. B. 3 auf 6 Monate). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2. Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich. Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen; Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen; Angebotenes Team mit min. 6 Mitarbeitern in folgender Zusammensetzung: — 1 Grabungsleiter; — 1 Grabungstechniker; — 1 Dokumentationsassistenz; — 3 Grabungsfacharbeiter. Nicht mehr als 5 ausstehende Dokumentationen/Grabungsberichte bzw. nicht mehr als 10 ausstehende Dokumentationen mit mehr als doppelter Fristverlängerung (d. h. auf Antrag verlängerte Abgabefrist von z. B. 3 auf 6 Monate).

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags — gemäß Auftragsunterlagen.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 24.09.2020 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.10.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 24.09.2020 Ortszeit: 11:00 Ort: Landratsamt Regensburg, Vergabestelle, Altmühlstraße 3, Zimmer 3.054, III. Stock, 93059 Regensburg.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Promenade 27 (Schloss) Ansbach 91522 Deutschland Telefon: +49 981 / 53-1277 Fax: +49 981 / 53-1837

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landratsamt Regensburg Regensburg Internet: www.landkreis-regensburg.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.08.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 33474 vom 01.09.2020