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Titel

Untersuchung der Bodenlösung sowie der Einflüsse von Luftschadstoffen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung LäNIS, Sektion Eisenbahnlärm
Worblentalstrasse 68
3003 Bern

Ausführungsort

CH-3003 Bern

Frist

31.08.2020

Beschreibung

1.1 Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Wald

Worblentalstrasse 68

3003 Bern-Ittigen

Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, zu Hdn. von Projekt Bodenlösung 2021-2025 - WTO, bitte nicht öffnen., Worblentalstrasse 68, Ittigen, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 464 78 66, E-Mail: wald(at)bafu.admin.ch, URL Internet: www.bafu.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 19.08.2020 Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 31.08.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das vollständige Angebot ist spätestens bis zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 12:00 und 13:00 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung: 11.09.2020, Ort: Bern, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag

1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Ja.

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC: [8] Forschung und Entwicklung

2.2 Projekttitel der Beschaffung Untersuchung der Bodenlösung sowie der Einflüsse von Luftschadstoffen und Klima auf die Waldgesundheit

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer Bodenlösung 2021-2025

2.4 Aufteilung in Lose? Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 90720000 - Umweltschutz

2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb Der Bund nutzt die Ergebnisse des kantonalen Walddauerbeobachtungsprogramms indem er an ca. 45 Standorten die Bodenlösung sammeln und analysieren lässt. Je nach Erfordernis werden Auswertungen zu den Auswirkungen von Luftschadstoffeinträgen und dem Klimawandel auf den Wald durchgeführt. Die Untersuchungen tragen zur Erhebung über die Umweltbelastung gemäss Art. 44 USG (SR 814.01) bei und umfassen Arbeiten zur Erforschung des Waldes nach Art. 31 WaG (SR 921.0). Die Resultate der Bodenlösungsanalysen sind im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung zusammenzustellen. Nach Ende der Messperiode 2021-2024 ist ein Bericht zu verfassen mit einer Bewertung der Versauerungs- und Eutrophierungsrisiken hinsichtlich kritischer Kenngrössen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.01.2021, Ende: 30.06.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: 01.01.2021 - 30.06.2025 Auslösung der Optionen 1 und 2 // 01.07.2025 - 30.06.2027 erste optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2 // 01.07.2027 - 30.06.2029 zweite optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2 // Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

2.9 Optionen Ja Beschreibung der Optionen: 01.01.2021 - 30.06.2025 Auslösung der Optionen 1 und 2 // 01.07.2025 - 30.06.2027 erste optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2 // 01.07.2027 - 30.06.2029 zweite optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2 // Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

2.10 Zuschlagskriterien ZK1 Preis Gewichtung 30% ZK2 Erfahrung der Schlüsselpersonen im Bereich der Waldökologie Gewichtung 40% i. Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf Waldökosysteme sowie in der Bewertung dieser Wirkungen mit international vereinbarten Indikatoren. ii. Wissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung im forstlichen Umweltmonitoring. iii. Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung von Waldökosystemen durch versauernde und eutrophierende Einträge in Wälder. ZK3 Vorgehensbeschrieb Gewichtung 20% In einem Vorgehensbeschrieb auf maximal zwei A4-Seiten sind die durchzuführenden Arbeiten schematisch zusammenzufassen (Organigramm, Ablauf Probenahme, Methoden der Laboranalytik). ZK4 Erfahrung der Schlüsselpersonen Gewichtung 10% Erfahrung der Schlüsselpersonen in der Kommunikation von wissenschaftlichen Themen an forstliche Praktiker.

2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein Bemerkungen: sind nicht zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein Bemerkungen: sind nicht zugelassen.

2.13 Ausführungstermin Beginn 01.01.2021 und Ende 30.06.2025 Bemerkungen: 01.01.2021 - 30.06.2025 Auslösung der Optionen 1 und 2 // 01.07.2025 - 30.06.2027 erste optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2 // 01.07.2027 - 30.06.2029 zweite optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2 // Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten Keine

3.3 Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: Internet: www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.

3.5 Bietergemeinschaft sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination, Rechnungsstellung) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.6 Subunternehmer sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK2 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Der Anbieter muss folgende Anforderungen erfüllen: i. Wissenschaftliche Kompetenz in Waldökologie ii. Wissenschaftliche Kompetenz hinsichtlich der Auswertung (Statistik) umfangreicher ökologischer Daten iii. Erfahrung im ökologischen Monitoring EK3 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen) Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag zuständig ist sowie einen Stellvertreter. Die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen und weisen dies anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach: i. Wissenschaftliche Kompetenz in Waldökologie ii. Wissenschaftliche Kompetenz hinsichtlich der Auswertung (Statistik) umfangreicher ökologischer Daten iii. Erfahrung im ökologischen Monitoring EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) und französischer Sprache (mündlich) kommunizieren. EK6 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK7

a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde EK 8 Akzeptanz der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge), Ausgabe Juni 2010, Stand Dezember 2013 Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge / siehe Anhang 5), Ausgabe Juni 2010, Stand Dezember 2013 Internet-Link: Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html EK9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK10 Keine unvereinbaren Mandate Der mit der Durchführung des Bodenlösungsmonitorings und der anschliessenden Auswertung betraute Anbieter muss in seiner Grundhaltung die Strategie des Bundes zum Schutz des Waldes vor den Auswirkungen von eingetragenen Luftschadstoffen mittragen, wie sie in der Waldpolitik 2020 des Bundesrates konkretisiert ist. EK11 Unabhängigkeit Der mit der Durchführung des Bodenlösungsmonitorings und der anschliessenden Auswertung betraute Anbieter muss institutionell und finanziell unabhängig sein von Wirtschaftskreisen und Verbänden, deren Tätigkeit oder Produkte eutrophierende oder versauernde Einträge in Wälder erzeugen und emittieren. EK12 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes Bei einem allfälligen Zuschlag ist die Anbieterin bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen). EK 13 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK14 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäss erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

3.8 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine Zahlungsbedingungen: keine

3.10 Sprachen für Angebote Deutsch, Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.07.2020 bis 31.08.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder Keine

4.2 Geschäftsbedingungen Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge / siehe Anhang 5), Ausgabe Juni 2010, Stand Dezember 2013 Internet-Link: Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.3 Verhandlungen bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

4.4 Verfahrensgrundsätze Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Sonstige Angaben Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

4.6 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch

4.7 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 32866 vom 15.07.2020