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Titel

Auswirkungen von Luftschadstoffeinträgen und dem Klimawandel auf den Wald

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern

Ausführungsort

CH-3003 Ittigen

Frist

31.08.2020

TED Nr.

331285-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Wald

Worblentalstrasse 68, Ittigen

3003 Bern

E-Mail: wald(at)bafu.admin.ch

Internet: www.simap.ch

Internet: www.bafu.admin.ch

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung der Bodenlösung sowie der Einflüsse von Luftschadstoffen und Klima auf die Waldgesundheit

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90720000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Bund nutzt die Ergebnisse des kantonalen Walddauerbeobachtungsprogramms indem er an ca. 45 Standorten die Bodenlösung sammeln und analysieren lässt. Je nach Erfordernis werden Auswertungen zu den Auswirkungen von Luftschadstoffeinträgen und dem Klimawandel auf den Wald durchgeführt. Die Untersuchungen tragen zur Erhebung über die Umweltbelastung gemäß Art. 44 USG (SR 814.01) bei und umfassen Arbeiten zur Erforschung des Waldes nach Art. 31 WaG (SR 921.0). Die Resultate der Bodenlösungsanalysen sind im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung zusammenzustellen. Nach Ende der Messperiode 2021-2024 ist ein Bericht zu verfassen mit einer Bewertung der Versauerungs- und Eutrophierungsrisiken hinsichtlich kritischer Kenngrößen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Schweiz

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Bund nutzt die Ergebnisse des kantonalen Walddauerbeobachtungsprogramms indem er an ca. 45 Standorten die Bodenlösung sammeln und analysieren lässt. Je nach Erfordernis werden Auswertungen zu den Auswirkungen von Luftschadstoffeinträgen und dem Klimawandel auf den Wald durchgeführt. Die Untersuchungen tragen zur Erhebung über die Umweltbelastung gemäß Art. 44 USG (SR 814.01) bei und umfassen Arbeiten zur Erforschung des Waldes nach Art. 31 WaG (SR 921.0). Die Resultate der Bodenlösungsanalysen sind im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung zusammenzustellen. Nach Ende der Messperiode 2021-2024 ist ein Bericht zu verfassen mit einer Bewertung der Versauerungs- und Eutrophierungsrisiken hinsichtlich kritischer Kenngrößen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1 Preis / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK2 Erfahrung der Schlüsselpersonen im Bereich der Waldökologie / Gewichtung: 40 % Kostenkriterium - Name: i. Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf Waldökosysteme sowie in der Bewertung dieser Wirkungen mit international vereinbarten Indikatoren. / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ii. Wissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung im forstlichen Umweltmonitoring. / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: iii. Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung von Waldökosystemen durch versauernde und eutrophierende Einträge in Wälder. / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ZK3 Vorgehensbeschrieb / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: In einem Vorgehensbeschrieb auf maximal 2 A4-Seiten sind die durchzuführenden Arbeiten schematisch zusammenzufassen (Organigramm, Ablauf Probenahme, Methoden der Laboranalytik). / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ZK4 Erfahrung der Schlüsselpersonen / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: Erfahrung der Schlüsselpersonen in der Kommunikation von wissenschaftlichen Themen an forstliche Praktiker. / Gewichtung: 1

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 30.06.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 1.1.2021-30.6.2025 Auslösung der Optionen 1 und 2, 1.7.2025-30.6.2027 erste optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2, 1.7.2027-30.6.2029 zweite optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2, Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: 1.1.2021-30.6.2025 Auslösung der Optionen 1 und 2, 1.7.2025-30.6.2027 erste optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2, 1.7.2027-30.6.2029 zweite optionale Verlängerung des Grundauftrages sowie die Verlängerung der Optionen 1 und 2, Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: EK1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK2: Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Der Anbieter muss folgende Anforderungen erfüllen: i. Wissenschaftliche Kompetenz in Waldökologie, ii. Wissenschaftliche Kompetenz hinsichtlich der Auswertung (Statistik) umfangreicher ökologischer Daten, iii. Erfahrung im ökologischen Monitoring. EK3: Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen) Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag zuständig ist sowie einen Stellvertreter. Die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen und weisen dies anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach: i. Wissenschaftliche Kompetenz in Waldökologie, ii. Wissenschaftliche Kompetenz hinsichtlich der Auswertung (Statistik) umfangreicher ökologischer Daten, iii. Erfahrung im ökologischen Monitoring. EK5: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) und französischer Sprache (mündlich) kommunizieren. EK6 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK7: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde EK 8: Akzeptanz der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge), Ausgabe Juni 2010, Stand Dezember 2013 Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge/siehe Anhang 5), Ausgabe Juni 2010, Stand Dezember 2013 Internet-Link: Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html EK9: Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK10: Keine unvereinbaren Mandate Der mit der Durchführung des Bodenlösungsmonitorings und der anschließenden Auswertung betraute Anbieter muss in seiner Grundhaltung die Strategie des Bundes zum Schutz des Waldes vor den Auswirkungen von eingetragenen Luftschadstoffen mittragen, wie sie in der Waldpolitik 2020 des Bundesrates konkretisiert ist. EK11: Unabhängigkeit Der mit der Durchführung des Bodenlösungsmonitorings und der anschließenden Auswertung betraute Anbieter muss institutionell und finanziell unabhängig sein von Wirtschaftskreisen und Verbänden, deren Tätigkeit oder Produkte eutrophierende oder versauernde Einträge in Wälder erzeugen und emittieren. EK12: Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes Bei einem allfälligen Zuschlag ist die Anbieterin bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen). EK 13: Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK14: Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäß erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31.08.2020

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.09.2020 Ortszeit: 23:59 Ort: Bern Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge/siehe Anhang 5), Ausgabe Juni 2010, Stand Dezember 2013 Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html. Verhandlungen: bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die maßgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin/Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist spätestens bis zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. außerhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 10.7.2020, Dok. 1141745. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 19.08.2020. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 10.7.2020 bis 31.8.2020 Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Zahlungsbedingungen: keine.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.07.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 32888 vom 17.07.2020