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Titel

Durchführung von Erdarbeiten und Bodeneinbau sowie Entsorgung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
E 3, 1a-2
68159 Mannheim

Ausführungsort

DE-68159 Mannheim

Frist

13.07.2020

TED Nr.

268850-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH

E3, 2

68159 Mannheim

Telefon: +49 621-293-6215

E-Mail: buga2023.vergabe(at)mannheim.de

Internet: www.buga23.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.auftragsboerse.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung sowie Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Bundesgartenschau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erdarbeiten Grünzug Nordost Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-003-B-OV-IN-00

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45200000

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Baustelleneinrichtung und -sicherung, Bodenarbeiten, Erdarbeiten und Bodeneinbau sowie Entsorgung.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45200000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE126 Hauptort der Ausführung: Mannheim

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen der Bundesgartenschau 2023 soll der Grünzug Nordost entwickelt werden. Die gesamten Erdarbeiten finden auf dem ehemaligen Kasernenareal der ehemaligen Spinelli Barracks, Rüdesheimer Straße 70-104, 68309 Mannheim statt. Aufgrund der Komplexität des Gesamtprojektes und dem Ziel, funktionstüchtige und erlebbare Ergebnisse zu Beginn der Bundesgartenschau 2023 umgesetzt zu haben, muss die Gesamtkonzeption in Projektphasen aufgeteilt werden. Im Rahmen der Erdarbeiten wird der nördliche Abschnitt des Grünzuges bearbeitet und somit das Grob-Planum erstellt. Dieser entspricht den Bereichen B01-04 und dem Teilbereich B09.04. Der Bereich Parkschale Käfertal (B01) bildet den Übergang zwischen Siedlungsraum und dem Klimapark mit seinen extensiven großzügigen multifunktionalen freien Flächen. Die Parkschale ist intensiv genutzter Parkraum für die angrenzende Bevölkerung als auch für Besucher. Ein Nutzungsschwerpunkt der Parkschale sind ihre Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten als auch ihre Grünräume als Treffpunkt zum Verweilen. Damit der Übergang zum Städtebau höhentechnisch gelingt wird Füllboden aufgetragen (Höhensprung). Anders als in den restlichen Bereichen, wird in B01 nach dem Grob-Planum direkt der Oberboden eingebaut, um eine schnellstmögliche Pflanzung der Gehölze zu ermöglichen. Im Bereich B02 wird das weite Freiland im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes Spinelli entwickelt. Hier verbleibt eine weitgehende Offenhaltung der Flächen für passive und „ruhigere" Nutzungen aber auch für Ortsungebundene Spiel und Bewegungsmöglichkeiten. Die Entwicklung extensiver Wiesenflächen und Ruderalvegetation ist gewünscht, auf denen sich „Natur" entwickeln kann. Wichtige neuralgische Punkte werden topographisch herausgearbeitet und bilden sowohl für Flora und Fauna attraktive Bereiche, als auch Orientierungshilfe im Grünzug Nordost. Je nach Beziehung entstehen hier auch topographisch geprägte Treff- und Verweilpunkte. Der Aushub der Vertiefungen und der Einbau des daraus gewonnenen Füllbodens in den Erhöhungen ermöglicht einen Materialkreislauf. Im Süden des Planungsgebietes entlang der Straße Am Aubuckel entsteht ein Erdkörper (B02.12), der einem gedeckten Gang einer Verteidigungsanlage nachempfunden ist. Dadurch werden die KFZ der Straße Am Aubuckel optisch aus dem Grünzug herausgehalten. Zudem dient die Erdmodellierung auch als Lärmschutzwall. Zur Straße hin gibt es eine Böschung 1:1 (bewehrte Erde). Die flach geneigten Freiflächen dienen einer multifunktionalen, extensiven, geringen und ruhigen Nutzung. Bei der Auffüllung des Gedeckten Ganges wird dieser aufgrund der zeitlichen Abhängigkeit anderer Gewerke in 2 Bauabschnitte unterteilt (östlicher und westlicher Flügel). Die Auffüllung des östlichen Flügels wird zum Teil aus dem Aushub des Au-Gewässers (B05) südlich des Aubuckels gespeist.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 10.08.2020 Ende: 30.09.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates machen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — Im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, — Nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. — Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. — Nachweislich eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Bestätigung zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; — qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummern.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates machen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. — ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. — In den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. — Seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates machen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat; — die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; — keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — 3 Referenznachweise; — Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 13.07.2020 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.09.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 13.07.2020 Ortszeit: 10:00 Ort: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH E3, 2, 68159 Mannheim, Deutschland.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 09.06.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 32464 vom 12.06.2020