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Titel

Potenzialstudie zur gewerblichen Verdichtung und städtebaulichen Aufwertung im Gewerbegebiet

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Stadt Berlin Bezirksamt Pankow Büro für Wirtschaftsförderung
Fröbelstr. 17
10405 Berlin

Ausführungsort

DE-10407 Berlin

Frist

27.04.2020

Beschreibung

a) Stadt Berlin Bezirksamt Pankow Büro für Wirtschaftsförderung

Fröbelstr. 17

10405 Berlin

b) Nummer 2 Wifoe 2020 Bezeichnung Potenzialstudie zur gewerblichen Verdichtung und städtebaulichen Aufwertung im Gewerbegebiet Storkower Straße Vergabeordnung VOL bzw. LHO

c) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung

d) Ausführungsort 10407 Berlin Ausführungszeitraum

e) Unterteilung in Lose Nein

f) Nebenangebote zulässig Nein

g) Leistungsbeschreibung Potenzialstudie zur gewerblichen Verdichtung und städtebaulichen Aufwertung im Gewerbegebiet Storkower Straße

1. Anlass, Zielstellung Der Bezirk Pankow ist mit fast 408.000 Einwohnern (Stand 2019) der bevölkerungsreichste Bezirk von Berlin und als Wohnstandort auch zukünftig attraktiv. Angesichts des kontinuierlichen Bevölkerungswachstums und den damit verbundenen Anforderungen und Entscheidungen zu Wohnbaustandorten und Standorten für Gemeinbedarfseinrichtungen sind die gewerblichen Flächen- und Gebäudenutzungen einem zunehmenden Konkurrenzdruck ausgesetzt. Die steigende Nachfrage birgt zugleich die Gefahr von Verdrängungsprozessen, die sich u.a. durch Umnutzungen gewerblicher Strukturen z. B. zu Wohnen, Einzelhandel oder sozialen Infrastrukturen (z.B. zur Flüchtlingsunterbringung) ausdrücken. Um die wirtschaftliche Standortattraktivität des Bezirks zu erhalten und zu stärken, gewerbliche Flächen planungsrechtlich zu sichern und für die wirtschaftliche Nutzung zu optimieren, erhält der Bezirk finanzielle Mittel aus dem GRW-Regionalbudget für den Zeitraum 2019-2022. Inhaltliche Grundlage hierfür ist das Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Bezirks von 2015 als abgestimmter Handlungsrahmen im Sinne einer gewerblichen Bereichsentwicklungsplanung, in dem Vertiefungsbereiche und Entwicklungsräume der wirtschaftlichen Entwicklung herausgearbeitet wurden. Das übergreifende Ziel ist die Sicherung der vorhandenen Gewerbestandorte und deren Entwicklungsmöglichkeiten. Durch verschiedene planungsrechtliche, infrastrukturelle und konzeptionelle Maßnahmen sollen die guten Standortbedingungen erhalten werden und die Entwicklungspotenziale der Flächen und Unternehmen gewährleistet werden. Ein wichtiger innerstädtischer Gewerbestandort ist das Gebiet Storkower Straße, das auch bedingt durch den hohen Flächendruck einer zunehmenden Verdrängung des ansässigen Kleingewerbes durch andere Nutzungen ausgesetzt ist. Somit ergibt sich für das Gewerbegebiet die Aufgabe, die bestehenden gewerblichen Nutzungen zu sichern und weiterzuentwickeln, gewerbliche Nachverdichtungspotenziale zu beleuchten und städtebauliche Optimierungen und Neustrukturierungen zu skizzieren. Mit Ausarbeitung der Potenzialstudie soll ein Konzept zu den städtebaulichen Möglichkeiten der gewerblichen Verdichtung am Standort unter Berücksichtigung der Erschließungs- und baulichen Anforderungen der bereits ansässigen Gewerbetreibenden sowie unter Einbindung der Immobilieneigentümer erarbeitet werden. Damit wird das Ziel der nachhaltigen Sicherung und städtebaulichen Aufwertung des Gewerbestandortes verfolgt. Das Büro für Wirtschaftsförderung beabsichtigt für die Aufgabe die vertragliche Bindung eines Dienstleisters mit ausgeprägter fachlicher Kompetenz.

2. Untersuchungsraum 1 Das gesamte Gewerbegebiet Storkower Straße ist Gegenstand der Untersuchung. Das 24 ha große Gewerbegebiet ist durch Büro- und Dienstleistungsbetriebe, gewerblichen Fachhandel, Handwerksbetriebe und Clubs geprägt und als Standortlage in der kompakten Stadt klassifiziert. Derzeit ist ein Bebauungsplan zur Sicherung der gewerblichen Nutzung in Aufstellung (ohne den Bereich des großflächigen Einzelhandels). Der Bereich östlich und westlich der Storkower Straße ist in den 1970er Jahren entstanden und wird von Dienstleistungen geprägt. Hierzu zählen neben 'klassischen' Bürodienstleistern (z.B. Versicherungen, Banken, Immobilienvermittlung, Anwälte) auch Bildungseinrichtungen (private Träger), Handelsvermittlungen und gewerblicher Fachhandel (z.B. Laboreinrichtungen, Installationsbedarf) sowie unternehmensorientierte Dienstleister (z.B. Ingenieurgesellschaften, Büro- und Buchhaltungsservice, Datennetzwartung, Werbung). Diese befinden sich in überwiegend modernisierten sechs- bis zehngeschossigen Gebäuden aus den 70er und 80er Jahren. Daneben befinden sich hier sowohl Einrichtungen der Bezirksverwaltung als auch die Arbeitsagentur Nord. Neben den Bürogebäuden gibt es ein- und zweigeschossige Hallen, die überwiegend von kleinen Handwerks- / Produktions-betrieben und Handelseinrichtungen (z.B. Metallbau, Schlosserei, Baugewerbe, Raumausstattung) genutzt werden. An der Landsberger Allee ist das "Forum Landsberger Allee" nach 1990 entstanden. Am Syringenweg befindet sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Kaufland) in einem ehem. Lagergebäude. Aufgrund der engen stadträumlichen und strukturellen Verflechtungen sind die Beziehungen und Anknüpfungspunkte zu den angrenzenden Bereichen zu beachten. 1 Quelle: Gewerbeflächenkonzeption 2015 Kartenausschnitt Gewerbegebiet Storkower Straße

3. Aufgabenstellung und Leistungsbausteine Als Grundlage für eine nachhaltige Sicherung, städtebauliche Aufwertung und insbesondere gewerbliche Verdichtung des Gewerbestandortes ist die Vergabe einer Potenzialstudie für das Gewerbegebiet Storkower Straße beabsichtigt. Ziel ist es, unter Berücksichtigung bereits vorliegender Konzepte und planungsrechtlicher Unterlagen eine grundlegende Bestandsanalyse mit bestehenden und zukünftigen gewerblichen Bedarfen und Flächenanforderungen, Standortrahmenbedingungen und -erschließungen zu erarbeiten. Unter Beachtung der angrenzenden Bereiche und Nutzungen sind geeignete Varianten für die effektive Nutzung der vorhandenen Flächen und für die städtebauliche Neustrukturierung zu entwickeln sowie allgemeine und flächenscharfe Empfehlungen für Nachverdichtungen und für die Erhöhung von Flächeneffektivität und-effizienz aufzuzeigen. Im Ergebnis wird erwartet, dass für das gesamte Gewerbegebiet Erkenntnisse zur Bestandssituation vorliegen, daraus Nachverdichtungs- und städtebauliche Optimierungspotenziale abgeleitet werden und eine Vorzugsvariante zur Entwicklung des gesamten Areals skizziert wird. Damit wird das Ziel verfolgt, passgenau auf den steigenden Nutzungsdruck reagieren zu können und die konzeptionell-strategischen Grundlagen auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans bzw. für die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne zu schaffen. Insbesondere geht es darum, Potenziale durch gewerbliche Nachverdichtung zu generieren, indem die Flächeneffizienz und die Flächeneffektivität erhöht werden. Dabei sind verschiedene Ansätze beispielhaft zu betrachten: ? effektive Verteilung der Erschließungsräume zur Einsparung von Kosten, Flächengewinnung und Bildung gemeinsamer Adressen, ? Nutzungsteilung bspw. großflächiger Stellplatzanlagen, Lagerflächen und Freiräume, ? bauliche Intensivierung mit Erweiterungsmöglichkeiten nicht nur in der Fläche, sondern auch in der Höhe, z.B. Stapelung von Nutzungen, ? Modernisierung zur nachfragegerechten Aufwertung von Büro- und Dienstleistungsgebäuden und deren Umfeld, ? Überlegung zu naturhaushaltlichen Belangen und Freiflächen (z.B. für Pausenbereiche). Die Zwischenergebnisse sind in Abstimmungsterminen mit den beteiligten bezirklichen Fachverwaltungen (Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Straßen- und Grünflächenamt) vorzustellen und zu diskutieren. Hinweise und Anmerkungen sind zu protokollieren und im weiteren Prozess zu berücksichtigen. Im Rahmen des Angebots ist die geplante Vorgehensweise mit Abstimmungsprozessen und Terminplanung darzustellen. Die Aufgabenstellung umfasst die nachfolgend beschriebenen Leistungsbausteine.

3.1 Bestandsaufnahme und -bewertung für das Gesamtareal In die Bestandsaufnahme und -bewertung sind die untenstehenden aufgeführten Grundlagen einzubeziehen. Zudem soll die Bestandsaufnahme durch Anwendung geeigneter Untersuchungsmethoden (bspw. Unternehmensbefragung, Vor-Ort-Recherchen) erfolgen. Hierzu werden Vorschläge erwartet. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: ? Standortrahmenbedingungen, o wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks Pankow, o Wirtschaftsstrukturen, Schwerpunktbranchen und Cluster im Bezirk Pankow, o Allgemeine Entwicklungstrends /-prognosen für den Bezirk hinsichtlich Bevölkerungs-/Arbeitsplatzwachstum, Bedarfsentwicklung, Flächen- und Nutzungskonkurrenzen, o Übergeordnete Planwerke, Pläne und planungsrechtliche Situation hinsichtlich des Gewerbegebiets Storkower Straße, ? Sozioökonomische und wirtschaftliche Entwicklung im Gewerbegebiet Storkower Straße, o Arbeitsplatz- und Beschäftigtenentwicklung, o Wirtschaftsstruktur, Arbeitsstätten und Unternehmensentwicklung, o Geeignete Zuordnung der Arbeitsplätze und Beschäftigten nach Branchen, Wirtschaftszweige etc., ? Nutzungsstrukturen, o Bestehende und geplante Nutzungen, o Eigentums- und Mietverhältnisse der aktuellen Nutzungen unter Berücksichtigung der aktuellen baurechtlichen Situation, o Vorhandene soziale Infrastrukturen, o Gemeinbedarfseinrichtungen, Nahversorgung, kulturelle / freizeitbezogene Infrastrukturen, o Angrenzende Nutzungen, ? Stadtstruktur und öffentlicher Raum, o bauliche Struktur und Bausubstanz / baukulturelle Situation, o Sanierungs- und Modernisierungsstand, o Städtebauliche Struktur und städtebauliches Erscheinungsbild, prägende, Gebäude, Sichtachsen, o Frei- und Grünflächen, ? Innere und äußere Erschließung / Verkehr, o Straßenverkehr und ruhender Verkehr, o ÖPNV, o Rad- und Fußverkehr, o Technische Infrastruktur (Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Breitbandausstattung etc.), ? Bewertung der einzelnen Themen sowie zusammenfassende Bewertung mit Benennung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, ? Darstellung der Bestands- und Analyseergebnisse in aussagekräftigen Karten im Maßstab 1:1.000 und Text. 3.2 Nutzungsbedarfe und -potenziale Aus der Bestandsaufnahme und -analyse heraus sollen im nächsten Schritt die aktuellen und zukünftigen Nutzungsbedarfe abgeleitet sowie mögliche Nachverdichtungs- und Neustrukturierungspotenziale im Gebiet herausgearbeitet werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen: ? Ableitung und Darstellung vorhandener und zu erwartender Bedarfe an Flächen, Gebäuden, Nutzungen, Erschließungssituationen, Freiräumen, öffentlichem Raum, Versorgung, städtebaulichen Qualitäten, ? Herausarbeitung und Darstellung von untergenutzten Flächen, Brachflächen, Baulücken, Möglichkeiten zu Nutzungserweiterungen und Nutzungsreserven, ? Ermittlung von Potenzialen zur Erhöhung von Flächeneffizienz und –effektivität, ? Gegenüberstellung und Bewertung der Nutzungsbedarfe und Nachverdichtungspotenziale / Neustrukturierungsmöglichkeiten, ? Berücksichtigung laufender Projektentwicklungen und Vorhaben mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf den Gebietscharakter, ? Eruierung möglicher Nutzungskonflikte und –synergien, ? Textliche und kartografische Darstellung der Nachverdichtungs- und Neustrukturierungspotenziale.

3.3. Entwicklung Bahnhofsvorplatz Der S-Bahnhof Landsberger Allee besitzt eine hohe Bedeutung für die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebiets über den ÖPNV. Für den Bahnhofsvorplatz besteht derzeit Bedarf an einer städtebaulichen Neugestaltung und Optimierung. Durch laufende und geplante Projektentwicklungen ergibt sich hier perspektivisch eine veränderte Ausgangsituation. Folgende Leistungen werden hier erwartet: ? Anregungen zur Anbindung des Bahnhofsvorplatzes in Verlängerung der Syringenwegs, ? Analyse der Flächenbedarfe des Platzes für die künftigen Anforderungen im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung der Brachflächen unter Berücksichtigung einer Grünverbindung entlang des Syringenwegs, ? erste Ideen zur konzeptionellen Entwicklung des Bahnhofsvorplatzes unter Berücksichtigung der gewerblichen Weiterentwicklung des Gebiets und der laufenden Projektentwicklungen am Platz.

3.4 Entwicklungsziele für das Gewerbegebiet Storkower Straße Auf Basis der Bestands- und Bedarfsermittlung sollen Entwicklungsziele für das Gewerbegebiet Storkower Straße hergeleitet und formuliert werden, die den strategischen Überbau für die zukünftige Gebietsentwicklung setzen sollen. Folgende Leistungen sind damit verbunden: ? Formulierung eines strategischen Rahmens (Leitbild) für die zukünftige Gewerbegebietsentwicklung, ? Ableitung strategischer Entwicklungsziele, ? Textliche und grafische Darstellung der Entwicklungsziele.

3.5 Nutzungsvarianten Auf Basis der Entwicklungsziele sind Nutzungskonzepte unter Einbeziehung der ermittelten Nachverdichtungs- und Neustrukturierungspotenziale in mehreren Varianten zu erarbeiten. Folgende Leistungen sind zu erbringen: ? Darstellung der Flächenaufteilung und Nutzungen, Verdichtungsmöglichkeiten und städtebauliche Gestaltung und Aufwertung, ? Darstellung von Möglichkeiten zur Erhöhung von Flächeneffizienz und –auslastung, ? Kreative und innovative Vorschläge zu Nachverdichtungsmöglichkeiten, Nutzungsweisen und Verkehrslösungen, ? Darstellung der damit verbundenen notwendigen technischen und verkehrlichen Erschließungsanlagen, ? Bewertung der Zusammenführung der nördlichen und südlichen inneren Erschließungssysteme, östlich der Storkower Straße, ? Verknüpfungsmöglichkeiten mit angrenzenden Bereichen, ? Zusammenfassung und Bewertung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten.

3.6 Vorzugsvariante und Ableitung von Empfehlungen Aus den erarbeiteten Varianten wird in Abstimmung mit den zuständigen bezirklichen Fachverwaltungen (Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Straßen- und Grünflächenamt) eine Vorzugsvariante vereinbart, die im Weiteren mit Handlungsempfehlungen untersetzt werden soll. Hierbei sind Perspektiven aufzuzeigen sowie Maßnahmen zu benennen, die zur Umsetzung der Vorzugsvariante notwendig sind und als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans zur nachhaltigen und städtebaulichen Aufwertung des Gewerbestandortes dienen sollen. Folgende Leistungen sind zu erbringen: ? Ableitung und Begründung einer Vorzugsvariante, ? Ausarbeitung der Vorzugsvariante mit Benennung von Empfehlungen: o zur Verbesserung der städtebaulichen Strukturen, Aufteilung der Flächen und möglichen Nutzungen, o zu konkreten Nachverdichtungs-, Aufwertungs-, Neustrukturierungsmaßnahmen, o zur Verknüpfung mit den umliegenden Bereichen o zu zeitlichen Abfolgen der Maßnahmen, o zu möglichen Planerfordernissen sowie zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans, o zu Umsetzungserfordernissen und Verantwortlichkeiten.

3.7 Betrachtung möglicher Anknüpfungspunkte mit der Kniprodestraße 60 und 62 Bedingt durch die integrierte innerstädtische Lage des Gewerbegebiets Storkower Straße und die engen stadträumlichen und strukturellen Verflechtungen sind die Beziehungen und Anknüpfungspunkte zu den angrenzenden Bereichen mit zu beachten. Besondere Berücksichtigung gilt dabei der vorgesehenen Gewerbehofentwicklung am Standort Kniprodestraße 60 und 62. Folgende Leistungen sind hier zu erbringen: ? Analyse möglicher Wechselwirkungen/Synergien zwischen der Storkower Straße und der geplanten Gewerbehofentwicklung am nahegelegenen Standort Kniprodestaße, ? Bewertung des Standorts Kniprodestraße als möglichem temporären Flächenpool für Unternehmen aus der Storkower Straße, die durch Umstrukturierungsmaßnahmen zeitweise verlagert werden müssen, ? Überschlägige Quantifizierung möglicher Flächenbedarfe aus dem Gebiet Storkower Straße für den Standort Kniprodestraße.

3.8 Abstimmung und Beteiligung Während der Projektbearbeitung ist eine enge Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Pankow als federführende Projektverantwortliche sowie dem Fachbereich Stadtplanung erforderlich. Darüber hinaus ist die bedarfsbezogene Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Vertretern aus weiteren Fachbereichen einzukalkulieren, die den gesamten Prozess begleiten und unterstützen. Damit wird eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen im Bezirk Pankow sichergestellt. Darüber hinaus sind während der Erarbeitung wesentliche Zielgruppen im Gebiet (Unternehmen, Eigentümer etc.) zielorientiert einzubeziehen. Im Angebot sind geeignete Abstimmungs- und Beteiligungsformate (bspw. Expertengespräche, Unternehmensbefragung, Workshops) darzustellen und zu beschreiben. Folgende Leistungen sind zu erbringen: ? Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber (Wirtschaftsförderung Pankow) sowie dem Koordinierungskreis GRW-Regionalbudget, ? Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von weiteren Abstimmungsgesprächen mit weiteren Fachbereichen des Bezirksamtes (u.a. Stadtplanung), ? Kontaktaufnahme, Einbindung und Gesprächsführung mit Unternehmen, Eigentümern, Projektentwicklern.

4. Vorliegende Unterlagen ? Gewerbeflächenkonzeption zur Stärkung regionaler Wachstumspotenziale im Bezirk Pankow, 2015 ? Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft Berlin 2030 ? Planwerk Nord-Ost-Raum ? Tourismuskonzept Pankow 2018+ ? Planungsrechtliche Unterlagen, B-Pläne, Aufstellungsbeschlüsse etc. ? Sonstige Gutachten zur Storkower Straße im Stadtentwicklungsamt.

5. Formalien Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung von Fördermitteln. Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Nach Auftragsvergabe ist eine Auftaktberatung vorgesehen, in der die Rahmenbedingungen und inhaltlichen Schwerpunktsetzung der zu erbringenden Leistungen (Ziele, Inhalte, Projektschritte, Zeitplan) abgestimmt werden. Während der Angebotsfrist werden Fragen nur schriftlich von der Wirtschaftsförderung Pankow von Berlin, Ansprechpartner: Merten Klementz: merten.klementz@ba-pankow.berlin.de, beantwortet. Zur Überprüfung von Änderungen der Leistungsbeschreibung erkundigen Sie sich bitte regelmäßig auf der Vergabeplattform Berlin über aktualisierte Unterlagen. Erwartet werden vom Bieter sowohl Kenntnisse in den Bereichen Gewerbeflächenentwicklung als auch Städtebau und Stadtplanung.

5.1 Angestrebter Bearbeitungszeitraum Für die Bearbeitung wird ein Zeitraum von bis zu acht Monaten kalkuliert. Beginnend ab der Beauftragung im Mai 2020 soll der Auftrag bis spätestens Ende 2020 abgeschlossen sein.

5.2 Angebotsfrist Das vollständige Angebot ist bis zum verbindlichen Abgabetermin 27.04.2020, postalisch einzusenden. Die ergänzende elektronische Angebotsübermittlung ist erst nach Ende der Angebotsfrist zulässig und bis zum 28.04.2020, 12:00 Uhr erwünscht. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden aus formalrechtlichen Gründen nicht mehr angenommen bzw. in der Wertung nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass infolge der aktuellen Auswirkungen der Corona Pandemie keine persönliche Abgabe der Angebote an unten genannter Stelle möglich ist, da die Zugänglichkeit zu den bezirklichern Einrichtungen derzeit beschränkt ist. Es ist daher ausschließlich ein postalischer Versand an die unten genannte Adresse vorgesehen. Bitte berücksichtigen hierbei, dass es im Zuge der aktuellen Entwicklungen ggf. zu Verzögerungen im Postversand kommen kann.

5.3 Form des Angebots Das vollständige Angebot ist schriftlich bis zum Ablauf der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag in einfacher Ausfertigung einzureichen beim: Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales, Büro für Wirtschaftsförderung Frau Marion Fölster - Sekretariat z. Hd. Merten Klementz – WiFö 1 Postfach 730 113 13062 Berlin Der Umschlag ist mit dem Titel "Angebot: Wirtschaftsförderung / Potenzialstudie Gewerbegebiet Storkower Straße - Bitte nicht öffnen und Weiterleitung an WiFö 1" zu kennzeichnen. Die elektronische Datenübermittlung als PDF-Dokument erfolgt bitte bis zum 28.04.2020, 12:00 Uhr, aber erst nach Fristende an: merten.klementz@ba-pankow.berlin.de und ist mit dem Betreff: „Angebot: Wirtschaftsförderung / Potenzialstudie Gewerbegebiet Storkower Straße – Name des Büros“ zu benennen.

5.4 Kostenkalkulation Der Bieter hat die vorgesehenen Arbeitsstunden sowie alle Kosten (inklusive sämtlicher Nebenleistungen) entsprechend der Leistungsbeschreibung darzustellen. Die jeweiligen Stundensätze (netto in €) für Projektleiter und fachlich qualifizierte(r) Mitarbeiter(in) sind mit Angebotsabgabe zwingend anzugeben. Eine Pauschalierung von Berechnungshonoraren ist aus haushaltstechnischen Gründen nicht zulässig. Das Gesamthonorar ist in Euro zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer anzugeben.

5.5 Generelle Hinweise und Anforderungen Dem Angebot sind folgende Nachweise in Anlehnung an die Vergabeverordnung (VgV) beizulegen: ? Name, Geburtsort und Geburtsdatum aller Geschäftsführer für die Prüfung im Korruptionsregister des Landes Berlin (vgl. § 6 u.7 KRG), ? Eigenerklärung zur Durchführung freiberuflicher Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (vgl. § 73 Abs. 3 VgV), ? Erklärungen zur persönlichen Lage des Dienstleisters/ Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV, ? Nachweise der fachlichen Eignung gemäß §§ 44-46 VgV. Hierbei ist die fachliche Eignung der eingesetzten Mitarbeiter mit darzustellen. Weiterhin sind beizulegen: ? Benennung der Kapazitäten und vorgesehenen Bearbeiter, einschließlich ihrer beruflichen Qualifikation. Im Einzelnen ist folgendes Qualifikationsprofil nachzuweisen: o Erfahrungen und Kenntnisse bei vergleichbaren Leistungen im Bereich Gewerbeflächenentwicklung und Stadtplanung, o Kenntnisse im Bereich Städtebau ? Referenzen für vergleichbare Projekte (unter Benennung der Ansprechpartner), mind. drei und max. zehn Referenzen. ? Inhaltliche Angebotskonzeption auf max. 7 Seiten zu den in Punkt 3. formulierten Aufgaben und den dort vorgegeben Leistungsbausteinen, inklusive der Darstellung der Verfahrensweise der Projektdurchführung und Angaben der zeitlichen Etappen. (Das Angebot von weiteren optional zu beauftragenden, dem Aufgabenprofil sachdienlichen Leistungsbausteinen ist möglich, jedoch nicht zwingend.) ? Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV). ? Nachweis der Eintragung ins Handelsregister bzw. Beibringung eines vergleichbaren Nachweises zur Rechtsform des Bieters/der Bietergemeinschaft ? Nachweis einer Haftpflichtversicherung Weiterhin sind folgende Hinweise zu beachten: ? In Ausführung von § 1 Absatz 2, 4 und 6 sowie § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8. Juli 2010 ist es hinsichtlich von Tariftreue, Mindestentlohnung sowie der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen notwendig, dass Sie das Formular „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ den Angebotsunterlagen beifügen. Die genannten Formulare und Nachweise sind teils unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/ Die benannten Kapazitäten sind für die voraussichtliche Zeit der Leistungserbringung sicher-zustellen. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bei Benennung eines gesamtschuldnerisch haftenden Vertreters zulässig. Sofern die Beauftragung von Unterauftragnehmern geplant ist, sind diese gesondert auszuweisen und zu benennen. Das Angebot ist mit den erforderlichen Angaben zu versehen. Beim Fehlen von Anschrift des Anbieters (Firma), Datum oder Unterschrift gilt das Angebot als nicht abgegeben. Angebote sowie eventuelle Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind dem Auslober bis zum Ende der Angebotsfrist verschlossen zuzustellen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Angebote mit nicht vollständigen Angaben und Erklärungen können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Für sämtliche im Projekt entstandenen Unterlagen und Daten erfolgt eine Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Bezirk Pankow von Berlin bzw. die beteiligten Projektpartner.

5.6 Zuschlagskriterien/Wertungsmatrix Unter der Voraussetzung der Erfüllung der unter Pkt. 5.5 aufgeführten Anforderungen erhält das Angebot den Zuschlag, welches sich in Bezug auf die nachstehenden Kriterien als wirtschaftlich günstigstes Angebot (Gewichtung des jeweiligen Kriteriums in Klammern) erweist: - Nachweis von Kompetenzen in den Bereichen, Gewerbeflächenentwicklung, Städtebau und Stadtplanung (30%) - Plausibilität und Herangehensweise (25%) - Umfang und Inhalt der Leistungen (25%) - Preis (20%) Der Zuschlag soll im Mai 2020 erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor Bietergespräche zu führen. Bitte merken Sie sich hierfür den 06.05.2020 vor.

5.7 Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlagsfrist endet am 01.06.2020, 12:00 Uhr.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31746 vom 03.04.2020