Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Erstellung eines Gutachten im Rahmen der Einführung der Fachsoftware Datenverarbeitung Qualitätskontrolle DVQK

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Strasse 21- 25
10825 Berlin

Ausführungsort

DE-10825 Berlin

Frist

06.04.2020

Beschreibung

1. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Salzburger Straße 21 - 25

10825 Berlin (Schöneberg)

2. Ausschreibende Stelle: wie zu 1. Tel.: 030/9013 3222 E-Mail: Vergabestelle(at)senjustva.berlin.de.

3. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.

4. Art der Leistung: Dienstleistung.

5. Ort der Leistung: Berlin.

6. Wesentlicher Leistungsumfang: Der Senat wirkt gemäß § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin - BIKTG Bln) darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Infor-mations- und Kommunikationstechnik dargestellt werden, ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können. Nach § 178 Abs. 2 i.V.m. § 180 Abs. 6 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sowie nach § 59 PersVG Berlin bzw. § 22 Abs. 5 EGovG Bln zur Mitbestimmung nach § 79 i.V.m. § 85 PersVG Berlin sind die Hauptschwerbehindertenvertretung (HVP) und der Hauptpersonalrat (HPR) für die Behörden und Gerichte des Landes Berlin durch Vorlage der in den Ziffern 6 a) - c) zu erstellenden Unterlagen zu beteiligen (https://www.berlin.de/hpr/dienstvereinbarungen/beteiligung-im-it-verfahren/). Im Rahmen der Einführung der Fachsoftware „DVQK“ (Datenverarbeitung Qualitätskontrolle) für die Überwachung der Einhaltung der Handelsklassenverordnung bei frischem Obst und Gemüse als zentrale Client-Server-Anwendung ist:

a) ein Gutachten zur Barrierefreiheit der Fachsoftware sowie

b) ein Gutachten zur Gebrauchstauglichkeit der Fachsoftware gem. EN ISO 9241, Teile 11-17, 110 zu erstellen. Darauf aufbauend sind c) aus den beiden separaten Gutachten Handlungsempfehlungen entwickelt und zur Vermeidung von Widersprüchen zusammengeführt werden. Hierbei sind die Berliner Standards sowie weitere unter folgenden Links ersichtliche Vorgaben einzuhalten: - Internet: www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/kompetenzstelle/ - Internet: gesetze.berlin.de/jpor-tal/ Die Standard-Anforderungen für digitale Barrierefreiheit basieren auf der BITV in der aktuellen Version. Die web- als auch clientbasierte Software muss nach dieser geprüft werden.

7. Aufteilung in Lose: Nein.

8. Ausführungszeit: 20. April bis 31. Juli 2020.

9. Vergabeunterlagen können angefordert werden bis zum:.

10. Ausgabe der Vergabeunterlagen spätestens ab: Vergabeunterlagen sind elektronisch hinterlegt: Vergabeplattform des Landes Berlin Bei einer Online-Bewerbung über Internet: www.vergabeplattform.berlin.de entstehen nur die Online-Kosten.

12. a) Ablauf der Angebotsfrist: 06. April 2020, 24:00 Uhr Öffnung der Angebote: 07. April 2020, 10:00 Uhr

b) Die Angebote können auf dem Postweg direkt eingereicht werden.

c) Stelle bei der die Teilnahmeanträge/Angebote einzureichen sind: wie zu 1.

13. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Anhang

b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Anhang.

14. Zuschlagskriterien:. 1. Preis (Gewichtung: 50 %). 2. Qualifikation und Berufserfahrung des Gutachters bzw. der Gutachter (Gewichtung: 20%). 3. Qualität des Konzeptes für die Auftragsausführung (Gewichtung: 30 %) Die weiteren Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

15. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 25. April 2020.

16. Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.

17. Sicherheitsleistungen: 4. Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) Anhang Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: I. Erklärungen und Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. 1. Eigenerklärung über Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG. 2. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers/Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. 3. Eigenerklärung über die Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, namentlich geschäftliche Beteiligungen, finanzielle Beziehungen sowie gesellschaftsrechtliche Beziehungen der Gesellschafter/ Geschäftsführer. 5. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 1 Abs. 2, 4, 6 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 6. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. 7. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, so sind diese Auftragsteile konkret zu benennen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf ihre erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieser Dritten zu berufen, haben diese dritten Unternehmen zu benennen, die vorgenannten Erklärungen und Nachweise von diesen einzureichen und außerdem nachzuweisen, dass ihnen deren erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser dritten Unternehmen. Gleiches gilt für Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen. II. Erklärungen und Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des Gutachters bzw. der Gutachter Es sind die für den Auftragsfall vorgesehenen Gutachter für das Gutachten zur Barrierefreiheit der Fachsoftware sowie zur Gebrauchstauglichkeit der Fachsoftware gem. EN ISO 9241, Teile 11-17, 110 (vgl. Ziffer 6 a) und b) dieser Bekanntmachung) namentlich zu benennen. Es ist zulässig, dass beide Gutachten durch ein und demselben Gutachter erstellt werden. Die Qualifikation und Berufserfahrung des Gutachters bzw. der Gutachter ist ein Zuschlagskriterium. Zum Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung sind mindestens drei, maximal fünf, Referenzprojekte der/des namentlich benannten Gutachter/s über in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen zu Ziffer 6 a) und b) dieser Bekanntmachung einzureichen, unter Angabe: o des Gegenstands und Volumen des Auftrags, o der vom Referenznehmer erbrachten Leistungen, o des Realisierungszeitraumes der vom Referenznehmer erbrachten Leistungen, o des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. III. Konzept für die Auftragsausführung Es ist ein Konzept für die Auftragsausführung einzureichen. Im Konzept ist die geplante Umsetzung bezugnehmend auf Ziffer 6 a) bis c) dieser Bekanntmachung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nachvollziehbar darzustellen. Dabei ist insbesondere auf die Methoden der Begutachtung einzugehen. Auf Grund der herausragenden Bedeutung ist ein besonderer Schwerpunkt auf die Umsetzungskonzeptionierung bezugnehmend auf Ziffer 6 c) der Bekanntmachung zu legen. Die Qualität des Konzeptes ist ein Zuschlagskriterium. Die Einreichung nicht nachvollziehbarer, unvollständiger oder aus sonstigen Gründen unbrauchbarer Konzepte führt zum Angebotsausschluss.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31553 vom 20.03.2020