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Titel

Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AdöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel

Ausführungsort

DE-24103 Kiel

Frist

30.04.2020

Beschreibung

a) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Lands Schleswig-Holstein

Referat VII 21

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Gartenstr. 6, 24103 Kiel Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Gartenstr. 6, 24103 Kiel

b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO

c) Form, in der Angebote einzureichen sind Die Angebote sind entweder in elektronischer Form über das E-Vergabesystem der GMSH (Internet: www.e-vergabe-sh.de), in schriftlicher Form per Post oder direkt einzureichen. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie zur Abforderung der Vergabeunterlagen registriert sein.

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung Ausgangslage: In Vorbereitung auf die Strukturfondsförderperiode 2021 bis 2027 erstellt das Land Schleswig-Holstein derzeit ein neues Programm zur Umsetzung der Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nach dem Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“. Die Erstellung des EFRE Programms (OP EFRE) liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT). Die Programmerstellung wurde im November 2019 an die Prognos AG vergeben. Bisher sind folgende Verfahrensschritte durch das MWVATT erfolgt bzw. kurzfristig geplant: • Aufforderung an alle Fachreferate des MWVATT und an alle Ressorts, mittels eines detaillierten Fragebogens Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung des neuen OP EFRE durch konkrete Fördermaßnahmen / Förderbedarfe zu unterbreiten. • Auswertung der Vorschläge durch die Verwaltungsbehörde bis Februar 2020. • Information und weitere Abstimmung mit den Fachreferaten des MWVATT und den Fachbereichen der Ressorts ab März 2020. • Durchführung eines Workshops zu den Ergebnissen der sozioökonomischen und SWOT Analyse mit den Fachbereichen der Ressorts am 13. Februar 2020. • Durchführung von Workshops zu den thematischen Zielen mit den Fachreferaten des MWVATT und den Fachbereichen der Ressorts am 12. und 13. März 2020. • Unterrichtung des Begleitausschusses für das OP EFRE 2014-2020 am 30.10.2019 und 26.02.2020 über die neue Förderperiode. Als nächste Verfahrensschritte stehen die Finalisierung der sozioökonomischen und SWOT- Analyse (März 2020), die Erstellung eines Eckpunktepapiers (Mai 2020) und darauf aufbauend die Programmerstellung des OP EFRE an. Nach dem vorläufigen Zeitplan soll bis Ende Juni 2020 ein erster Entwurf des OP EFRE vorliegen. Leistungsumfang Strategische Umweltprüfung (SUP) Im Rahmen der Erstellung des OP EFRE ist auch eine Strategische Umweltprüfung gemäß Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom 16.04.2014 durchzuführen (im Folgenden „SUP-Richtlinie“ genannt). Basis für die Durchführung der SUP ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), insbesondere Teil 3 dieses Gesetzes. Ziel der SUP ist es, mögliche Auswirkungen des OP EFRE auf die Umwelt zu erfassen und damit sicherzustellen, dass Umwelterwägungen bereits auf Programmebene berücksichtigt werden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung (MELUND) sowie ggf. weitere Fachbehörden und Partner sind fachlich einzubeziehen. Die Konzeption der Prüfung der Umweltauswirkungen hat die Konzentration des OP EFRE auf die Politischen Ziele „ein intelligentes Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels“ sowie „ein grüneres, CO2- armes Europa durch Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende [I]“ sowie „ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung“ zu berücksichtigen.

a) Scoping Für die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) ist vom Auftragnehmer ein Vorschlag zu erarbeiten. Es ist kurz zu begründen, inwieweit eine SUP für das OP EFRE zu erfolgen hat. Das Scoping soll u.a. im Rahmen einer Konsultation mit der EFRE-Verwaltungsbehörde (Referat VII 21 im MWVATT), mit dem MELUND und ggf. mit weiteren Fachbehörden erfolgen. In diesem Zusammenhang sind mindestens folgende Aufgabenbereiche zu behandeln: • Darstellung der zu untersuchenden Umweltschutzziele, • Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes, • Eingrenzung des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs für die SUP, • Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen und Inhalte, • Beschreibung der Methodik zur Identifikation, Untersuchung und Bewertung der Umweltauswirkungen, einschließlich der Beschreibung von Überwachungsmaßnahmen, • Entwicklung von Indikatoren, u.a. unter Berücksichtigung der für das OP EFRE vorgesehenen Indikatoren, die – das ist noch zu erörtern – auf Maßnahmenebene oder Vorhabenebene die Umweltauswirkungen messbar machen.

b) Dokumentation der Ergebnisse der Überwachung des laufenden Programms Im OP EFRE Schleswig-Holsteins 2014-2020 findet eine einzelfallbezogene Dokumentation der Umweltauswirkungen der bewilligten Vorhaben in einer Förderdatenbank statt. Die Dokumentation erfolgt anhand verschiedener Indikatoren. Parallel zur Erhebung der Umweltzustandsdaten für den zu erstellenden Umweltbericht soll eine Dokumentation der Ergebnisse der Überwachung der Umweltauswirkungen des laufenden Programms zusammengestellt und bei der SUP für die Neu-aufstellung des EFRE Programms 2021-2027 mit herangezogen werden.

c) Erstellung des Umweltberichts gemäß UVPG Bei der Prüfung der Umweltauswirkungen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Umweltwirkungen wesentlich von den noch zu entwickelnden Projekten abhängen, die erst nach Programmgenehmigung konkretisiert werden können. Die Prüfung ist daher mit einem vertretbaren Aufwand vorzunehmen. Im Zuge der SUP hat eine Beratung und Begleitung zu erfolgen, um im Rahmen der Programmentwicklung und Programmumsetzung umweltschädliche und auch die Umwelt positiv beeinflussende Wirkungen erfassen, beurteilen und verhindern bzw. minimieren oder fördern zu können. Der zu erstellende Umweltbericht hat inhaltlich mindestens die durch das UVPG (§ 40) vorgegebenen Punkte zu umfassen: • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Programms sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen, • Darstellung der für das Programm geltenden Ziele des Umweltschutzes sowie der Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Programms berücksichtigt wurden, • Darstellung der Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Programms, • Angabe der derzeitigen für das Programm bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen, • Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nach § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 2, • Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Programms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen, • Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, • Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschreibung, wie die Umweltprüfung durchgeführt wurde, • Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45

d) Mitwirkung bei der Konsultation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Umweltberichts Gemäß § 41ff UVPG erhalten die umweltbezogenen Behörden sowie die betroffene Öffentlichkeit während der Erarbeitung und nach Fertigstellung des Umweltberichts die Möglichkeit zur Stellungnahme. Durch den Auftragnehmer ist ein Vorschlag zur Umsetzung der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Einbeziehung eventueller Stellungnahmen (sowohl seitens der Fachbehörden als auch seitens der Öffentlichkeit) zu erarbeiten.

e) Bekanntgabe der Entscheidung Im Rahmen der Bekanntgabe des angenommenen OP EFRE ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 44 UVPG abzugeben. In dieser ist auszuführen, dass das Programm angenommen wurde, inwieweit Umwelterwägungen in das Programmdokument einbezogen wurden, inwieweit die Stellungnahmen und die Ergebnisse von geführten Konsultationen zur Erstellung des Umweltberichts im OP EFRE berücksichtigt wurden und welche Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen beschlossen wurden. Der Auftragnehmer soll einen Entwurf für diese zusammenfassende Erklärung erarbeiten.

e) ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein

f) ggf. die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.

g) Ausführungsfristen Nach derzeitigem Stand ist folgende Zeitplanung vorgesehen: • April 2020: Finalisierung sozioökonomische und SWOTAnalyse; • April bis Mai 2020: Erstellung Eckpunktepapier Programm; • Mai bis Juli 2020: Erstellung erster Programmentwurf; • April bis Juli 2020: Durchführung der Strategischen Umweltprüfung; • Juli bis Oktober 2020: Finalisierungsprozess Programm und SUP, Begleitung bis zur Einreichung des Programms bei der Europäischen Kommission, gegebenenfalls Änderungen; ab November 2020: Beratung und Unterstützung hinsichtlich Änderungsbedarfen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Aufgrund der Abhängigkeit der Zeitplanung von der Planung des Bundes wird ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität vorausgesetzt.

h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR, (GMSH) Gartenstr. 6, 24103 Kiel, Telefon 0431/599-1490, Telefax 0431/599-1465

i) Teilnahme- oder Angebotsund Bindefrist Angebotsschluss: Freitag, 03. April 2020, 7:30 Uhr. Bindefrist: Mittwoch, 06. Mai 2020.

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Entfällt

k) wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

l) die mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, technischen sowie beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1) Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt); 2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefax-nummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung); 3) Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist; 4) ausgefüllte Preisblatt; 5) Formblatt zur Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes; 6) Konzept (maximal 30 Seiten (DIN-A4), in den Anlagen können Angaben zu Referenzen und vorgesehenem Personal erfolgen; 7) Organisation, Qualifikation und Kenntnisse des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die o. a. Erklärungen/Nachweise sind dem Angebot in der o. a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der o.a. Nummerierung beizufügen (bitte keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder, sonstige Heftungen, Trennblätter usw. verwenden). Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Internet: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Gewerbezentralregisterauszug: Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz angefordert.

m) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden • Preis: 40 % • Schlüssigkeit und Qualifikation des Konzeptes: 30 % • Organisation, Qualifikation und Kenntnisse des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 30 %

n) Fragen Alle Anfragen zum Angebot sind über das e-Vergabesystem oder ausschließlich in schriftlicher Form per Mail oder Fax zu stellen. Anfragen sind bis spätestens 24. März 2020 zu stellen. Anfragen in schriftlicher Form per Mail oder Fax sind an die folgende E-Mail-Adresse/Faxnummer der GMSH zu richten: Internet: gmsh.de, 0431-599-1465

o) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter Buchstabe

l) genannten Eigenerklärung/Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.

p) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig- Holstein Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

q) Hinweis zur e-Vergabe Wir stellen Ihnen die Vergabeunterlagen unter Internet: www.e-vergabesh. de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dringend die kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform Internet: www.e-vergabe-sh.de , um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden müssen. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter Internet: www.e-vergabe-sh.de informieren.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31594 vom 21.03.2020