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Titel

Übernahme und Entsorgung, ggf. Transport, von niederkalorischem Feinmaterial (Unterkorn, AVV 191212)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Abfallzweckverband Südniedersachsen
Auf dem Mittelberge 1
37133 Friedland

Ausführungsort

DE-37133 Friedland

Frist

26.03.2020

TED Nr.

80395-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Abfallzweckverband Südniedersachsen

Auf dem Mittelberge 1

37133 Friedland

E-Mail: neviadomski.tim(at)as-nds.de

Internet: www.as-nds.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRNYUKW/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRNYUKW

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe der Entsorgung von Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: AS 05-2019

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90500000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Übernahme und Entsorgung, ggf. Transport, von niederkalorischem Feinmaterial (Unterkorn, AVV 191212), welches bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfällt, im während des Umbaus der biologischen Behandlungsstufe. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Mengenlosen mit je 2 Transportalternativen. Die Vergabe der Entsorgungsleistung erfolgt je Mengenlos entweder ohne die Transportleistung zur Entsorgungsanlage (Alternative a, nachfolgend als Lose 1a und 2a bezeichnet) oder mit Transportleistung ab der MBA Deiderode (Alternative b, nachfolgend als Lose 1b und 2b bezeichnet). Von den 4 Einzellosen werden maximal 2 Losangebote nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bezuschlagt.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg

Los-Nr.: 1a II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE91C Hauptort der Ausführung: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Übernahme und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 50 bis 80 Mg/Woche. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20.07.2020 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg

Los-Nr.: 1b II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE91C Hauptort der Ausführung: Übernahme der Abfälle an der MBA Deiderode, die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 50 bis 80 Mg/Woche. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20.07.2020 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg

Los-Nr.: 2a II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE91C Hauptort der Ausführung: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Übernahme und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 50 bis 80 Mg/Woche. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20.07.2020 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg

Los-Nr.: 2b II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE91C Hauptort der Ausführung: Übernahme der Abfälle an der MBA Deiderode, die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg, 50 bis 80 Mg/Woche. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20.07.2020 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), — Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, — Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, — Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, — Angaben zur Rechtsform des Bieters. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate), — aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen: — für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, — die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist), — für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards, — Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, — der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern, — bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, — im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr), — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), Brennstoffen aus Abfällen (AVV 19 12 10/ 19 12 12) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Anforderungen an die Referenzen: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 1 000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung oder Sperrmüll enthalten. Der bzw. die in der Referenz angegebene(n) Verträge betreffend die Erbringung von Entsorgungsleistungen müssen eine Mindestvertragsdauer von 3 Monaten haben. Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.03.2020 Ortszeit: 13:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.05.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 26.03.2020 Ortszeit: 13:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen: — Urkalkulation, — Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG), — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: —— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten, —— bei Angeboten für Transportalternative a (Lose 1a und 2a): Kennzeichnung des Übernahmeortes für die Abfälle des AG durch Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) bzw. Entsorgungsanlage mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage. —— bei Angeboten für Transportalternative a (Lose 1a und 2a): Anlagenkennblatt zur ggf. zusätzlich vorgesehenen Anlage zur Übernahme der Abfälle (Umladestation) unter Benennung folgender Aspekte: Betreiber der Anlage, Standort und Adresse, Beschreibung der zur Verfügung stehenden Wägetechnik, Genehmigungsdatum. Auf Verlangen vorzulegen: —— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Entsorgung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte. — Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikationüber die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNYUKW

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131153308 E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.02.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31272 vom 28.02.2020