Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Transport und Entsorgung von Klärschlamm

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Trink- und Abwasserverband Börde (TAV)
Magdeburger Straße 35
39387 Oschersleben

Ausführungsort

DE-39387 Oschersleben

Frist

31.03.2020

TED Nr.

31257-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Trink- und Abwasserverband Börde

Magdeburger Straße 35

39387 Oschersleben

Telefon: +49 3949910350

Fax: +49 3949910359

E-Mail: wachsmutho(at)tav-boerde.de

Internet: www.tav-boerde.de

I.1) Name und Adressen Abwassergesellschaft Halberstadt mbH Wehrstedter Straße 48 Halberstadt 38820 Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Thomas Valentin Telefon: +49 3941579380 E-Mail: t.valentin(at)awh.halberstadt.de Fax: +49 394157913380 NUTS-Code: DEE09 Internet-Adresse(n): Internet: www.awh.halberstadt.de

I.1) Name und Adressen Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“ In den Sauren Wiesen 1 Wernigerode 38855 Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Stephan Sterzik Telefon: +49 39435463100 E-Mail: stephan.sterzik(at)wahb.de Fax: +49 39435463111 NUTS-Code: DEE09 Internet-Adresse(n): Internet: www.wahb.de

I.1) Name und Adressen Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz Tränkestraße 10 Blankenburg (Harz) 38889 Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Mario Hohmann Telefon: +49 394490110 E-Mail: mario.hohmann(at)tazv-vorharz.de Fax: +49 3944901123 NUTS-Code: DEE09 Internet-Adresse(n): Internet: www.tazv-vorharz.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales Beschaffungsrecht: Die Auftraggeber koordinieren ihre Vergaben in diesem Verfahren, beauftragen ihr jeweiliges Los aber selbst. Sie sind im Bundesland Sachsen-Anhalt ansässig, daher ist das anwendbare Recht dasselbe.

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen/2179383/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Trink- und Abwasserverband Börde Magdeburger Straße 35 Oschersleben (Bode) 39387 Deutschland E-Mail: wachsmuthO(at)tav-boerde.de NUTS-Code: DEE07 Internet-Adresse(n): Internet: www.tav-boerde.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Bei den Auftraggebern TAV Börde, TAZV Vorharz und WAHB Holtemme-Bode handelt es sich um Zweckverbände für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA), die Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH ist eine Tochter der kommunalen Holdinggesellschaft NOSA GmbH der Stadt Halberstadt, ebenfalls betraut mit Aufgaben der Abwasserbeseitigung.

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Abwasserbeseitigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: TAV-2019-0035

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90513900

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein: • die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber, • den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung, • deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage, • die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen • jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und • nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die künftigen Mengen an abzuholendem Klärschlamm (OS und TS-Gehalte) werden für die jeweiligen Lose und die dortigen Abholstellen wie folgt eingeschätzt:

Los 1: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH Kläranlage Halberstadt, ca. 1.680 - 2.520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i.M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge)

Los 2: Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“ 1. Abholstelle Kläranlage Silstedt: Bei derzeitiger Behandlung ca. 4.000 – 6.000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3.600 t OS/Jahr 2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1.200 – 1.800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm

Los 3: Trink- und Abwasserverband Börde 1. Abholstelle KA Oschersleben Bei derzeitiger Behandlung ca. 1.600 bis 2.400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 % Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1.120 bis 1.680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 % Schlamm maschinell entwässert 2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1.200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert 3. Abholstelle KA Eilsleben: ca. 640 – 960 tOS/a, TS-Gehalt: 20-34 %, Schlamm aus Vererdungsbeeten

Los 4: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz 1. Abholstelle Kläranlage Blankenburg: Ca. 800 bis 1.200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %) Entwässerung über eine Klärschlammvererdungsanlage 2. Abholstelle Kläranlage Osterwieck ca. 600 bis 900 t OS/a, TS-Gehalt ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm 3. Abholstelle Kläranlage Dedeleben ca. 520 bis 780 t OS/a, TS-Gehalt: ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Für den Fall unerwarteter Mengenentwicklungen enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen diesbezügliche Sonderregelungen für eine mögliche Preisanpassung. Die Leistungserbringung durch den jeweiligen Auftragnehmer hat unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und schließt neben der Übernahme, dem Transport und der Verwiegung sowohl die Behandlung/Verwertung der Klärschlämme als auch die Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe sowie die Erfüllung der jeweils einschlägigen Analyse- und Berichts- und Dokumentationspflichten ein.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Angebote können für eines, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Sämtliche dem Bieter sinnvoll und wirtschaftlich erscheinende Loskombinationen sind zulässig. Zu deren Wertung siehe unten Ziffer VI.3).

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von der Kläranlage Halberstadt für die Abwassergesellschaft Halberstadt mbH

Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513900 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE09 Hauptort der Ausführung: Halberstadt DEUTSCHLAND II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH betreibt die Kläranlage Halberstadt, Adresse: Wehrstedter Straße 24, 38820 Halberstadt. Der dort anfallende Klärschlamm ist Gegenstand der Vergabe für die AWH GmbH. Er umfasst ca. 1 680 - 2 520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i. M. 24 %, anaerob ausgefaulten Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge). Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer im angegebenen Turnus (ca. 2-3 mal pro Woche) mit der in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Logistik über Abrollcontainer zu den angegebenen Abholzeiten abzuholen und einer Verwertung / Entsorgung im Sinne der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zuzuführen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Dem Auftraggeber AWH Halberstadt steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von 3 Jahren (bis zum 31.12.2030) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis 2 Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die benannte Verlängerungsoption II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von den KA Silstedt und Rübeland für den Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“

Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513900 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE09 Hauptort der Ausführung: Wernigerode sowie Stadt Oberharz am Brocken, DE II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der WAHB betreibt im Verbandsgebiet insgesamt die folgenden beiden Kläranlagen, die im Rahmen der Ausschreibung zu berücksichtigen sind: 1. Kläranlage Silstedt, Adresse: In den sauren Wiesen 1, 38855 Wernigerode / OT Silstedt 2. Kläranlage Rübeland, Adresse: Märtensstraße 3b, 38889 Stadt Oberharz am Brocken / OT Rübeland Bei der Abholstelle Kläranlage Silstedt ist eine kontinuierliche Abfuhr des mechanisch entwässerten Klärschlammes (durchschnittlich 23 % OS – TS) sicherzustellen als arbeitstägliche, kontinuierliche Abfuhr in Wechselcontainern (Abrollcontainer nach DIN 30722). Die geschätzte künftige Mengenspanne für ein Jahr insgesamt beträgt 4.000 – 6.000 t (OS), Mittelwert 5.000 t (OS), Angaben zur Trockenmasse: 23 %. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber prüft gerade die Voraussetzungen für die Errichtung einer Faulung am Standort Silstedt (siehe dazu unten die zusätzlichen Hinweise unter Ziffer II.2.14). Der Mengenmittelwert beim Betrieb einer Faulung ab vss. 2024 wird dann bei rd. 3.600 t OS/a liegen. Bei der Abholstelle Kläranlage Rübeland wird die Klärschlammentwässerung durch einen Dritten im Rhythmus von ca. 3 Wochen durchgeführt. Die Beladung der vom Auftragnehmer bereitzustellenden Wechselcontainer erfolgt durch den Entwässerer als Beauftragten des Auftraggebers. Es ist eine kontinuierliche Abfuhr des mechanisch entwässerten Klärschlammes (durchschnittlich 23 % OS – TS) in Ausführungsintervallen zusammen mit der Entwässerung anzustreben. Die geschätzte künftige Mengenspanne für ein Jahr insgesamt beträgt: 1.200 – 1.800 t (OS), Trockenmasse: 23 %. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Dem Auftraggeber WAHB Holtemme-Bode steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von zwei Jahren (bis zum 31.12.2027) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis zwei Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die oben beschriebene Verlängerung II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Bitte beachten Sie folgende Hinweis zu künftigen Änderungen an der Kläranlage Silstedt: Der WAHB beabsichtigt die Errichtung einer Faulungsanlage mit Gas- bzw. Stromproduktion auf dem Standort der Kläranlage Silstedt. Diesbezüglich erwartete Auswirkungen auf Masse und Qualität des Klärschlamms voraussichtlich ab dem Jahr 2024 sind in der Leistungsbeschreibung angegeben. Der Bieter hat im Vergabeverfahren Gelegenheit, für diese Mengen einen abweichenden Preis zu bieten, falls die Änderung Einfluss auf seine Kostenstruktur hat. Bitte beachten Sie den abweichenden Leistungszeitraum im Vergleich zu den anderen Losen, welcher hier grds. schon zum 31.12.2025 endet, mit Verlängerungsoption bis zum 31.12.2027.

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von den Kläranlagen Oschersleben, Wanzleben und Eilsleben für den Trink- und Abwasserverband Börde

Los-Nr.: 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513900 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE07 Hauptort der Ausführung: Oschersleben, Wanzleben, Eilsleben, DE II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Trink- und Abwasserverband Börde (TAV Börde) betreibt im Verbandsgebiet die folgenden 3 Kläranlagen, die im Rahmen der Ausschreibung als Abholstellen zu berücksichtigen sind: 1. Kläranlage Oschersleben, Adresse 39387 Oschersleben, Oesenweg 46 2. Kläranlage Wanzleben, Adresse 39164 Wanzleben, Vor dem Hohen Tor 30 3. Kläranlage Eilsleben, Adresse 39365 Eilsleben, Wormsdorfer Straße Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer dort jeweils nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Vorgaben abzuholen und zu verwerten bzw. entsorgen. An der Kläranlage Oschersleben sind quartalsweise rund 450 tOS gemäß den näheren Vorgaben zur Abhollogistik in der Leistungsbeschreibung zu übernehmen. Die genaue Terminisierung des Abholzeitraumes ist von der Entwässerungstätigkeit der nicht betriebseigenen mobilen Schlammentwässerungszentrifuge abhängig. Zum Abholzeitraum ist die Bereitstellung eines geeigneten Radladers durch den Auftragnehmer inkl. Fahrer erforderlich, der die Sattelauflieger belädt. Zum Jahr 2023 soll an der Anlage Oschersleben voraussichtlich eine Klärschlammfaulung in Betrieb genommen werden. Die Abholfrequenz ändert sich dadurch voraussichtlich auf einen wöchentlichen Rhythmus und eine Menge von ca. 25-28 tOS /wöchentlich. Die Jahresmengen betragen schätzungsweise von 1.120 tOS/a (Minimum bei Umsetzung Faulung) bis 2.400 tOS/a (geschätztes Maximum bei derzeitiger Ausgangslage). An der Kläranlage Wanzleben ist eine Jahresmenge von ca. 800-1.200 tOS/a, Trockenmasse: 20-22 % abzuholen. Die erforderliche Abhollogistik ist in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Container werden vom Auftraggeber mittels Förderbandsystem beladen. Der Auftragnehmer hat die Container bereitzustellen. In die Kläranlage Wanzleben werden betriebliche Abwässer aus einem Kartoffelverarbeitungsbetrieb eingeleitet. Damit fallen die Klärschlämme unter die Beschränkungen nach § 15 Abs. 4 der AbfKlärV, d.h. eine Auf- oder Einbringung auf oder in Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung für diese Teilmengen scheidet aus. An der Kläranlage Eilsleben ist der (simultan aerob stabilisierte und) in Schilfvererdungsbeeten getrocknete Klärschlamm aus den dortigen Zwischenlagern zu entnehmen. Dafür hat der Auftragnehmer einen Radlader einzusetzen und den von ihm bereitzustellenden Sattelauflieger zu beladen. Die dortige Abholung ist voraussichtlich 1 x Jährlich auf Abruf erforderlich, Die Jahresmenge beträgt ca. 640 - 960 t OS/a, Trockenmasse: 20-34 %. Der Klärschlamm enthält Pflanzenreste und Schilfrizome. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Dem Auftraggeber TAV Börde steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2030) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis zwei Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die bereits beschriebene Verlängerungsoption II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Bitte beachten Sie die bereits oben unter Ziffer II.2.4 enthaltenen Hinweise auf die geplanten Änderungen hins. der Klärschlämme aus der Kläranlage Oschersleben (Faulung voraussichtlich ab 2023) und die gesonderte Abfrage von Preisen für diesen Fall, sowie die Besonderheiten der Abwässer in der Kläranlage Wanzleben (Einleitung betrieblicher Abwässer aus einem Kartoffelverarbeitungsbetrieb).

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von den Kläranlagen Blankenburg, Osterwieck und Dedeleben für den Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz

Los-Nr.: 4 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513900 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE09 Hauptort der Ausführung: Blankenburg, Dedeleben, Osterwieck, DE II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz (TAZV Vorharz) betreibt im Verbandsgebiet die folgenden 3 Kläranlagen, die im Rahmen der Ausschreibung als Abholstellen zu berücksichtigen sind: 1. Kläranlage Blankenburg, Adresse: Westerhäuser Landstraße 13, 38889 Blankenburg (Harz) 2. Kläranlage Osterwieck, Adresse: Vor dem Schulzentor, 38835 Osterwieck 3. Kläranlage Dedeleben, Adresse: Vor den Pfeilern, 38836 Dedeleben Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer dort jeweils nach Maßgabe der Vorgaben der Leistungsbeschreibung abzuholen und zu verwerten/entsorgen. Der auf der Kläranlage Blankenburg aerob stabilisierte Klärschlamm wird in Pflanzenvererdungspoldern entwässert. Der vom Auftraggeber aus den Vererdungspoldern entnommene Klärschlamm ist vom Auftragnehmer 1x jährlich über den Zeitraum von ca. September bis November vom Schlammlagerplatz abzuholen (über Sattelzug oder Container) und zu verwerten/entsorgen. Diese Jahresmenge wird auf 800 – 1.200 tOS/a, ca. 40 % TS, geschätzt. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung. Der an der Abholstelle Kläranlage Osterwieck aerob stabilisierte, mobil entwässerte (Zentrifuge) Klärschlamm ist ca. alle 6-8 Wochen im Umfang von ca. 100 t OS, verteilt auf 10 m3-Container, Tagesmenge ca. 2 – 3 Container, vom Auftragnehmer über die vom Entwässerer bereitgestellten Container zu übernehmen und zu verwerten/ entsorgen. Eine kontinuierliche Abfuhr der Container ist ganzjährig sicherzustellen. Ähnlich wie an der Anlage Osterwieck ist auch an der Kläranlage Dedeleben entsprechend der Entwässerungskampagne alle 6 - 8 Wochen der Klärschlamm, im Umfang von ca. 70 t OS verteilt auf 10 m3-Container, abzuholen und zu verwerten/entsorgen. Für die Anforderungen an die Abholung, die Abholzeiten sowie die Abstimmung gelten die Vorgaben für die Anlage Osterwieck entsprechend. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2021 Ende: 31.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Dem Auftraggeber TAZV Vorharz steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2030) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis zwei Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die oben beschriebene Verlängerungsoption. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Bitte beachten Sie den abweichenden Leistungsbeginn zum 1.4.2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen, d.h. hochzuladen. Auf Aufforderung sind aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister auch für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte vorzulegen, welche Abholung/Transport des Klärschlamms oder die weitere Entsorgung/ Verwertung übernehmen. 2) Wird der Bieter/ die Bietergemeinschaft oder ein Unterauftragnehmer nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung des Klärschlamms tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Vom als Makler auftretenden Unternehmen wird die Vergabestelle zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern – diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2017, 2018, 2019): Hierzu sind Erklärungen des Bieterunternehmens sowie der Mitglieder einer Bietergemeinschaft zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen (Jahre 2017, 2018 und 2019, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, für 2019 sind ggf. vorläufige Zahlen anzugeben). Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen, dafür ist ein Formular im Angebotsvordruck enthalten. Für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Übernahme/Transport oder der Verwertung der Klärschlämme erbringen, sind sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln. 2) Betriebshaftpflichtversicherung: Das Unternehmen muss über einen den nachfolgenden Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder eine entsprechende Erhöhung und Anpassung dieser Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag i. S. einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie 300 000,00 EUR für Vermögensschäden jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres nachweisen. Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden vorsieht, welche der Summe der geforderten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden entspricht und entweder zweifach maximiert ist, oder - mangels zweifacher Maximierung - das Doppelte der geforderten Mindestsummen umfasst (also z. B. 6,6 Mio. EUR). Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen. Für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Übernahme/Transport oder der Verwertung der Klärschlämme erbringen, sind entsprechende Erklärungen zum Versicherungsschutz erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie 300 000,00 EUR für Vermögensschäden jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres betragen. Die Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden vorsieht, welche der Summe der geforderten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden entspricht und entweder zweifach maximiert ist (also 2 x 3,3 Mio. EUR), oder - mangels zweifacher Maximierung - das Doppelte der geforderten Mindestsummen umfasst (also z. B. 6,6 Mio. EUR).

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen eingesetzte Dritte /Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen. Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) mit Angaben — zum Wert des jeweiligen Auftrages, — zum Leistungszeitraum sowie — zu den Empfängern der Leistungen. Auf Aufforderung sind solche Referenzen nach Formular 7 für Unterauftragnehmer bzw. die Dritten, auf die sich der Bieter für die Darlegung von Referenzen beruft, anzugeben. 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung / Entsorgungskonzept: Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. In diesem Sinne ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft ein Entsorgungskonzept mit nachfolgend beschriebenen Angaben mit dem Angebot einzureichen (vgl. hierzu auch Formular 8 in Teil III zur Beschreibung des/der vorgesehenen Verwertungswege/s für den übernommenen Klärschlamm einschließlich zur Entsorgungssicherheit) zu a. der Art der Verwertung / Beschreibung der vorgesehenen Verwertungsverfahren einschließlich Aufbereitungsverfahren für jede Abholstelle und ggf. – soweit mehrere Verwertungsverfahren für die Mengen derselben Abholstelle kombiniert werden – dem Umfang, in dem diese jeweils zur Anwendung kommen sollen einschließlich eingeplanter etwaiger Entwicklungen/Änderungen der Verwertungswege über die Vertragslaufzeit, b. dem Standort/Adresse und Betreiber der vorgesehenen Verwertungsanlage/n bzw. Ort der Verwertung bei Verwertung außerhalb einer Anlage (Angabe mit Gemarkung/ Flurstück oder vergleichbare Bezeichnung), ebenfalls je Mengen einer Abholstelle für die Vertragslaufzeit einschließlich Angabe etwaiger vorgesehener Änderungen im Laufe der Vertragslaufzeit c. dem Datum der bereits erfolgten oder voraussichtlichen Inbetriebnahme der vorgesehenen Anlage/n d. Darstellung etwaiger Übergangslösungen für den Fall, dass die Verwertungsanlage/n zum Vertragsbeginn noch nicht zur Verfügung steht/en, Beschreibung der zwischenzeitlich genutzten und zur Verfügung stehenden Verwertungswege und ggf. diesbezüglicher Anlagen, soweit Verwertung in einer Anlage, andernfalls Beschreibung der bodenbezogenen Nutzung e. Umfang der voraussichtlich verfügbaren Kapazitäten je Jahr des Leistungszeitraumes nach Anlage/n bzw. Verfahren für die Mengen je Abholstelle f. Erläuterungen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an die Verwertung je nach Art der Verwertung g. Erläuterungen zur Sicherung der Verwertung/Entsorgung bei Ausfall der vorgesehenen Verwertungswege z.B. durch Rückgriff auf Anlagen eines Ausfallverbundes bzw. Benennung von anderen Ersatzanlagen oder weiteren Klärschlammnutzern, die eine ersatzweise, rechtskonforme Verwertung bei Ausfall des an sich vorgesehenen Verwertungsweges sicherstellen, ggf. in Kombination mit Möglichkeiten der Zwischenlagerung beim Auftragnehmer. h. Angaben zum Standort/ der Adresse und dem / den Betreiber/n der vorgesehenen geeichten Fahrzeugwaage für die Verwiegung des übernommenen Klärschlamms. Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot verlangt. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist überdies Folgendes zu übermitteln: O Nachweis der Nutzungsbefugnis etwaiger genutzter Flächen für die Verwertung z.B. durch Vorlage einer Erklärung des dinglich Berechtigten (z.B. des Eigentümers, Erbbauberechtigten) darüber, dass die Fläche zum Zweck der Verwertung vom Bieter/ Unterauftragnehmer genutzt werden darf in entsprechender Anwendung von Formular 5. O Übermittlung der Kopie des gültigen Eichscheines der vorgesehenen Waage. O Übermittlung der Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der vorgesehenen Anlage/n für die Verwertung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu Referenzen: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen eingesetzte Dritte/ Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen. Es genügt zur Erfüllung der Mindestanforderung die Angabe eines Referenzauftrages für die Tätigkeit der Übernahme/ des Transportes einerseits sowie die Verwertung/ Entsorgung andererseits. Zum Entsorgungskonzept: Der Bieter muss ein Konzept im geforderten Sinne zur Sicherstellung der Entsorgung erarbeitet haben und seinem Angebot beifügen. Dem Konzept muss sich im Wege einer Prognose mit ausreichender Verlässlichkeit entnehmen lassen, dass die Anforderungen an eine sichere Verwertung/Entsorgung im Sinne der Leistungsbeschreibung insbesondere auch bei Überschreiten der Grenzwerte für die landwirtschaftliche bodenbezogene Nutzung sowie bei Ausfall der vorgesehenen Anlage/Verfahren erfüllt werden.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Bei der Leistungserbringung sind die Anforderungen der Leistungsbeschreibung in technischer, personeller und rechtlicher Hinsicht zu beachten. Schwankungen der Qualität der Klärschlämme einer Abholstelle hat der Auftragnehmer insoweit zu berücksichtigen, als der Auftraggeber keine Garantie dafür geben kann, dass die gesetzlich oder verordnungsrechtlich geforderten Kriterien für eine stoffliche Verwertung nach AbfKlärV und Düngerecht dauerhaft eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist auch bei Überschreiten dieser Grenzwerte zur Entsorgung des Klärschlamms verpflichtet und hat dies in seinem Entsorgungskonzept und bei der Auswahl der Entsorgungswege bereits zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer bleibt also auch im Fall der Überschreitung der Grenzwerte für die landwirtschaftliche Nutzung verpflichtet, eine – ggf. anderweitige - Verwertung der Klärschlämme sicherzustellen. Eine Preisanpassung aus diesem Grund kann nicht verlangt werden.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31.03.2020 Ortszeit: 13:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.07.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 31.03.2020 Ortszeit: 13:05 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

VI.3) Zusätzliche Angaben Bitte beachten Sie die weiteren Anforderungen der Bewerbungsbedingungen. Danach gilt insbesondere Folgendes: Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB wird gem. §§ 42, 48 VgV beurteilt anhand der für • Bieter und • Mitglieder einer Bietergemeinschaft Grds. mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III der Vergabeunterlagen. Für vorgesehene Unterauftragnehmer sowie sonstige zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte sind Erklärungen nach den Formularen 1 und 2 erst auf Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln. Die zur Unterbeauftragung vorgesehenen Leistungsteile und die hierfür bereits vorgesehenen Unterauftragnehmer sind überdies in einem Formular 4 anzugeben, welches mit dem Angebot einzureichen, d.h. elektronisch hochzuladen, ist. Alle Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach III.1.1 und III.1.2 brauchen auch bei Abgabe eines Angebotes auf mehrere Lose jeweils nur einmal für das Angebot insgesamt eingereicht zu werden, da sie sich insoweit auf die angebotsunabhängige Erfahrung des Unternehmens beziehen. Die Erläuterungen zur technischen Ausrüstung nach III.1.3 und Formular 8 sind dagegen für jedes Los gesondert auszufüllen. Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung übermitteln. Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet. Ferner sind nach dem Landesvergabegesetz – LVG LSA – vom 19. November 2012 von den Bietern und geschäftsführenden Mitgliedern einer Bietergemeinschaft weitere Erklärungen grundsätzlich mit dem Angebot vorzulegen, namentlich die Verpflichtungen zu Arbeitsbedingungen und Entlohnung nach § 10 Abs. 3 LVG LSA. Der Bieter soll bei Abgabe des Angebots zudem schriftlich erklären, dass er Unterauftragnehmer oder Verleiher nur dann mit der Erbringung von Leistungen beauftragt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Für diese Erklärungen sind dem Angebotsvordruck (Teil III der Vergabeunterlagen) besondere Formulare (Formular 9 und 11) beigefügt. Ferner hat sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe zu verpflichten, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen bzw. im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich Waren zu verwenden, die nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 12 Abs. 1 LVG LSA gewonnen oder hergestellt worden sind (für die Abgabe dieser Erklärung ist dem Angebotsvordruck ein gesondertes Formular 10 beigefügt). Nach Maßgabe des Vertrages in den Vergabeunterlagen in Verbindung mit § 18 VOL/B ist zudem vom Bieter je Los Sicherheit in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3,5 % der Brutto-Auftragssumme gem. § 14 Absatz 2 der Besonderen Vertragsbedingungen zu leisten. Der Bieter hat i. S. v. § 53 Abs. 8 VgV im Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. Bei einer Eignungsleihe zum Ausgleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von Erfahrung (Referenzen) muss der Dritte diese Leistungen nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV auch tatsächlich erbringen (indem er z.B. zugleich als Unterauftragnehmer eingesetzt wird). Hinsichtlich der verfügbaren technischen Ausrüstung im Sinne der Verwertungsanlage(n) wird von der Vergabestelle hier ebenfalls verlangt, dass die Leistung in der/den benannte/n Anlage/n bzw. von dem Betreiber, auf den sich der Bieter ggf. zum Beleg der verfügbaren technischen Ausrüstung beruft, erbracht wird. In diesem Fall ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung nach Formular 5 in Teil III einzureichen, mit der die Unternehmen verbindlich bestätigen, dass sie dem Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung die bezeichneten Fähigkeiten und Mittel zur Verfügung stellen bzw. die Leistung erforderlichenfalls selbst erbringen. Soweit der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesem Unternehmen für die Auftragsausführung. Die Vergabestelle verlangt insoweit eine gemeinsame Haftung auch des Unternehmens, welches die Eignungsleihe bietet, in dem Umfang, wie dieses seine Eignung zur Verfügung stellt. Auf Aufforderung der Vergabestelle hat dieses Unternehmen ebenfalls eine Verpflichtungserklärung einschließlich Erklärung über die gemeinsame Haftung zusammen mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach Formular 5 in Teil III (Angebotsvordruck) abzugeben. Im Fall der Angebotsabgabe auf mehrere Lose kann ein Bieter einen Rabatt auf den für die Abholstellen im Einzellos gebotenen Transportpreis sowie auf die Verwertungspreise eines Loses der angebotenen Loskombination im Angebotsvordruck anbieten, soweit durch die gemeinsame Erfüllung dieser Leistungen Synergien oder Kosteneinsparungen erzielt werden können. Bei der Wertung der Angebote wird nach einer losbezogenen Wertung der unrabattierten Angebotspreise in einem zweiten Schritt anhand etwaiger gebotener Rabatte für den Fall der Zuschlagserteilung auf angebotene Loskombinationen eine ergänzende und vergleichende Ermittlung der Wirtschaftlichkeit je Los für den Fall der Bezuschlagung mehrerer Lose desselben Bieters bei Anwendung des jeweils gebotenen Rabattes angestellt. Dabei wird überprüft, ob für eine gebotene Loskombination bei Anwendung des Rabattes im jeweiligen Los, der dann in allen von der Kombination erfassten Losen erzielbare Vergleichspreis jeweils der niedrigste in jedem Los ist, verglichen mit anderen gebotenen unrabattierten Preisen für das Los und rabattierten Preisen für weitere Loskombinationen. Es findet also, anders als bei § 30 Absatz 3 VgV, dennoch eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für das jeweilige Los statt, aber unter Anwendung von Rabatten, die nur bei Zuschlagserteilung auf eine Loskombination zum Zuge kämen. Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Unterlagen auf der Plattform Internet: www.evergabe.de hochzuladen: • den ausgefüllten Angebotsvordruck einschließlich Preiseintragungen, • die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen der Bieter/ Mitglieder der Bietergemeinschaft — zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, — zur Eignung sowie — zum Landesvergabegesetz LSA und • die Leistungsbeschreibung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer Halle (Saale) Deutschland E-Mail: vergabekammer(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.01.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30915 vom 26.01.2020