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Titel

Neubau von Retentionsbodenfilter

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstraße 5
52353 Düren

Ausführungsort

DE-52353 Düren

Frist

27.03.2020

Beschreibung

a) Wasserverband Eifel-Rur

Eisenbahnstr. 5

52353 Düren

Telefon 0 24 21/4 94-10 76

Fax 0 24 21/4 94-15 09

E-Mail: ZentraleVergabe(at)wver.de

Internet: www.wver.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer E93787279

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform).

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung Krefelder Str. 299, 52070 Aachen Kläranlage Aachen-Soers

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Für den Neubau eines Retentionsbodenfilters Hier: Bohrungen für die Kampfmittelsondierung bestehend aus: 16.700 m Sondierungsbohrung 2930 Stück Umsetzen des Bohrgerätes zu den Ansatzpunkten

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose nein

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 01.05.2020 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.08.2020 ca. 3 Monate

j) Nebenangebote nicht zugelassen

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.subreport.de/E93787279 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden unter -Entfällt

n) Ablauf der Angebotsfrist am 27.03.2020 um 10:00 Uhr

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle, siehe oben Schriftliche Angebote in Papierform werden nicht mehr akzeptiert!

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

q) Eröffnungstermin am 27.03.2020 um 10:00 Uhr Ort Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen -Entfälltr) geforderte Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme. Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind VOB: Zahlung erfolgt gem. § 16 VOB/B.

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.

u) Nachweise zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich in den Vergabeunterlagen enthalten. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und können ggf. nachgefordert werden. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Vollständig ausgefülltes FB 124 Eigenerklärung zur Eignung, sowie die dort geforderten Erklärungen/Nachweise: Umsatz der letzten 3 Jahre, Referenzliste der letzten 3 Jahre, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung Berufsregister, Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens, einer Liquidation oder von Verfehlungen, Nachweis, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden, Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Bedingung an die Ausführung: Vorlage aller geforderten Formblätter, Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Ab einer Auftragssumme in Höhe von 25.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister und bei der Creditreform abrufen. Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vollständig ausgefülltes FB 124 Eigenerklärung zur Eignung, sowie die dort geforderten Erklärungen/Nachweise und Referenzen. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz). Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vom Bieter nicht zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. € (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. €). Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vom Bieter nicht zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

v) Ablauf der Bindefrist 24.04.2020 Bieterfragen sind schriftlich über das Vergabeportal bis zum 17.03.2020 zu stellen!

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Wasserverband Eifel-Rur -Revision- Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Tel: (02421) 494-1155 Fax: (02421) 494-1009 E-Mail: nachpruefungsstelle(at)wver.de

Sonstiges: Kommunikation im laufenden Verfahren: Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen. Angebotserstellung mit Anwendersoftware RIB Offerte-L und Gaeb-Datei In den Verdingungsunterlagen ist u. a. ein ZIP-Archiv mit der Anwendersoftware RIB Offerte L. Dieses Programm wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt und ermöglicht die DV-gestützte Abgabe von Angeboten. Die Erstellung der Angebote hat zwingend über die beigefügte Gaeb-Datei zu erfolgen! Die Übersendung der Gaeb-Datei (D84-Format) bei der elektr. Übermittlung des Angebotes ist Pflicht! Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt. Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch. Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW: 1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer. 2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben. 3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31281 vom 20.02.2020