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Titel

Erstellung eines Fachgutachtens zum Thema artenschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen in avifaunistischen Schwerpunkträumen

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65185 Wiesbaden

Frist

14.02.2020

Beschreibung

1. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Referat VI 5

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

Telefon:+49 611 815 2410

Fax:+49 611 815 32717 2410

E-Mail: iris.otto(at)wirtschaft.hessen.de

Internet: wirtschaft.hessen.de

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erstellung eines Fachgutachtens zum Thema artenschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen in avifaunistischen Schwerpunkträumen.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 14.02.2020 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Hintergrund: Der Rotmilan ist in Hessen flächenhaft und häufig vertreten. Der Erhaltungszustand dieser Art ist günstig, besitzt jedoch einen negativen Entwicklungstrend. Der Schwarzstorch ist in Hessen ebenfalls flächenhaft, aber selten vertreten und besitzt einen ungünstigen Erhaltungszustand. Sein Bestand liegt bei 60 - 80 Brutpaaren (letzter Veröffentlichungsstand 2014) und weist einen rückläufigen Trend auf. Der Rotmilan ist in Hessen gegenüber Windenergieanlagen als hoch kollisionsgefährdet eingestuft; beim Schwarzstorch gilt dies nur für flugunerfahrene Jungvögel. Aus den vorgenannten Gründen kommt im Zuge des landesweiten Windenergieausbaues insbesondere für diese beiden Arten ein gestuftes Vermeidungs-Konzept zum Tragen. Die erste Vermeidungsstufe erfolgt im Rahmen der Landesplanung. Die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen (LEP) 2000 stellt für die regionalplanerische Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten (WEA-VRG) auf Flächen in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche mit Ausschluss dieser Nutzung im übrigen Planungsraum besondere Anforderungen an die artenschutzrechtliche Vermeidung. Um negativen Auswirkungen u. a. auf die Rotmilan- und Schwarzstorch-Bestände durch den Windenergieausbau entgegen zu wirken, wurde das Konzept zum Schutz der avifaunistischen Schwerpunkträume im Landesentwicklungsplan verankert. Dieses sieht vor, dass die regionalplanerische Ausweisung von WEA-VRG möglichst konfliktarm mit Artenschutzbelangen erfolgen soll, indem u. a. die Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten von Windenergieanlagen freizuhalten sind. Diese Räume mit Schwerpunktvorkommen der Arten weisen i.d.R. geeignete Habitate auf und sind - solange sich diese Habitatausstattung nicht großräumig ändert - als langfristig stabil einzustufen. Entsprechend dieser landesplanerischen Vorgabe wurden in den Teilregionalplänen Energie möglichst konfliktarme WEA-VRG festgelegt. Dazu wurden von der Regionalplanung die im Zuge der LEP-Erstellung ermittelten landesweiten Schwerpunktvorkommen WEA-sensibler Arten räumlich konkretisiert (insbesondere für Rotmilan, Schwarzstorch). Diese regionalplanerischen Schwerpunktvorkommen WEA-sensibler Arten sollten vom Ausbau der Windenergie-Nutzung freigehalten werden. Eine zweite artenschutzrechtliche Vermeidungsstufe kommt auf der Genehmigungsebene zum Tragen, z. B. durch zusätzliche kleinräumige Vermeidungsstrategien innerhalb der Windenergie-Vorranggebiete (u. a. durch Standortoptimierung der Windenergieanlagen oder durch Anlage von Kollisionsschutzpflanzungen im kollisionsträchtigen Bereich der Anlagen). Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele ist es erforderlich, dass sich die Windenergie in den Windenergie-Vorranggebieten durchsetzen kann. Kann im Einzelfall trotz der möglichst konfliktarmen Planung der Eintritt eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes nicht vermieden werden, ist das artenschutzrechtliche Ausnahmeverfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG durchzuführen. Dieses nennt als eine Ausnahmevoraussetzung die Nichtverschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. FCS-Maßnahmen (measures to ensure a favorable conservation status) können insbesondere in Ergänzung zum o. g. gestuften planerischen Vermeidungskonzept dazu beitragen, eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen von Rotmilan und Schwarzstorch zu vermeiden. Sie können daher eine artenschutzrechtliche Ausnahme begründen. Die Festlegung von FCS-Maßnahmen ist dann verpflichtend, wenn der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht ohne Maßnahmen gewährleistet ist. Aufgabenstellung und Zeitplanung: Ziel ist, in Hessen eine hohe Qualität der FCS-Maßnahmen, insbesondere für die Arten Romilan und Schwarzstorch, in dafür besonders geeigneten Räumen sicherzustellen. Hierzu sind in dem ausgeschriebenen landesweiten Gutachten die regionalplanerisch ermittelten Schwerpunkträume für windenergiesensible Vogelarten (Rotmilan, Schwarzstorch) unverändert zu übernehmen und zu einer landesweiten Kulisse zusammenzuführen. In einem zweiten Schritt soll innerhalb der regionalplanerisch ermittelten Kulisse an Schwerpunkträumen möglichst unaufwändig und transparent eine Habitatbewertung (z. B. mit Hilfe von ATKIS-Daten und Luftbildern) durchgeführt werden. Diese Bewertung soll ausschließlich dazu dienen, um für Artenschutz-Maßnahmen (z. B. FCS-Maßnahmen) besonders geeignete Teilräume innerhalb der regionalplanerisch erstellten Kulisse der Schwerpunkträume zu ermitteln. In diesen Teilräumen sollten neben artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) auch sonstige Kompensationsmaßnahmen aus Eingriffsvorhaben sowie Maßnahmen aus Artenhilfsprogrammen konzentriert werden. Sie sollten mit möglichst großer Distanz zu vorhandenen Windparks, WEA-VRG oder anderen für die Arten ungünstigen Strukturen (z. B. Höchst-, Hochspannungsfreileitungen) liegen. Auch müssen sie sich außerhalb der in den Regionalplänen geplanten Siedlungs-, Gewerbe- und sonstigen Infrastrukturprojekten (Bestand und Zuwachs) befinden. In einem dritten Schritt sollen die in diesen Teilräumen grundsätzlich in Frage kommenden Maßnahmentypen ermittelt, hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Wirksamkeit bewertet und wenn möglich auch für eine sukzessive Umsetzung in geeigneten (Teil)Flächen abgegrenzt werden. Hierüber soll die grundsätzliche Aufwertbarkeit der Räume für die Arten Schwarzstorch und Rotmilan belegt werden. Eine detaillierte Maßnahmenplanung im Maßstab der Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich. Folgende Fachunterlagen sollten einbezogen werden, um Synergien sicherzustellen: - Hessische Artenhilfskonzepte für die windenergiesensiblen Arten Rotmilan und Schwarzstorch, z. B. unter Berücksichtigung der darin abgegrenzten Populationen der Arten sowie der für sie vorgeschlagenen populationsstützenden Maßnahmen. - Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete; in Vogelschutzgebieten müssen die konzipierten Maßnahmentypen über die Maßnahmen hinausgehen, die ohnehin zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands in Vogelschutzgebieten erforderlich sind. - Kern- und Verbindungsflächen des landesweiten Biotopverbundes sowie die bei den Regierungspräsidien in Entstehung befindlichen Biotopverbundkonzepte (z. B. zum Auenlebensraumverbund). Für die Erstellung des Gutachtens werden folgende Datengrundlagen zur Verfügung gestellt: - Shape-files der regionalplanerisch ermittelten avifaunistischen Schwerpunkträume und Windenergie-Vorranggebiete, - Shape-files zum hessischen Biotopverbund (einschließlich den Natura 2000-Gebieten) - ATKIS-Daten im Shape-Format (Basis-DLM) einschließlich digitalem Geländemodell DGM 50 (Gitterweite 10 - 50 m) insbesondere für die Maßnahmenräume - Digitale Orthophotos als Datei, alternativ druckfähiger WMS-Dienst - Artenhilfskonzept für den Rotmilan und für den Schwarzstorch in Hessen (2012) - Landesweites Fachgutachten zu den avifaunistischen Schwerpunkträumen (PNL 2012) - Angaben zur Populationsgröße und dem Erhaltungszustand für Rotmilan und Schwarzstorch in Hessen. Die vorhandenen Bewirtschaftungspläne für Vogelschutzgebiete können aus dem Internet heruntergeladen werden; aktuelle Planungen in den Vogelschutzgebieten sind mit den oberen Naturschutzbehörden abzustimmen. Für die Berichterstellung sind ein Text- und Kartenteil vorzusehen. Der Textteil sollte insbesondere folgende Angaben enthalten: - Bestandsangaben zu den besonders im Fokus stehenden Arten Rotmilan und Schwarzstorch in Hessen (landesweite Populationsgröße und Erhaltungszustand, Abgrenzung der Lokalpopulationen, Lebensraumansprüche, Gefährdung). Die Angaben zum Erhaltungszustand und den Populationsgrößen werden vom Auftraggeber bereitgestellt. - Methodik und Kriterien zur Ermittlung der Räume für gebündelte Aufwertungsmaßnahmen insbesondere für Rotmilan und Schwarzstorch innerhalb der regionalplanerisch abgegrenzten avifaunistischen Schwerpunkträume - unter besonderer Berücksichtigung der Habitateignung und Argrarstruktur (z. B. Anteil an Extensivgrünland, Ökolandbau). - Definition der für den Rotmilan und Schwarzstorch in Frage kommenden FCS-Maßnahmentypen, der für sie geltenden Anforderungen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht sowie Zusammenfassung des Wissens zur Bewertung ihrer grundsätzlichen Wirksamkeit. - Aussagen aus den Grunddatenerfassungen und Gebietsmanagementplänen (soweit vorhanden) für die von der Planung betroffenen Natura 2000-Gebiete. Der Kartenteil (Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000) sollte insbesondere folgende Angaben enthalten: - Natura 2000-Gebiete - Abgrenzung der Lokalpopulationen der Arten Rotmilan und Schwarzstorch in Hessen gemäß den hessischen Artenhilfskonzepten zum Rotmilan und zum Schwarzstorch. - Flächenkulisse der landesweiten Schwerpunkträume windenergiesensibler Vogelarten. - Abgrenzung der Räume für die räumlich gebündelte Maßnahmenumsetzung (z. B. FCS-Maßnahmen) insbesondere für Rotmilan und Schwarzstorch, einschließlich Benennung der dort möglichen Maßnahmentypen. - Beispielhafte Vorschläge zur Abgrenzung von Teilflächen für eine sukzessive Umsetzung von artenschutzrechtlichen Aufwertungsmaßnahmen in jedem Regierungsbezirk. - Landnutzungsarten. Insgesamt sind drei Gespräche mit dem AG in Wiesbaden und drei Vor-Ort-Termine zu geplanten Teilräumen für artenschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen vorzusehen. Es ist geplant, die Tätigkeit in engem Austausch mit Naturschutz- und Windenergie-verbänden sowie Vertretern von Fachbehörden durchzuführen, um deren Erfahrung und lokale Ortskenntnis einzubeziehen. Ein erster Teil-Entwurf (Gliederung, Methodik, planerisches Grobkonzept) ist bis 31. April 2020 vorzulegen. Der Abschluss der Arbeiten ist bis 30. November 2020 vorzusehen. Der Endbericht ist digital mit eingescannter Unterschrift, die Geofachdaten der Unter-suchungsergebnisse sind im shape-Format UTM Zone 32 zu übergeben, die Karten im PDF-Format. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Ergänzende Gegenstände:

Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Insgesamt sind drei Gespräche mit dem AG in Wiesbaden und drei Vor-Ort-Termine (hessenweit) zu geplanten Teilräumen für artenschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen vorzusehen. NUTS-Code : DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt

Zeitraum der Ausführung : vom 16.03.2020 bis 30.11.2020.

7. Bewerbungsbedingungen: Der Bewerber hat bei der Interessenbekundung seine fachliche Eignung nachzuweisen durch: 1. Unternehmensportrait mit Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten. 2. Darstellung der beruflichen Qualifikation sowie der Erfahrung auf dem Gebiet des naturschutzverträglichen Windenergieausbaus und der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Nachweis dieser Qualifikation. 3. Referenzen/Expertisen mit Angabe der Art der Leistung, des Leistungsumfangs, der Ausführungszeiten, öffentlicher oder privater Auftraggeber (mit Anschrift) mit Benennung von Ansprechpartner Anschrift und Telefonnummer. 4. Eigenerklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre; das entsprechende Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt. 5.Bei Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. Einsatz von Nachunternehmern ist mit Abgabe der Interessenbekundung Ziffer 12 "Sonstige Angaben" zusätzlich zu beachten.

8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 Zeitplanung 20 2 Preis 20 3 Qualität der Projektskizze 30 4 Vorschlag zum Einsatz GIS-basierter Informationen 20 5 Erfahrungen auf dem Gebiet des naturschutzverträglichen Windenergieausbaus 10.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5 Anzahl gesetzte Bieter 0.

10. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der unter 7. genannten Nachweise/Unterlagen zur Eignung bis zum 14.02.20, 12.00 Uhr schriftlich per E-Mail, Fax oder Briefpost an die Adresse unter 1. Zu richten. Im Falle der Zusendung mittels E-Mail oder Fax bitten wir um eine parallele Übermittlung bis zur oben genannten Frist auf dem Postweg. Hinweise zum weiteren Verfahrensverlauf: Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der verlangten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Selektion anhand der in den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 7) genannten Kriterien 1. bis 3. im Hinblick darauf, inwieweit diese in ihrer Aussagekraft dem hier in Rede stehenden Aufgabenprofil/ Tätigkeitsschwerpunkt am nächsten kommen. Nach Abschluss des Interessensbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber gebeten, ein Angebot zu übersenden. Mit diesem Angebot ist eine Projektskizze (maximal 15 Seiten) einzureichen, in der folgende Inhalte schlüssig und nachvollziehbar dargestellt sind: 1. Kurzcharakterisierung der Methodik zur Ermittlung geeigneter Teilräume für artenschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen innerhalb der landesweiten avifaunistischen Schwerpunkträume - einschließlich Angabe der dafür benötigten Daten bzw. Informationen. 2. Grobgliederung des Gutachtens mit Zeitablauf der einzelnen Arbeitsschritte. 3. Möglicher Einsatz GIS-basierter Informationen bei der Gutachtenerstellung (möglichst mit Beispielen für grafische Aufbereitungen). Außerdem bitten wir darum, im Angebot Ihre Erfahrungen auf dem Gebiet des natur-schutzverträglichen Windenergieausbaues aufzuzeigen. Die hier verlangte Dienstleistung kann, bedingt durch den vielfältigen Themenkomplex, auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Büros (Bewerber-/Bietergemeinschaft) bzw. Einbindung von Nachunternehmern erbracht werden. Der/die Bewerber ist/sind allerdings verpflichtet, die Namen der Mitglieder/Person(en) bzw. Nachunternehmer in ihrer Interessenbekundung anzugeben, die für die Leistungserbringung unter Benennung derselben vorgesehen sind. Eine Bietergemeinschaft hat bereits mit der Interessensbekundung eine Erklärung abzugeben, in der - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleih-unternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zu Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt kann auch erst mit dem Angebot eingereicht werden. Mit dem Interessensbekundungsverfahren werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die obige Aufgabenstellung ein maximaler Finanzrahmen von 35.000 Euro (brutto) nicht überschritten werden darf.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31055 vom 06.02.2020