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Titel Ausführungsort Frist
Neubau von zehn Prüfplatten DE-68159 27.02.2020
▼ Altlastensanierungen am Karolinen-Gymnasium in Rosenheim DE-83022 27.02.2020
Aufbau eines Entwässerungskatasters DE-36043 27.02.2020
Sicherung und Verwahrung von zwei Tagesbrüchen DE-09599 27.02.2020
Bauarbeiten für Autobahnen DE-64295 26.02.2020
Baufeldfreimachung und Abbruch von 2 kleinen Gebäuden DE-39104 26.02.2020
Kontrolle von Bäumen auf Befallsmerkmale DE-85354 26.02.2020
Durchführung von Baugrund- und Bausubstanzuntersuchungen Strengbach DE-01968 26.02.2020
Erstellen von Gewässerökologischen Gutachten für drei Seen DE-16269 26.02.2020
Titel
Altlastensanierungen am Karolinen-Gymnasium in Rosenheim
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Stadt Rosenheim
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Ausführungsort
DE-83022 Rosenheim
Frist
27.02.2020
Vergabeunterlagen
TED Nr.
41920-2020
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Stadt Rosenheim
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Telefon: +49 80313658301
Fax: +49 80313658310
E-Mail: vvsrosenheim.de
Internet: my.vergabe.bayern.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/184646 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: my.vergabe.bayern.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planung Abbruch und Schadstoffsanierung am Karolinen-Gymnasium in Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 0385
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71322000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Rosenheim plant die Vergabe der Planungs- und Überwachungsleistungen für Abbrucharbeiten, Schadstoff- und Altlastensanierungen am Karolinen-Gymnasium in Rosenheim.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE213 Hauptort der Ausführung: Ebersberger Straße 3, Rosenheim
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Karolinen-Gymnasium wurde 1890 als „Höhere Töchterschule Rosenheim“ gegründet. Der Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude: — Gebäude A: Baujahr 1908, die Raumschale der ehemaligen Schulkapelle ist denkmalgeschützt/Generalsanierung im Bauabschnitt 2, — Gebäude B: Baujahr 1968-1969/Abbruch im Bauabschnitt 3, — Sporthalle Gebäude C: Baujahr 1978-1979/Abbruch im Bauabschnitt 1, — Pavillon: Aufstelljahr 1994/Abbruch im Bauabschnitt 3, — Mensa: Baujahr 2008/bleibt unverändert. Gegenstand der Beauftragung sind die Planerleistungen im Bereich Schadstoffsanierung/Altlastensanierung am Bauteil A (Bestandsgebäude) und B (Schulanbau), sowie den kompletten Abbruch des Bauteils B (Schulanbau) am Karolinen-Gymnasium in Rosenheim. Zusätzlich ist für den Bauteil C (ehemalige Sporthalle) eine Bauüberwachung notwendig. Das vorhandene Pavillion soll ebenfalls abgerissen werden. (Detaillierte Beschreibung – siehe Leistungsverzeichnis) Folgende Maßnahmen sind Bestandteil der Beauftragung: — Abbruchkonzept, — Schadstoffuntersuchung, — Entsorgungskonzept, — Altlastensanierung Sowie — Ausschreibung und Vergabe, — Überwachung der Abbrucharbeiten, — Aushub-Überwachung. Die Ausführung der Arbeiten soll zwischen Bauteil A und Bauteil B ca. 1-1,5 Jahre getrennt erfolgen. Sollten Aufklärungsgespräche mit den Bietern notwendig sein, werden diese voraussichtlich Anfang Februar 2020 durchgeführt werden. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Beginn der Arbeiten für den Bauteil A ist für August 2020 vorgesehen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektteam (siehe Bewertungsmatrix Zuschlagskiterien) / Gewichtung: 35 % Qualitätskriterium - Name: Referenzprojekte (siehe Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: Honorar (siehe Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) / Gewichtung: 35 %
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 27.04.2020 Ende: 31.07.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Getrennt nach Bauabschnitten und Leistungsphasen
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Angebote dürfen ausschließlich über die elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt über Fragen/Antworten ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen sind über Fragen/Antworten unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; c) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; d) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen; e) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese in der „Erklärung des Bieters“ zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. f) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; g) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Antrag zur Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfach-Einreichungen der „Erklärung des Bieters“ buw. eines Angebots sind auch die Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto im Leistungsbild Abbruchplanung/Schadstoffuntersuchung. b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie das Bestehen der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, und muss der „Erklärung des Bieters“ beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Gesamtumsatz: 200 000 EUR brutto im Leistungsbild Abbruchplanung/Schadstoffuntersuchung, — Bestehen einer Berufshaftpflichversicherung: 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festange. MA inkl. GF. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer in der „Erklärung des Bieters“ aufzuführen. b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte/eines Projektbearbeiters gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften/Projektbearbeiter mind. 1 Person berechtigt ist, den Sachkundenachweis – Asbest gemäß TRGS 519 gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage eines gültigen Zertifikats/Zeugnisses mit dem eine erfolgreiche Teilnahme an einem behördlichen anerkannten Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest nachgewiesen ist. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat dieser Sachkundenachweis nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte/eines Projektbearbeiters im „Leistungsbild“ Sachkunde ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind. Anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft oder mind. 1 Projektbearbeiter. d) Anforderungen Zuschlagskriterien: A: Berufserfahrung des vorges. PL (max. 5 Pkt.), Berufserfahrung des stellv. PL (max. 5 Pkt.), Berufserfahrung Objektüberwacher (max. 5 Pkt.) (Es sind nicht zwingend 3 versch. Personen zu benennen) B: Angabe von mind. 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2014 - 01.11.2019 liegen, die Vorplanung darf nich vor diesem Zeitraum begonnen haben und die Ausführungsplanung muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Das Referenzprojekt hat ein vergleichbares Volumen von = 1,5 Mio. € brutto Die Nichteinhaltung führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird das jeweilige Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet. Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich: — Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE — ggf. Benennung der Unterauftragnehmer — ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung — Beauftragte und vollständig selbst erbracht: Abbruchkonzept, Schadstoffuntersuchung, Entsorgungskonzept (je 0,5 Pkt.) — Aushub-Überwachung (0,5 Pkt.) — vollständige Asbest-Sanierung (1 Pkt.) — Maßnahme im laufenden Betrieb (1 Pkt.) — Zusammenarbeit mit öffentlichem AG / einschlägige Vergaberichlinien (0,5 Pkt.) — AG mit AP, Anschrift und Telefonnummer. Sonstiges: Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (0,5 Pkt.) C: Honorar (Besteht aus: Leistungsverzeichnis und unterschriebenem Vertrag): Das Honorarangebot wird linear ermittmax. 5 Pkt.) e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. und priv. Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Festangestellte Mitarbeiter: 2 MA inkl. Geschäftsführung, — Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte/eines Projektbearbeiters: Sachkundenachweis – Asbest gemäß TRGS 519, — Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte/eines Projektbearbeiter: 5 Jahre Berufserfahrung.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.02.2020 Ortszeit: 09:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.04.2020
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27.02.2020 Ortszeit: 09:30 Ort: Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle Königstr. 13 83022 Rosenheim Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Anwesenheit Dritter ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben a) Die Angebote sind sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über die elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Fragen/Antworten ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV); b) Während des Laufs der Angebotsfrist sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht; c) Angebotsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG; d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der „Erklärung des Bieters“ beizulegen; e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern München 80534 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle Königstraße 24 Rosenheim 83022 Deutschland Telefon: +49 80313658302 Fax: +49 80313658898310
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.01.2020
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 30964 vom 30.01.2020