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Titel

Durchführung von ökologischer Verbesserung im Vornholtgraben

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Münster Zentrales Vergabemanagement

Vergabestelle

Stadt Münster Zentrales Vergabemanagement
Klemensstraße 10
48143 Münster

Ausführungsort

DE-48143 Münster

Frist

23.11.2020

Beschreibung

1. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO.

2. Münster, Zentrales Vergabemanagement

Klemensstraße 10

48143 Münster

E-Mail: vergaben(at)stadt-muenster.de

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle: Bezeichnung: Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, Postanschrift: Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

5. Form der Angebote: Zugelassen ist: die Abgabe, elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRGH

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Technische Planung / Landschaftspflegerische Begleitplanung / Artenschutzrechtliche Untersuchungen / Hydraulische Berechnungen, Erfüllungsort: 48143 Münster.

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote werden zugelassen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Planungszeitraum 2021/2022, zeitnaher Beginn nach Auftragserteilung, Ende Genehmigungsplanung 30.09.2021, Ende Ausführungsplanung zwei Monate nach Vorlage der Genehmigung bzw. Freigabe durch den Auftraggeber. Die Auftragserteilung für den Ingenieurauftrag erfolgt nach dem Vergabebeschluss durch den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen. Nächster Sitzungstermin voraussichtlich Februar 2021. Dauer: 8 Monate ab Auftragsvergabe.

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRGH/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen. Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen: keine.

11. Ablauf der Angebotsfrist 23.11.2020 06:00 Uhr.

12. Ablauf der Bindefrist 28.02.2021.

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine.

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind.

15. Vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen: - 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Bedingungen an die Auftragsausführung: - 3 Referenzen zu ökologischen Verbesserungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenzen zu ökologischen Verbesserungen (Technische Planung und Landschaftspflegerische Begleitplanung) von Gewässern mit einer Mindestlänge von 1 km innerhalb der letzten 5 Jahre (Beschreibung auf ca. 1 DIN A4 Seite) - 3 Referenzen zur hydraulischen Berechnung für Gewässer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenzen zur hydraulischen Berechnung für Gewässer >1 km innerhalb der letzten 5 Jahre (Beschreibung auf ca. 1 DIN A4 Seite) - Nachweis von mind. drei Mitarbeitern (Ingenieure) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von mindestens drei Mitarbeitern (Ingenieure), welche mehrjährige Erfahrungen in den oben genannten Fachbereichen nachweisen können (inkl. Diplomzeugnis und Lebenslauf) Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen: - 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen).

16. Angabe der Zuschlagskriterien: Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.

18. Sonstiges: Die ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE ist von der Stadt Münster seit dem 01.01.2020 bei allen Vergabeverfahren die ALLEINIGE zugelassene Form der Angebotsabgabe. Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben. Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt.

Auf dieser Internetseite, d i e w i r d r i n g e n d e m p f e h l e n, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: Internet: http.:support.cosinex.de/unternehmen/

Die "Video-Tutorials" bieten eine gute H i l f e s t e l l u n g bei den ersten Schritten hin zur ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSABGABE. Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die I n s t a l l a t i o n eines "B i e t e r t o o l s" auf Ihrem Computer notwendig. Das B i e t e r t o o l wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen. Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte S i g n a t u r in Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine Ein-schränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte KEINE Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.

Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen. Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht enmal von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet. Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück.

Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 Internet: http.:recht.nrw.de/lmi/owa/ br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466 Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadtmuenster. de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz

1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:

1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;

2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,

3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.

4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;

5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln

6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de, Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 18.11.2020, Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 Abs. 1 des Ingenieurgesetz 2017 (IngG 2017), BGBl. I Nr. 23/2017 Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Anrechnung von Fachrichtungen und Praxistätigkeiten für die Erlangung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" (IngG-Fachrichtungsverordnung) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRGH

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34425 vom 04.11.2020