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Titel

Gutachtertätigkeit zur Neuausrichtung der Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65189 Wiesbaden

Frist

30.10.2020

Beschreibung

1. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

Telefon:*49 6118151775

Fax:+49 6119151965

E-Mail: Gerd.Trautmann(at)umwelt.hessen.de

Internet: http.:www.umwelt.hessen.de

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Gutachtertätigkeit zur Neuausrichtung des Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) im Hinblick auf spezifische umwelt- und naturschutzbezogene Kulissenbildungen.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 30.10.2020 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Über das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) wird eine besonders nachhaltige und umweltverträgliche Landbewirtschaftung in Hessen gefördert. Rechtsgrundlage für die Förderperiode 2014-2020 ist die EU-Verordnung Nr. 1305/2013. Diese wird mit dem Beginn der neuen Förderperiode ab 2023 durch die Strategie-Verordnung (derzeit noch Entwurfsstadium) ersetzt. Gleichzeitig wurden im Laufe des Jahres 2020 die nationale Dünge-Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) novelliert. Diese Änderungen in den Rechtsgrundlagen entfalten eine unmittelbare Wirkung auf die Förderfähigkeit von einigen der programmierten HALM-Maßnahmen, so dass nun eine Anpassung des Programminhalts erforderlich wird. Für eine zielgerichtete Überarbeitung der betroffenen HALM-Fördermaßnahmen, werden eine umfangreiche Aufbereitung und Analyse von InVeKoS-Daten sowie GIS-basierte Auswertungen benötigt. Die Auswertungsergebnisse sollen es ermöglichen, die von den Novellierungen der Dünge-VO und des WHG betroffenen HALM-Maßnahmen auch ab 2021 weiterhin rechtskonform fördern zu können. Gleichermaßen sollen die Ergebnisse dazu beitragen, das hessische Agrarumweltprogramm in der kommenden Förderperiode zielgerichtet auf die aktuellen und anstehenden agrarumweltpolitischen Herausforderungen vorzubereiten. Für den auf die Oberflächengewässer bezogenen Leistungsteil ist aufgrund der Dringlichkeit ein Bearbeitungszeitraum bis 30.06.2021 vorgesehen. Die weiteren Leistungen sollen parallel zu Teil A beginnen und voraussichtlich bis 30.06.2022 abgeschlossen sein. Kooperation - Auftragnehmer, Gutachter, Experten und Behörden Der Arbeitsauftrag sieht vor, dass die relevanten Rahmenbedingungen und fachlichen Anforderungen mit dem Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) abgestimmt werden soll. Wesentliche Zwischenergebnisse der einzelnen Projektphasen sind dem Auftraggeber zu präsentieren. Kernziel des Gutachtens Kernziel dieses Gutachtens ist es, bis zu den vereinbarten Zeitpunkten Auswertungen gemäß der Leistungsbeschreibung vorzulegen, auf deren Basis Anpassungen, der - durch die Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen betroffenen - HALM-Maßnahmen zum Erhalt der Förderfähigkeit vorgenommen werden können. Ein weiteres Ziel ist die Bereitstellung von Auswertungsergebnissen für die weitere Überarbeitung des neuen hessischen Agrarumweltprogramms im Kontext der in Änderung befindlichen übergeordneten EU- und bundesrechtlichen Vorschriften. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ergänzende Gegenstände: 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : 65189 Wiesbaden Hessen NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : Schnellstmöglich; Laufzeit: voraussichtlich bis Mitte 2022.

7. Bewerbungsbedingungen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3,4 VOL/A, § 13 Abs. 1,2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die Aufgabenstellung setzt aufgrund ihres komplexen Charakters eine detaillierte Kenntnis des Hessischen Agrarumweltprogramms (HALM) und der naturräumlichen und fördertechnischen Bedingungen in Hessen voraus. Zudem sind einschlägige Erfahrungen bezüglich des Umgangs mit InVeKoS-Daten und den Inhalten der weiteren flächenbezogenen Agrarförderprogramme (AGZ, DZ) in Hessen erforderlich. Der zu beauftragende Auftragnehmer hat seine Erfahrungen und technischen Kenntnisse als Grundlage für die späteren Berechnungen nachzuweisen. Es sind Referenzen zu folgenden Themen vorzulegen: - Darstellung der Fachkenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen - Kenntnisse und Erfahrungen mit geltenden EU-Vorschriften sowie der Funktionalität des InVeKoS-Systems in Hessen - Kenntnisse zu Auswertungen der HALM-Kulissen und deren Maßnahmen - Kenntnisse und Erfahrungen zur Abgrenzung von Gebietskulissen nach spezifischen biophysikalischen Kriterien in Hessen - Kenntnisse und Erfahrungen zur GIS-technischen Erfassung der Böschungsoberkannte von Fließgewässern sowie zur Abgrenzung von Gewässerrändern nach Maßgabe fachrechtlicher Vorschriften; Nachweis von mindestens 500 Kilometer Kartierstrecke - Darstellung von Wissen und Erfahrung über die Beschaffenheit der Naturräume sowie Agrarstrukturen Hessens im Speziellen Erfahrung im Umgang mit den verfügbaren Daten von Schutzgebieten aus dem Naturschutzbereich - Satellitenbild gestützte Auswertungen zur Benachteiligung / Begünstigung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (gemäß VO EU Nr. 1305/2013 Art.32 Absatz 3) in Bezug auf geschützten Anbau (z. B. Folientunnel, Einsatz von Bodenfolien), Beregnungsflächen sowie Trendbewertungen zu Dürredaten und -datenreihen des Dürremonitors des Helmholz-Institutes. Des Weiteren sind folgende Unterlagen beizufügen: - eine umfassende Selbstdarstellung des Unternehmens, die unter anderem zu den folgenden Themen Angaben macht: - Darstellung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen technischen Infrastruktur zur Berechnung von verschiedenster Kriterien (Prozessor, RAM) - Darlegung der personellen Ressourcen und beruflichen Qualifikation des einzusetzenden Personals - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer Vergabesperre, das entsprechende Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt - Verpflichtungserklärung zu tariftreue und Mindestentgelt, das entsprechende Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.

8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 Qualität des Konzepts 20 2 Erfahrung, Organisation und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals 50 3 Angebotspreis 30 Kriterium Gewichtung 1 Qualität des Konzepts 20 2 Erfahrung, Organisation und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals 50 3 Angebotspreis 30.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 3 Anzahl gesetzte Bieter 1.

10. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist bis zum 30.10.2020, 12.00 Uhr, unter Beifügung der in Ziffer 7 „Bewerbungsbedingungen“ verlangten Nachweise und Unterlagen zur Eignung schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die in Ziffer 1 benannte Stelle zu richten. Ein Anspruch zur Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht! Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung der verlangten Nachweise und Unterlagen sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, das die Vorgehensweise bezüglich der Erstellung des Gutachtens mit dem in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beteiligungsprozess detailliert, schlüssig und nachvollziehbar darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Mit der Interessenbekundung werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die obige Aufgabenstellung ein maximaler Finanzrahmen in Höhe von 200.000 Euro netto zur Verfügung steht, der nicht überschritten werden darf. Hessisches Vergabegesetz: Für die Vergabe und Ausführung Öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) gelten die Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes in der Fassung vom 19. Dezember 2014 (GVBl. Nr. 25 vom 30.12.2014, S. 354). Auf folgende Bestimmungen des Hessischen Vergabegesetzes wird ganz besonders hingewiesen, da sie für Bewerber/Bieter und Auftragnehmer für die Teilnahme am Wettbewerb und für die Auftragsausführung von besonderer Bedeutung sind: § 3 soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit § 4 Tariftreuepflicht § 13 Nachweis der Eignung, Präqualifikation § 16 Urkalkulation, Zwei-Umschlagsverfahren entlichung in der HAD: 02.10.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34011 vom 07.10.2020