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Titel

Durchführung des Sediment-Transfers nach Vorliegen der wasserrechtlichen Erlaubnis

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Verbandsgemeinde Bitburger Land
Hubert-Prim-Str. 7
54634 Bitburg

Ausführungsort

DE-54634 Birtlingen

Frist

26.10.2020

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E49211457

TED Nr.

454144-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Zweckverband Stausee Bitburg, c/o Verbandsgemeinde Bitburger Land

Hubert-Prim-Straße 7

54634 Bitburg

Telefon: +49 721/9872151

E-Mail: h.dietz(at)wat.de

Internet: http.:www.bitburgerland.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.subreport.de/E49211457 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.subreport.de/E49211457 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Zweckverband, öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz, Wasser- und Fischereiwirtschaft, Freizeitgestaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Sediment-Transfer Stausee Bitburg. 1) Verfahrensbeschreibung. 2) Dienstleistung Stausee-Entsedimentierung, nachfolg. quasikontin. Sediment-Transfer in die Prüm, Beachtung Naturschutz, insb. Fauna.

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71356000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Beabsichtigt ist ein kontrollierter Sediment-Transfer vom Stausee Bitburg in den Unterlauf des Flusses Prüm, der den Stausee durchfließt. Die Aufgabe wird vorgegeben, ein bestimmtes Transfer-Verfahren nicht. Für den Transfer sind Randbedingungen einzuhalten. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerblichen Dialog gem. Par. 18 VgV. Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen. Stufe 1 = Verfahrensbeschreibung als Unterlage zur Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Stufe 2 = Optionale Durchführung des Sediment-Transfers nach Vorliegen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Auf die erläuternden Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3) kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderl. Dienstleistungen (vgl. II.1.1)). Es wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgerufen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71320000 71330000 90513700 90513800 45240000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB23 Hauptort der Ausführung: Biersdorf am See, Eifelkreis Bitburg-Prüm

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: II.2.4.1 Leistungsumfang. Die zu vergebenden Planungsleistungen gliedern sich wie folgt: Pos. 1) Stufe 1 – Verfahrensbeschreibung zum Sediment-Transfer (Beschreibung zu Pos. 2). Wird vom für Pos. 2 vorgesehenen Dienstleister erstellt und ist als Unterlage zur Einreichung des Wasserrechtsantrages erforderlich. Wasserrechtsantrag ist nicht in der Leistung beinhaltet. Pos. 2) Stufe 2 – Optionale Dienstleistung Sediment-Transfer. Option ist mit Bedingungen verknüpft, siehe Dokument „Beschreibung der Anforderungen an die zu beschaffende Leistung“. Unabdingbare Voraussetzung ist die behördliche Zustimmung (Wasserrecht, Förderung). Vertragslaufzeit 2 + 2 Jahre = 4 Jahre. (Unterteilung in 2 Phasen, weil wasserrechtliche Erlaubnis zunächst für vsl. 2 Jahre erteilt wird). Anschließend optionale Verhandlung über weitere 4 Jahre Vertragslaufzeit. Weiteres zum Leistungsbild vgl. ergänzende Unterlagen unter Link in Ziff. I.3).

II.2.4.2) Termine. Für den Auftrag gelten: a) Leistungsbeginn vsl. März 2021, b) Vorlage Verfahrensbeschreibung bis vsl. April 2021, c) Durchführung Sediment-Transfer erst nach Vorliegen der wasserrechtlichen Erlaubnis.

II.2.4.3) Abstimmung. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung werden im wettbewerblichen Dialog besprochen und sind mit dem AG abzustimmen. Mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt, der Hochwasserschutzfunktion und der Stauseenutzung sind zu minimieren. Insbesondere sind die Regelungen der noch zu erlangenden wasserrechtlichen Erlaubnis und Auflagen eines Förderbescheides zu berücksichtigen. Hierzu sind vom Dienstleister ggf. Schutzanforderungen zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG bzw. der zuständigen Behörde abzustimmen. Der Planer hat ebenso mit den sonst. Beteiligten erforderliche Abstimmungen zu treffen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung für 48 Monate über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

II.2.9.1) Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ (pdf-Datei) kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.

II.2.9.2) Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung: — III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren (Wichtung 10 Prozent); — III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld (Wichtung 10 Prozent); — III.1.3.2 Referenzen Bewerber (Wichtung 40 Prozent, davon 30 Prozent für Ref. Nr. 1 und je 5 Prozent für die Ref. 2 bis 3); — Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei 2 Auftraggebern (Wichtung 10 Prozent); — III.1.3.3 Referenzen Projektleiter (Wichtung 10 Prozent, davon 7,5 Prozent für Ref. Nr. 1 und 2,5 Prozent für Ref. 2); — III.1.3.4 Referenzen Stellv. Projektleiter (Wichtung 10 Prozent, davon 7,5 Prozent für Ref. Nr. 1 und 2,5 Prozent für Ref. 2); — III.1.3.5 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 5 Prozent); — Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 5 Prozent). Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum wettbewerblichen Dialog aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§ 75 (6) VgV). Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ (pdf-Datei) kann von der in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja ng der Optionen:

II.2.11.1 Hinweis zu Alternativangeboten entsprechend II.2.10): Varianten/Alternativangebote müssen die beschriebenen Anforderungen erfüllen und werden nach gleichen Kriterien bewertet.

II.2.11.2 Vertragslaufzeit Optionale Laufzeit unter Berücksichtigung der Vorabstimmungen mit der Behörde zur wasserrechtlichen Erlaubnis = 2 + 2 = 4 Jahre. Danach optionale Verhandlungen über weitere 4 Jahre Vertragslaufzeit. § 14 VgV (4) lautet: „Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, … 9. wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne TN-Wettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens muss bereits in der Auftragsbekanntmachung des ersten Vorhabens angegeben werden; darüber hinaus sind im Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, anzugeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne TN-Wettbewerb darf nur innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden.“ Diese Möglichkeit soll in diesem Fall angewandt werden, da alle genannten Bedingungen eingehalten werden, bzw. eingehalten werden können: a) Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben. Diese besteht in einem kontinuierlich durchzuführenden Sediment-Transfer. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag. b) Auf die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in dieser Bekanntmachung des ersten Auftrags hingewiesen. c) Der Zweckverband kann somit mit dem Auftragnehmer des Erstauftrags über den folgenden, zweiten Auftrag ohne weiteres öffentliches Vergabeverfahren in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verhandeln. Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für den Zweckverband keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Der Zweckverband wird den Folgeauftrag nur vergeben, wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und/oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union t in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Abgabe TN-Anträge/Angebote: Elektronisch in Textform. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1.1) Teilnahmeanträge u. Angebote sind lt. § 53 (1) VgV mithilfe elektron. Mittel gem. § 10 VgV einzureichen. In diesem Verfahren gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3). Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständ. Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erford., z. B. zur eindeut. Zuordnung bei Bietergemeinschaften, zusätzl. durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers in diesem Verg.verfahren ermächtigt sind, sind in der Einhtl. Europ. Eigenerklärung gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen. Hinweis: TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der o. g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.

III.1.1.2) Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV. Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung. Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftl. Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.

III.1.1.3) Als vorläuf. Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird n. § 48 (3) VgV eine Einheitl. Europ. Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlw. können die in der EEE enthalt. Erklärungen u. Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom AG zusammen mit weit. Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektron. Form auszufertigen, mit dem vollständ. Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die in Ziff. I.3 gen. Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vzw. im pdf-Format). Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV). Ergänzend zur EEE u. den darin geford. Erklärungen u. Angaben werden weit. Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.

III.1.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der BG hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eigescannter Form einzureichen. Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen.

III.1.1.5) Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags (UA) wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EEE gem. Ziff. III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).

III.1.1.6) Verpflichtungserklärungen gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spät. mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.

III.1.1.7) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorsteh. Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

III.1.2.1) Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.

III.1.2.2) Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden). Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.1.3.1) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z. B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1)). Ziff. III.1.3.3 ist zu beachten.

III.1.3.2) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden. Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, Kosten bzw. Honorar der Planung/Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Kontaktadresse sowie Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können maximal 3 Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt: a) Eine Referenz (Mindestreferenz), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenz wird einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal 2 DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). b) Weitere maximal 2 Referenzen (Nr. 2 bis 3, ohne Nr. 1) mit Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“. Weitere Hinweise zu den Angaben in den Formblättern: siehe zusätzl. Punkte unter Ziff. VI.3.5.

III.1.3.3) Nachweis geeigneter Referenzen des Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Referenzliste, nachfolgend aufgeführte Mindeststandards zu beachten). Insgesamt können max. 2 Referenzen angegeben und gewertet werden. Die Angaben zu den Referenzen sind im Formular „Eignungskriterien“ einzutragen (Weiteres siehe zusätzliche Angaben unter Ziff. VI.3)).

III.1.3.4) Nachweis geeigneter Referenzen des stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Referenzliste, nachfolgend aufgeführte Mindeststandards zu beachten). Insgesamt können max. 2 Referenzen angegeben und gewertet werden. Die Angaben zu den Referenzen sind im Formular „Eignungskriterien“ einzutragen.

III.1.3.5) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (i.d.R. durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber): Erfahrungen bei der Umlagerung dem Transport von Sedimenten/Schlämmen innerhalb aquatischer Systeme und der fachlichen Begleitung der Maßnahmen. Kurzform: Für alle Referenzen: Abschluss nach dem 1.10.2010. Laufende Projekte werden nur berücksichtigt, wenn eine behördliche Zulassung oder vergleichbare Zustimmungen vorliegen. Ref. 1 = Mindestreferenz: Entsedimentierung eines Gewässers über eine Zeitdauer von in Summe mind. 6 Monaten. Sedimentmenge mind. 500 Tonnen. Sedimentweiterleitung in ein anderes Gewässer (Unterlauf). Mit Überwachung des Unterlaufes (Fauna / Gewässerstruktur / Zoobenthos). Ref. 2 bis 3: Entsedimentierung von Gewässern. Die Mindeststandards sind im Dokument „Beschreibung der Anforderungen an die zu beschaffende Leistung“ dargestellt, siehe Vergabeplattform. Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Projektleiter) und III.1.3.4 (Ref. Stv. Projektleiter): Kurzform PL: Ref. 1 = Koordination / Projektleiter bei einem Projekt Entsedimentierung eines Gewässers über eine Zeitdauer von in Summe mind. 6 Monaten. Sedimentmenge mind. 500 Tonnen. Sedimentweiterleitung in ein anderes Gewässer (Unterlauf). Mit Überwachung des Unterlaufes (Fauna / Gewässerstruktur / Zoobenthos). Ref. 2 = Koord. / Projektleiter bei einem weiteren Projekt Entsedimentierung von Gewässern. Kurzform SPL: Ref. 1 = Verantwortliche Position bei einem Projekt Entsedimentierung eines Gewässers. Sedimentweiterleitung in ein anderes Gewässer (Unterlauf). Mit Überwachung des Unterlaufes (Fauna / Gewässerstruktur / Zoobenthos). Ref. 2 = Verantwortliche Position bei einem weiteren Projekt Entsedimentierung von Gewässern. Die Mindeststandards sind im Dokument „Beschreibung der Anforderungen an die zu beschaffende Leistung“ dargestellt, siehe Vergabeplattform.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

III.2.1.1) Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Wissenschaftler oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Magister, Diplom, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff. III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.

III.2.1.2) Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für das Projekt ist eine wasserrechtliche Erlaubnis (WE) zwingend erforderlich und es werden Fördermittel (FM) beantragt. Die Nebenbestimmungen der WE und des FM-Bewilligungsbescheides sind vom Auftraggeber/Zuwendungsempfänger und von den Ausführenden zu beachten. Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der WE-Erteilung und vorbehaltlich der Förderung.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Wettbewerblicher Dialog

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.10.2020 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 13.11.2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren. Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen auf der vorgenannten Vergabeplattform im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (Bestandteil der Bekanntmachung). Link zur Vergabeplattform (siehe auch Ziff. I.3)): https://www.subreport.de/E49211457. Das dortige Dokument mit der Nr. 000 zeigt eine Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131-16-2234 E-Mail: vergabekammer.rlp(at)mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131-16-2113 Internet: http.:mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau s.o. Mainz Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.09.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 33904 vom 30.09.2020