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Titel

Lieferung von System zum Aufspüren von Sprengstoffen

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

24.01.2020

TED Nr.

32326-2020

Beschreibung

a) Bundesrepublik Deutschland

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Telefon: +49 22899610-2710

Telefax: +49 2289910610-271

E-Mail: B19.10(at)bescha.bund.de

Internet: www.evergabe-online.der

b) Anstatt:

III.2.3) – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen: in den 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen vom Bewerber wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) erbracht worden sein Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens 5 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 50 Gepäckprüfstationen, mindestens bestehend aus Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurteinförderstrecke, Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurtausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. Diese Gepäckprüfstationen müssen dort für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben (soweit für die jeweilige Referenz zutreffend) beinhalten: — Empfänger der Lieferung (z. B. Flughafen(-Dienstleister) oder amtliche Stelle) bzw. Auftraggeber; um die Referenzen überprüfen zu können, ist für jede Referenz ein Ansprechpartner (bzw. zumindest die entsprechende Organisationseinheit) mit Kontaktdaten anzugeben, — Erfüllen der Voraussetzungen für den den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 (StrlSchG), — Datum der Lieferung bzw. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, — Beschreibung von Ausgestaltung und Umfang des Leistungsgegenstands, — Verwendung der Leistung, — Wert der Leistung. Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste ist ausreichend, Referenzschreiben sind nicht notwendig. Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben, welche Leistung bzw. welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Unternehmen erbracht worden ist. Hinweis: da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes. unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 5 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z. B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zu 235 Stück) fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

III.2.3) – Möglicherweise geforderte Mindeststandards Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl des Bewerbers von 50 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitern gefordert. Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Forderung. Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeiterzahl des Bewerbers von 40 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei.

muss es heißen:

III.2.3) – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen: in den 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen vom Bewerber wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) erbracht worden sein Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens 5 internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen aufsummiert mindestens 50 Gepäckprüfstationen, mindestens bestehend aus Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurteinförderstrecke, Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurtausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. Diese Gepäckprüfstationen müssen dort entsprechend der Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5.11.2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben (soweit für die jeweilige Referenz zutreffend) beinhalten: — Empfänger der Lieferung (z. B. Flughafen(-Dienstleister) oder amtliche Stelle) bzw. Auftraggeber; um die Referenzen überprüfen zu können, ist für jede Referenz ein Ansprechpartner (bzw. zumindest die entsprechende Organisationseinheit) mit Kontaktdaten anzugeben, — Erfüllen der Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 (StrlSchG), — Datum der Lieferung bzw. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, — Beschreibung von Ausgestaltung und Umfang des Leistungsgegenstands, — Verwendung der Leistung – Wert der Leistung Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste ist ausreichend, Referenzschreiben sind nicht notwendig. Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben, welche Leistung bzw. welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Unternehmen erbracht worden ist. Hinweis: Da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes. unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 5 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zu 235 Stück) fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

III.2.3) – Möglicherweise geforderte Mindeststandards Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl des Bewerbers von 20 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitern gefordert. Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Forderung. Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeiterzahl des Bewerbers von 10 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei. Die Mitarbeiter der Gruppe „Mitarbeiter mit R5-Fachkundebescheinigungen“ darf Teil der Gruppe „Mitarbeiter für die Errichtung und Instandhaltung“ sein, so dass insgesamt 20 Mitarbeiter ausreichen können.

c) CPV: 38546000

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30913 vom 24.01.2020