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Titel

Erstellung von verschiedenen Fachgutachten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Heppenheim
Odenwaldstr. 6
64646 Heppenheim

Ausführungsort

DE-64646 Heppenheim

Frist

30.01.2020

TED Nr.

614390-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Heppenheim

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

Fax: +49 6421/403251

Telefon: +49 6421/403265

E-Mail: Laura.Poepperl(at)mobil.hessen.de

Internet: vergabe.hessen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.hessen.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B 47 – vierstreifiger Ausbau östlich OU Bürstadt bis westlich Lorsch; Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2019-0047

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Hessen Mobil plant die B47 östlich Bürstadt und westlich Lorsch 4-spurig auszubauen. Es handelt sich um das 1. Änderungsverfahren vor Beschlussfassung. Für den Untersuchungsraum müssen verschiedene Fachgutachten erstellt werden. Es soll ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB), eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ein LBP, sowie ein UVP-Bericht nach UVPG § 16 erstellt werden. Für die Fachbeiträge sind verschiedene Untersuchungen zu Fauna und Flora notwendig.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE714 NUTS-Code: DE715

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: 1) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Grundleistungen, mit besonderen Leistungen; 2) UVP-Bericht nach UVPG § 16; 3) Kartierleistungen; 4) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; 5) FFH-Verträglichkeitsprüfung. Leistungszeitraum, Fristen: Landschaftspflegerische Begleitplan Endtermin mit LPH 4 bis 1.6.2021 Termine Fledermäuse: Leistung Termin Zwischenergebnisse: 1) Termin Ende Mai; 2) Termin Ende Juli; 3) Termin Mitte September 2020. Entwurf des Gutachtens:Anfang November 2020 Termine Haselmaus: Leistung Termin Zwischenergebnisse: Ende Juli 2020 Entwurf des Gutachtens: Mitte Oktober 2020 Weitere Termine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 10 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. Erklärung, a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]; b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB]; c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]; d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises Folgender Versicherungsschutz wird gefordert: — 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und — 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. — § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die folgenden Aufgabenbereiche: — Landschaftspflegerischer Begleitplan, — Faunistische Kartierung, — Floristische Kartierung, — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Sind vom Bieter Referenzprojekte zu benennen. Es sind von dem Bieter maximal 4 ausgewählte Referenzprojekte anzugeben: — max. 1 für den Aufgabenbereich Landschaftspflegerischer Begleitplan, — max. 1 für den Aufgabenbereich Faunistische Kartierung, — max. 1 für den Aufgabenbereich Floristische Kartierung, — max. 1 für den Aufgabenbereich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Weitere Referenzprojekte finden keine Berücksichtigung. — § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur Eignung definieren, falls gefordert Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Nachweis von jeweils einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen: — Landschaftspflegerischer Begleitplan, — Faunistische Kartierung, — Floristische Kartierung, — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Das die nachstehenden Anforderungen/Bedingungen erfüllt. Das Referenzprojekt aus dem Bereich „Landschaftspflegerischer Begleitplan“ muss nachstehende Anforderungen/Bedingungen erfüllen: — Erstellen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans für die Umsetzung eines Verkehrsinfrastrukturprojektes, — Fläche des Untersuchungsraumes größer/gleich 50 ha. Das Referenzprojekt aus dem Bereich „Faunistische Kartierungen“ muss nachstehende Anforderungen/Bedingungen erfüllen: — Durchführung der faunistischen Kartierung, — Kartierung Fledermäuse, — Kartierung Haselmaus, — Fläche des Untersuchungsraumes größer/gleich 100 ha. Das Referenzprojekt aus dem Bereich „Floristische Kartierungen“ muss nachstehende Anforderungen/Bedingungen erfüllen: — Durchführung der floristischen Kartierung — Fläche des Untersuchungsraumes größer/gleich 50 ha Das Referenzprojekt aus dem Bereich „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ muss nachstehende Anforderungen/Bedingungen erfüllen: — Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für die Umsetzung eines Verkehrsinfrastrukturprojekts, — im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags müssen Feldermäuse und Haselmäuse abgehandelt worden sein. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen. (Eventuell weitere Funktionen sind gesondert aufzuführen.) Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur Eignung definieren, falls gefordert (Beispiel: erforderliche Gerätschaften)

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Vertragsstrafenregelung für: — Tariftreue. Der Bewerber sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30.01.2020 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02.04.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30.01.2020 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wilhelmstraße 10 Wiesbaden 65185 Deutschland Telefon: +49 611366-0 E-Mail: post(at)mobil.hessen.de Fax: +49 611366-3435

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.12.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30737 vom 28.12.2019