Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Erkundung der Kampfmittelbelastung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Deutsche Telekom Services Europe GmbH
Ida-Rhodes-Straße 2
64295 Darmstadt

Ausführungsort

DE-64225 Darmstadt

Frist

23.01.2020

Beschreibung

a) Deutsche Telekom Services Europe SE

Ida-Rhodes-Straße 2

64295 Darmstadt

Postanschrift Postfach 64295 Darmstadt

Fax: +49 391 580100113

b) Gewerk Bauleistgen unterird Ausführungsort Thüringen

c) Bewerbungsfrist endet am 23.01.2020 gepl. Ausführungszeitraum von 01.02.2020 gepl. Ausführungszeitraum bis 31.01.2022

d) Unser Zeichen OIT RVTII Durchwahl Tel. Fax. +49 391 580100113

e) Betrifft Bieteranfrage 3GY/1000001590 Submissionsnummer 3GY200115A

f) Leistungsbeschreibung (LB) Die Leistungserbringung umfasst die Erkundung der Kampfmittelbelastung sowie begleitende Kampfmittel bezogene Tätigkeiten bei Tiefbaumaßnahmen Telekom zur Sicherstellung deren gesetzeskonformer Umsetzung in Kampfmittel belasteten Gebieten der T NL Ost, PTI 22. Es gelten die länderspezifischen Regelungen, Pflichten und Zuständigkeiten zum Thema Kampfmittel im Bundesland Thüringen. Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Leistungen: - Erkundung/Bestandsaufnahme zur Ermittlung der Kampfmittelbetroffenheit - Kampfmittel bezogene Baubegleitung - Kampfmittelsondierung inkl. Auswertung - Länderspezifische Dokumentation der Kampfmittelerkundung Für Bundesland Thüringen gilt: Die Beseitigung von Kampfmitteln, das Entschärfen, Befördern und Vernichten von Kampfmitteln ist KEIN Leistungsinhalt/Vertragsbestandteil. Der AN stellt die Einhaltung der jeweils aktuellen landesgesetzlichen Vorgaben zu Kampfmitteln im Realisierungszeitraum der Tiefbaumaßnahme im vom BvT beauftragten Umfang sicher. Vorgaben aus dem Genehmigungsverfahren sind zu berücksichtigen. Zu jeder beauftragten Maßnahme ist das Ergebnis der Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu dokumentieren und mit dazugehörigen Unterlagen/ Nachweisen (inkl. Handlungs-empfehlungen) dem BvT zu übergeben. Kurzfristige Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben und daraus resultierende Änderungen während der Leistungserbringung sind mit dem BvT abzustimmen. Alle Tätigkeiten sind bezogen auf den tatsächlich erforderlichen Arbeitsraum Tiefbau entlang der TK-Anlagen-Trasse zu erbringen. Ggf. angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind unverbindliche Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der Mengen pro Leistungsnummer können daraus nicht abgeleitet werden. Im gesamten Bereich des Rahmenvertrages können an unterschiedlichen Arbeitsorten gleichzeitig mehrere Baumaßnahmen zur Ausführung kommen. Für diese Arbeiten müssen ausreichend, ständig gut ausgebildete, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende und nicht öfter wechselnde Firmenangehörige zur Verfügung stehen (z. B. befähigte Person lt. Sprengstoffgesetz). Die eingesetzten Kräfte haben ein ordentliches, einheitliches, arbeitsschutzgerechtes und die Firmenzugehörigkeit erkennen lassendes äußeres Erscheinungsbild sicher zu stellen. Sie sind zum Tragen von Firmenausweisen verpflichtet. Der Auftragnehmer (AN) hat rechtzeitig vor Ausführungsbeginn einen mit allen im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten, deutschsprachigen Verantwortlichen zu benennen, dessen Erreichbarkeit über Mobiltelefon zu gewährleisten ist. Es sind Name, Telefonnummer und e-Mail-Adresse anzugeben. Die Arbeiten werden als Teilleistungen über den gesamten Vertragszeitraum abgerufen. Es ist deshalb nicht mit einer gleichmäßigen Auslastung der Kräfte zu rechnen. Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen werden dem AN vor Beginn der Maßnahme in der Regel per eMail oder VDS/B2B übersandt. Die auszuführenden Arbeiten können bei Bedarf anhand der Dokumente und Unterlagen durch den Beauftragten der Telekom (BvT) erläutert werden. Planbare Maßnahmen sind im vorgegebenen Zeitfenster der Beauftragung zu erledigen, bzw. an dem mit dem zuständigen BvT abgestimmten Termin zu beginnen. Die Fertigstellungs-termine, laut Abrufauftrag, sind durch den AN einzuhalten. Können Leistungen im Ausnahmefall oder aus Gründen, die der Auftragnehmer (AN) nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, ist das weitere Vorgehen rechtzeitig bzw. unverzüglich mit dem BvT anzustimmen. Die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Qualifizierungs-/Schulungsnachweise sind vor Aufnahme der Tätigkeiten dem BvT vorzulegen. Die erforderliche gerätetechnische Ausstattung (Prüf-, Messmittel und Werkzeug) ist vom AN vorzuhalten und fortlaufend eigenständig dem Stand der Technik anzupassen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30876 vom 21.01.2020