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Titel

Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Fachplans

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

HCC Hessisches Competence Center Abteilung Zentrale Beschaffung
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65203 Wiesbaden

Frist

21.01.2020

Beschreibung

1. HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

-Zentrale Beschaffung-

Rheingaustraße 186

65203 Wiesbaden

Telefon: (+49) 0611 6939-732

Fax: (+49) 0611 6939-400

E-Mail: Beschaffung(at)hcc.hessen.de

Internet: www.vergabe.hessen.de

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erarbeitung des wasserwirtschaftlichen Fachplans des Landes Hessen.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 21.01.2020 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Aufgabe des Auftragnehmers ist es, den Wasserwirtschaftlichen Fachplan des Landes Hessen für die drei Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Wasserwirtschaftlichen Fachplans umfasst dabei zunächst die Erarbeitung eines umsetzungsreifen Konzeptes (Arbeits-, Zeitplan) inkl. Detail-Gliederung sowie die Entwicklung der Methodik zur Erarbeitung des Wasserwirtschaftlichen Fachplans. Dieses Konzept ist in einem ersten Schritt den relevanten Akteuren des Leitbilds vorzustellen, mit diesen zu erörtern und ggf. zu ergänzen. Anschließend erfolgt die Fertigung der ersten Entwurfsfassung des Wasserwirtschaftlichen Fachplans. Der Wasserwirtschaftliche Fachplan des Landes Hessen ist gemäß den Ergebnissen des Leitbildprozesses von den Wasserbehörden des Landes (Umweltministerium, Obere Wasserbehörden, Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) aufzustellen und den relevanten Akteuren des Leitbilds (Kommunen, Wasserversorger, landwirtschaftliche Beregnungsverbände, Industrie und Wirtschaft, Umwelt- und Naturschutzgruppen) vorzustellen, mit diesen zu erörtern und abzustimmen. Neben fachlichen Fragestellungen der Ressourcenbewirtschaftung sind ökologische, ökonomische, wasserpolitische und planungsrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Die wasserrechtlichen und ökonomischen Fragestellungen der Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen des Landes sind zur Sicherstellung der Vollzugseignung (der wasserwirtschaftliche Fachplan und seine Inhalte müssen im Behördenalltag anwendungsgeeignet sein, was eine entsprechende wasserrechtliche und ökonomische Absicherung der Inhalte erfordert) ggf. durch die Einbindung einer geeigneten Stelle (z.B. durch Nachunternehmer) sicherzustellen, sofern die Sicherstellung der Vollzugseignung nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgen kann. Die Sicherstellung der Anwendungseignung ist Teil des hier zu vergebenden Auftrags. Die Metropolregion Rhein-Main ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten europäischen Regionen. Die Verfügbarkeit und der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser sind essentiell für die Sicherung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung, die biologische Vielfalt und die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in der Metropolregion wie auch im ländlichen Raum. Die Wasserversorgung in der Metropolregion Rhein-Main basiert auf einem Zusammenwirken zwischen örtlicher und regionaler Wassergewinnung. Der Klimawandel, der demografische Wandel und der Schutz der Grundwasserressourcen werden die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Sicherstellung der öffentlichen, industriell-gewerblichen und landwirtschaftlichen Wasserversorgung in den nächsten Jahren hessenweit vor große Herausforderungen stellen. Heute getroffene Grundlagenentscheidungen werden die Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Sicherstellung der Wasserversorgung auf lange Zeit hin prägen. Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiierte vor diesem Hintergrund im Jahre 2016 einen breit angelegten Dialogprozess, um die Grundlagen, Zielsetzungen, Handlungsnotwendigkeiten sowie Maßnahmen und Instrumente für die Zukunftsfähigkeit der Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen der wirtschaftlich dynamischen Metropolregion Rhein-Main gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Aufgabenträger, der Industrie und Handelskammer, der Umwelt- und Naturschutzgruppen und wichtiger Interessengruppen zu erörtern und konsensual in einem Leitbild (IWRM Rhein-Main) für die zukünftige strategische und inhaltliche Ausrichtung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Sicherstellung der umweltschonenden Wasserversorgung zu gestalten. Die Implementierung eines IWRM für die Metropolregion Rhein-Main ist ein grundlegender Beitrag des Landes zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung des Rhein-Main-Raums. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist hierbei von hoher Bedeutung. Um dies gewährleisten zu können, sind owohl die Aufgaben der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen als auch die der Sicherstellung der Wasserversorgung zielgerichtet und aufeinander abgestimmt umzusetzen. Die Verantwortung der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung liegt gesetzlich bei den Kommunen (Träger der öffentlichen Wasserversorgung). Die Aufgabe der integrierten Ressourcenbewirtschaftung mit dem Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten der Gewässer für die öffentliche, industriell-gewerbliche und landwirtschaftliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, liegt beim Land Hessen und den Oberen Wasserbehörden (Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel) unter enger Einbindung des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie als beratende Fachbehörde des Landes. Die Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten bei der Aufgabenerledigung beider Aufgabenträger (Land, Kommunen) sind umfangreich. In Anbetracht dynamischer demographischer und wirtschaftlicher Veränderungen und möglicher zusätzlicher Belastungen und Auswirkungen auf den Zustand der Wasserkörper durch Effekte des Klimawandels hat das Umweltministerium dafür Sorge zu tragen, dass Nutzungskonkurrenzen und -konflikte in einem transparenten Abwägungsprozess nach unterschiedlichen Kriterien vermieden oder minimiert werden. Der Wasserwirtschaftliche Fachplan des Landes liefert auf Basis des Leitbildes IWRM Rhein-Main hierzu die Grundlage. Kernthemen des Fachplans sind: - qualitativer und quantitativer Ressourcenschutz - Effizienz der Ressourcennutzung - Abwägung und Bewertung von Handlungsalternativen der Ressourcennutzung - Setzen von Rahmenbedingungen für den wasserwirtschaftlichen Vollzug - Reduzieren von Zielkonflikten zur Beschleunigung wasserrechtlicher Verfahren - Einbindung in Raumordnung, Landes-, Regional- und Kommunalplanung - Beachten des planerischen Gegenstromprinzips zwischen wasserwirtschaftlichem Fachplan des Landes und von den Kommunen als den Trägern der Wasserversorgung zu erarbeitenden kommunalen Wasserkonzepten Der Wasserwirtschaftliche Fachplan ist in Form eines Sonderbewirtschaftungsplans nach Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erarbeiten. Fragen des übergreifenden Ressourcenmanagements stellen sich auf der kommunalen oder interkommunalen Ebene bis hin zum regionalen Leitungsverbundsystem der Metropolregion Rhein-Main. In diesem Zusammenhang auftretende Fragestellungen bedürfen einer Betrachtungsebene, welche eine höhere Aggregation und übergreifende Betrachtung als das einzelne Wasserrechtsverfahren aufweist, gleichzeitig aber noch nicht die planerische Abstraktionsebene der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach Vorgaben der WRRL erreicht. Zentrale Zielsetzung des Planes ist die Formulierung der Anforderungen, der Maßgaben und der Maßnahmen und Instrumente des vorsorgenden präventiven Schutzes der Wasserressourcen und einer effizienten Wassernutzung unter Beachtung des Nachhaltigkeitsprinzips. Dies setzt eine entsprechende Bilanzierung und Bewertung der nutzbaren Wasserressourcen voraus. Bestandteile des wasserwirtschaftlichen Fachplans sind: - Bestandsaufnahme für die Planungsräume (RP Darmstadt, Gießen und Kassel) - Wasserressourcen (Ressourcenverfügbarkeit, Ressourcenqualität, Gefährdungspotenziale, Ressourcenanreicherung, Ressourcennutzung) - Schnittstellenkoordination mit anderen Vorhaben des Landes (Klimaschutz, Mikroschadstoffstrategie des Landes etc.) - Struktur der Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, nichtöffentliche Wasserversorgung wie industriell-gewerbliche Wasserversorgung, landwirtschaftliche Beregnung) - Wasserrechte (Wasserrechtsinhaber, Wasserschutzgebiete, Nutzung der Wasserrechte); - Entwicklungsperspektiven (Regionale Entwicklungen, zukünftiger Wasserbedarf, Wasserbilanzen) - Ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen der Ressourcennutzung (Ressourceneffizienz) - Kriterien für die Bewertung von Handlungsoptionen der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen. - Zielsetzungen (Ressourcenschutz, Ressourcennutzung, Ressourcenb wirtschaftung) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ergänzende Gegenstände: 71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle

Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung: Deutschland.

Für die Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den bei der Umsetzung des Leitbildprozesses beteiligten Akteuren sind mindestens zwei Termine in Wiesbaden sowie zwei Termine in den Metropolregion Rhein Main zu erbringen.

NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND

Zeitraum der Ausführung: Ab Zuschlagserteilung bis 31. Mai 2021.

7. Bewerbungsbedingungen: Mit der Interessenbekundung sind folgende Erfahrungen nachzuweisen. Der Nachweis ist in Form von Referenzen zu erbringen. - Nachweis von Erfahrung bei der Organisation komplexer Prozesse mit widerstreitenden Interessen um Nutzungskonflikte zu vermeiden oder zu minimieren (Moderations- und Mediationserfahrung). - Nachweis von Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch eine Mitarbeit an Wasserwirtschaftlichen Fachplänen oder Bewirtschaftungsplänen. Des Weiteren sind der Interessenbekundung folgende Unterlagen beizufügen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer Vergabesperre.

8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 Qualität des Konzeptes 40 2 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals 30 3 Angebotspreis 30.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet): 3 Anzahl gesetzte Bieter 0.

10. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1.

Kostenfreier Download der Unterlagen auf: Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der unter 7. genannten Nachweise/Unterlagen zur Eignung bis zum 21.01.2020, 12.00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die Adresse unter 1. zu richten. Hinweise zum weiteren Verfahrensverlauf: Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der verlangten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber gebeten, ein Angebot zu übersenden. Mit diesem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches das gewählte Vorgehen zur fachlichen Erstellung des Wasserwirtschaftlichen Fachplans, der Einbindung der Akteure sowie die Einhaltung des Zeitplans detailliert, schlüssig und nachvollziehbar darstellt. Die Ausführungen zu Ziffer 6 sind dabei in dem Konzept zu berücksichtigen und abschließend zu beantworten. Sofern Abweichungen vorgeschlagen werden, sind diese fachlich und nach dem Stand der Wissenschaft zu begründen. Die Sicherstellung der Anwendungseignung muss im Angebot konkret dargelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Mit dem Interessenbekundungsverfahren werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die obige Aufgabenstellung ein maximaler Finanzrahmen von 200.000,00 Euro (Brutto) vorhanden ist, der nicht überschritten werden darf.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30666 vom 22.12.2019