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Titel

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Berlin Bezirksamt Spandau Abteilung Facilitv Management, Umwelt und Naturschutz Fachbereich Liegenschaftsverwaltung
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin

Ausführungsort

DE-13597 Berlin

Frist

28.06.2019

TED Nr.

252584-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bezirksamt Spandau von Berlin

Carl-Schurz-Str. 2/6

13597 Berlin

E-Mail: vergabe(at)szpartner.de

Internet: my.vergabeplattform.berlin.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.meinauftrag.rib.de/public/publications Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Dr. Szamatolski + Partner GbR Brunnenstraße 181 Berlin 10119 Deutschland E-Mail: vergabe(at)szpartner.de NUTS-Code: DE300 Internet-Adresse(n): Internet: www.szpartner.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: my.vergabeplattform.berlin.de Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: Internet: my.vergabeplattform.berlin.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen zur Durchführung eines projektbegleitenden Altlasten-, Boden- und Baugrundmanagements bei der Neugestaltung des Jonny K.-Aktivparks Referenznummer der Bekanntmachung: Jonny_Boden

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90732000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Es ist beabsichtigt, planungs- und baubegleitend zur Umgestaltung der öffentlichen Grünanlage Egelpfuhlwiesen zum Jonny-K.-Aktivpark ein Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Im Bereich des Egelpfuhlparks wurde über einen langen Zeitraum Torfabbau betrieben. Die entstandenen Sumpfflächen wurden 1929 bis 1962 durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) verfüllt. Insgesamt wurden nach Angaben der BSR 1,1 Mio. Kubikmeter Abfall abgelagert. Im Ablagerungsbereich befinden sich heute Kleingarten- und Grünanlagen sowie Sport- und Spielplätze. Die öffentliche Grünanlage ist als Altlastenfläche im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin registriert. Erste Bodenuntersuchungen an der Altablagerung Egelpfuhl wurden in den Jahren ab 1990 durchgeführt. Die Mächtigkeit der Altablagerung reicht örtlich bis zu 10 Meter. In der Parkanlage selbst wurden bislang keine Bodenuntersuchungen durchgeführt.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 25.000,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90522000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Egelpfuhlpark, Berlin-Spandau (Jonny K.-Aktivpark) zwischen Lutoner Straße, Kleingartenanlage, Carlo-Schmidt-Schule und Egelpfuhlgraben, 13581 Berlin, Lutoner Straße 19

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es ist beabsichtigt, planungs- und baubegleitend zur Umgestaltung der öffentlichen Grünanlage Egelpfuhlwiesen zum Jonny-K.-Aktivpark ein Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben. Auf den ehemaligen Sumpfflächen des Egelpfuhlparks wurden zwischen 1929 und 1962 etwa 1,1 Mio. Kubikmeter Abfall abgelagert. Im Ablagerungsbereich befinden sich heute Kleingarten- und Grünanlagen sowie Sport- und Spielplätze. Aufgrund der ablagerungsbedingten Kontamination des Bodens und der Bodenluft in dem umzugestaltenden Egelpfuhlpark ist mit belasteten Böden, Bauschutt und Deponat sowie Schadstoffimmissionen zu rechnen. Während der Baumaßnahmen sind die folgenden gesetzlichen Auflagen zur beachten: — Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und seiner Verordnung (BBodSchV), — Berliner Bodenschutzgesetz, — Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, — Bundes-Immissionsschutzgesetz, — Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Baustellenverordnung Es ist eine planerische und gutachterliche Begleitung der Freianlagenplanung und des Garten- und Landschaftsbaus unter Bodenschutz-, Entsorgungs-, Arbeitsschutz- und Immissionsschutzaspekten bei der Umgestaltung der Parkanlage erforderlich. Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben: Die Grundlagenermittlung beinhaltet die Sichtung der Planungsunterlagen zum Neubau sowie der vorhandenen Gutachten zur Altlastensituation im Bereich der Egelpfuhlwiesen. Erkundungskonzept: Es sind orientierende Untersuchungen des Bodens, des Baugrundes und der Bodenluft zum Zweck der Bodenuntersuchung, der bodenschutzrechtlichen Bewertung der einzelnen Nutzungs- und Baubereiche nach den Vorgaben der BBodSchutzV und in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde durchzuführen. Für die erforderlichen Untersuchungen ist die Vergabe vorzubereiten, bei der Vergabe mitzuwirken, die Durchführung der Untersuchungen zu überwachen und die Leistungen abzurechnen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind zusammenzufassen, auszuwerten und Empfehlungen für die weitere Planung des Projektes zu formulieren. Es sind fachliche Einschätzungen zur Eignung des Baugrundes für die einzelnen geplanten Nutzungs- und Baubereiche zu treffen. Entsorgungskonzept: Anhand des Aushubs- und Gründungsplans der zu bauenden Einbauten und Freianlagen soll ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Ziel ist es, die Massen an gefährlichem Abfall zu reduzieren und zu prüfen, ob ggf. ein Wiedereinbau möglich ist. Zudem sind die Massen des Aushubs nach Schadstoffen und -konzentrationen einzuteilen und zu schätzen. Es sind mögliche Entsorgungswege aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind in einem Konzept zusammenzufassen. Der Gartenarchitekt ist zu beraten, der tatsächliche Umfang ist derzeit noch unklar. Abfallmanagement: Beim Anfall gefährlicher Abfälle (LAGA >Z2) sind diese nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fachgerecht zu entsorgen. Vom Auftragnehmer ist ggf. die Betreuung der Abfallentsorgung durchzuführen. Dazu gehört auch die stichprobenhafte Kontrolle des Aushubs und der Lagerung sowie der Beladung der Transporte auf der Baustelle. Arbeitsschutz: Die Kontaminationen im Untergrund erfordern einen erhöhten Arbeitsschutzaufwand im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Baustellenverordnung. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-Plan) nach DGUV 101-004. 2. Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) nach Baustellenverordnung BaustV § 2 (3), RAB31. 3. Begleitung der Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 101-004 (BGR128) und SiGeKo inkl. Teilnahme an wöchentlicher Bausitzung, wöchentliche Begehung der Baustelle inkl. Protokoll, Fortschreibung SIGE-Plan. Immissionsschutz: Die Emissionen von umweltschädlichen Stoffen sind zu verhindern. Der Gartenarchitekt ist hinsichtlich emissionsmindernder Bauabläufe und baulicher Maßnahmen zu beraten. Zudem ist ein Immissionsschutzplan aufzustellen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des hauptverantwortlichen Projektbearbeiters bzgl. der Aufgabenstellung und ggf. weiterer für die Leistung gebundener Mitarbeiter / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Darst. der Herangehensweise an die Aufgabenstellung mit den erforderlichen Teilleistungen, z. B. anhand von Referenzen mit vergleichbaren Bauvorhaben / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Darstellung der vorgesehenen und in Ihrem Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten; Rollenverständnis des AN / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation / Gewichtung: 10 Kostenkriterium - Name: Angebot für die Gesamtleistungen des Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement, einschließlich NK / Gewichtung: 20 Kostenkriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 5

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.09.2019 Ende: 15.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Fördergelder stehen für die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 zur Verfügung. In einem Stufenvertrag sollen nach Vorliegen der Voraussetzungen die Leistungen zur Begleitung der Umsetzung der Baumaßnahme vergeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben: 1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt) 1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement) der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) in Höhe von mind. 50 000 EUR (netto) 2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (10 Pkt) 2.1 (10 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mind. 3 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mind. 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens müssen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. 3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 18 Pkt) Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen. Der Hauptbearbeiter verfügt über: 3.1 (6 Pkt) – mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Bereich Altlasten-, Boden-, Baugrund- und Abfallmanagement nach Diplom oder gleichwertig, eine Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren. ODER 3.1 (4 Pkt) – mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Bereich Altlasten-, Boden-, Baugrund- und Abfallmanagement nach Diplom oder gleichwertig, eine Bürozugehörigkeit von mind. 2 Jahren. Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über: 3.2 (5 Pkt) – mehr als 7 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Bereich Altlasten-, Boden-, Baugrund- und Abfallmanagement nach Diplom oder gleichwertig, eine Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren. ODER 3.2 (3 Pkt) – mehr als 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Bereich Altlasten-, Boden-, Baugrund- und Abfallmanagement nach Diplom oder gleichwertig, eine Bürozugehörigkeit von mind. 2 Jahren. 3.3 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Erfahrung im Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement im Zusammenhang mit Vorhaben im öffentlichen Raum. 3.4 (3 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Fachkunde gemäß TRGS 524. 4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 66 Pkt) Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 33 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-e erfüllt sind. 4.1 (4 Pkt) – Das Honorar (brutto) für das Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement betrug mind. 25.000 EUR. 4.2 (3 Pkt) – Es handelt sich um eine ehemalige Abfalldeponie oder vergleichbar. 4.3 (2 Pkt) – Es wurden die Vorgaben folgender Gesetze/Richtlinien eingehalten: BBodSchG, BBodSchuV, Bln BodSchG, KrW-/AbfG, BImSchG, ArbSchG iVm BaustellV. 4.4 (3 Pkt) – Es wurde ein Erkundungs- und Entsorgungskonzept aufgestellt. 4.5 (4 Pkt) – Es beinhaltet die Vorbereitung von Vergaben und Durchführung von Baugrunduntersuchungen. 4.6 (3 Pkt) – Es wurde das Abfallmanagement im ZEDAL-Verfahren als Verfahrensbevollmächtigter für den Bauherrn durchgeführt. 4.7 (3 Pkt) – Es beinhaltet die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes. 4.8 (3 Pkt) – Es beinhaltet die Aufstellung eines Immissionsschutzplanes. 4.9 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht. 4.10 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellv. Bearbeiter am Referenzprojekt tätig. [Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Zunächst werden nur die für die Aufstellung der VPU, BPU und Genehmigungsplanung relevanten Maßnahmen geplant, orientierende Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet sowie Kosten ermittelt. Die Weiterbeauftragung (also das Auslösen der nächsten Planungsstufe) ist erst möglich, wenn die jeweiligen Planungsunterlagen (VPU bzw. BPU) baufachlich genehmigt sind und die haushaltstechnische Freigabe des Fördergebers erfolgt ist.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben. (keine abschließende Auflistung)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss elektronisch dem Auftraggeber übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird verzichtet. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien: Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss), außer es wird in vergleichbarer Weise zu allen in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung genommen. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich dieser Eignungskriterien wird verzichtet. EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren! Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, ist zu erklären, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. [2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: [zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9. [4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9. Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.) b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein d. h. die Übergabe des Objektes muss vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gewesen sein. Die Leistungen dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe des Objektes an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). e) In der Summe der Referenzen müssen ein Boden-, Baugrund- und Altlastenmanagement durchgeführt worden sein. Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien. Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen: — Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers — Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten — Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss. Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden. Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nach § 75 (2) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als beratender Ingenieur.

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen: — Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge ABau IV 402 F, — Frauenförderung ABau IV 403 F, — Besondere Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnorm (wirt 2140) — Erklärung der Bewerbergemeinschaft ABau IV 128 F — Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 126 F, — Vorlage Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer — Vorlage Verzeichnis der Nachunternehmer

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28.06.2019 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 22.07.2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V. Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich; 2) Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Jonny_Boden“ öffnen); 3) Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen; 4) Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z. B. per E-Mail) eingereicht werden, sind zwingend auszuschließen (Grundsatz des Geheimwettbewerbs). Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig; 5) Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird; 6) Änderungen in der EEE/weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig; 7) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen; 8) Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 20.6.2019; 9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i. V. m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden; 10) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird; 11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 309013-8316 Fax: +49 309013-7613

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations-und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Berlin Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 309013-8316 Fax: +49 309013-7613

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.05.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 29091 vom 17.06.2019