Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Verrichtung von Versuchs- und Aufschlussbohrungen

Vergabeverfahren

Anwendung eines Prüfungssystems ohne Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

HPA Hamburg Port Authority AöR
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg

Ausführungsort

DE-20457 Hamburg

Frist

24.05.2019

TED Nr.

181858-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Hamburg Port Authority, Anstalt öffentlichen Rechts

Neuer Wandrahm 4

20457 Hamburg

Telefon: +49 4042847-3911

E-Mail: ZentralerEinkauf(at)hpa.hamburg.de

Internet: www.hamburg-port-authority.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: Internet: www.hamburg-port-authority.de/de/hpa-360/beschaffung/ausschreibungen/

I.6) Haupttätigkeit(en) Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Aufruf zur Qualifizierung für Leistungen zur Baugrunderkundung – QS-B-001

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 76300000

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45120000 45121000 45122000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die HPA setzt als Bauherr die Realisierung von Neubau- und Instandsetzungsmaßnahmen auch im Rahmen von Umstrukturierungen der Hafen-Infrastruktur unter ständiger Anpassung an die Bedarfe und Herausforderungen eines modernen Seehafens um. Hierbei stellen die Leistungen im Bereich Baugrunderkundung die Grundlage für geotechnische und umwelttechnische Gutachterleistungen, die im Rahmen der vielschichtigen Maßnahmen im Hamburger Hafen erforderlich sind und sichern somit einen reibungslosen Hafenbetrieb. Mit diesem Qualifizierungssystem soll die Möglichkeit geschaffen werden, kurzfristig nach erfolgtem Vergabeverfahren, mit den entsprechenden Leistungen zu beginnen. Der Bereich Baugrunderkundung umfasst hierbei die Schwerpunktbereiche: — Schwerpunktbereich 1: Verrohrte Bohrungen, — Schwerpunktbereich 2: Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen, — Schwerpunktbereich 3: Drucksondierungen, — Schwerpunktbereich 4: Grundwassermessstellen, — Schwerpunktbereich 5: Geophysikalische Baugrunderkundung, — Schwerpunktbereich 6: Kampfmittelerkundung, — Schwerpunktbereich 7: Sonderthemen (informativ). Die Bewerbung kann für alle Schwerpunkbereiche oder auch nur für einzelne Schwerpunktbereiche erfolgen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte Dauer

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.9) Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Das Qualifizierungsformblatt mit seinen Anlagen ist in der vorgegebenen Form auszufüllen und einzureichen. Darüber hinaus sind die nachfolgend aufgeführten Inhalte in der genannten Struktur beizufü-gen Die Bewerbungen für das Qualifizierungssystem Baugrunderkundung müssen elektronisch unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Qualifizierungsformblatt – Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der Angaben und Einhaltung der Mindestanforderungen Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Bei Bewerbergemeinschaften ist das Qualifizierungsformblatt sowie die Anlagen des Qualifizierungsformblattes von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zudem eine kumulierte Darstellung einzureichen.Sieht der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern (NU) vor, so sind die entsprechenden Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische Leistungsfähigkeit einzureichen (siehe auch Anlage 1, 12, 13).Können für Teilabfragen dieses Formblattes keine Informationen abgegeben werden, ist zu erläutern warum die geforderten Angaben nicht gemacht werden können.Inhaltliche Änderungen an der Anlage 1 Tabelle zum Qualifizierungsformblatt sind nicht zulässig. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Qualifizierungsformblatt – Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der Angaben und Einhaltung der Mindestanforderungen Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Fehlende Qualifizierungsformblätter führen direkt zur Ablehnung vom Qualifizierungssystem. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Qualifizierungsformblatt – Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der Angaben und Einhaltung der Mindestanforderungen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Initiierung des Qualifizierungssystems erfolgt auf Grundlage der SektVO §48. Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist unbefristet. Beginn ist der 1.5.2019. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Interessierte Bewerber können sich jederzeit für das Qualifizierungssystem bewerben. Die Zugänglichkeit über die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems wird auf der HPA-Homepage unter Internet: www.hamburg-port-authority.de, 360o, Beschaffung, Ausschreibungen, Qualifizierungssysteme gewährleistet. Dort sind sämtliche für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen mit den dazugehörigen Anlagen hinterlegt. Die Bewerbungen für das Qualifizierungssystem Baugrunderkundung müssen elektronisch unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden: E-Mail: ZentralerEinkauf(at)hpa.hamburg.de Die Bewerbung per E-Mail soll die einzelnen ausgefüllten Anlagen in den jeweils zur Verfügung gestellten Dateiformaten enthalten, dies ist für die Auswertung erforderlich. Eine vorgegebene Excel-Datei ist beispielsweise nicht als konvertierte PDF-Datei zu übergeben. Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden. Die Kommunikation bei europaweiten Vergabeverfahren muss seit dem 18.10.2018 ausschließlich elektronisch/ digital erfolgen. Die gesamte Kommunikation für die Bewerbung für das Qualifizierungssystem erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Fax und eFax sind keine zulässigen elektronischen Kommunikationsmittel. Die im Qualifizierungsformblatt angegebene E-Mail-Adresse gilt als empfangsbevollmächtigte Adresse seitens des Bewerbers. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb des Bewerbungsverfahren gewährleistet ist. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers. Enthalten die Unterlagen Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber per E-Mail darauf hinzuweisen. Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu richten: E-Mail: ZentralerEinkauf(at)hpa.hamburg.de Fragen, die während der Laufzeit des Qualifizierungssystems gestellt werden, werden ausschließlich auf der HPA-Homepage unter Internet: www.hamburg-port-authority.de, 360o, Beschaffung, Ausschreibungen,Qualifizierungssysteme anonymisiert veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig diese Informationen abzurufen. Nach erfolgter Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhält der Bewerber eine Zusage oder Absage der Bewerbung oder über Teile der Bewerbung und über die Aufnahme in den Bieterpool oder die Ablehnung der Bewerbung. Ein aufgrund mangelnder Qualifikation abgelehnter Bewerber kann sich nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung erneut auf das Qualifizierungssystem bewerben. Bei einem konkreten Bedarf erfolgt ein Abruf aus dem Bieterpool des Qualifizierungssystems Baugrunderkundung, ein konkretes Vergabeverfahren wird gestartet. Die Auswahl der Bieter erfolgt kriteriengenau aus dem Bieterpool.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg 20354 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.04.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 28711 vom 25.04.2019