Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Methoden der Baufeldfreimachung in Reptilienhabitaten, Landhabitaten von Amphibien und Habitaten der Haselmaus

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstr. 53
51427 Bergisch Gladbach

Ausführungsort

DE-51427 Bergisch Gladbach

Frist

28.02.2019

Beschreibung

1. Bundesanstalt für Straßenwesen

Referat Z5

Brüderstraße 53

51427 Bergisch Gladbach

E-Mail: forschungsvergabe(at)bast.de

Internet: www.bast.de

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a).

2. Angaben zum Verfahren

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c) Geschäftszeichen Z5sh - FE 05.0198/2017/AGB.

3. Angaben zu Angeboten

a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 26.02.2019 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.06.2019

c) Sprache Deutsch

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d) Anforderungsfrist 26.02.2019 - 12:00 Uhr.

5. Angaben zur Leistung

a) Art und Umfang der Leistung Die Filterregeln für Geokunststoffe werden im M Geok E durch Einstufung der Anwendung in 3 Sicherheitsfälle unterschieden. Sie werden durch Angabe von Bereichen der zulässigen wirksamen Öffnungsweite O90 beschrieben (z.B. 0,06 mm = gew. O90 = 0,20 mm, kohäsive Böden, hydr. Sicherheitsfall II). Bei der damaligen Bearbeitung wurde die obere Grenze als technisch sinnvoll angesehen, während die untere ein Zugeständnis an die verfügbaren Produkte war. Zwischenzeitlich sind am Markt praktisch ausschließlich Produkte mit Öffnungsweiten von 0,06 mm bis 0,08 mm, also an der unteren Grenze, verfügbar. Es mehren sich die Mitteilungen, dass dieser Produkteinsatz zu einer Verringerung der Durchlässigkeit bis zum Verstopfen der Produkte (Clogging) im Kontakt zu den anstehenden Böden führt. Neben unerwünschten Vernässungen sind oft auch standsicherheitsrelevante Probleme zu erwarten. Damit ist ein Versagen der hydraulischen Filterwirksamkeit gegeben. Das Ziel der Untersuchung ist es daher Aussagen zu liefern, inwieweit die verwendeten Filterregeln noch dem Stand der Technik entsprechen, inwieweit vor allem die unteren Grenzen der Öffnungsweite ein Risiko darstellen und inwieweit Geokunststoffe für den erforderlichen Bereich verfügbar gemacht werden können. Entscheidungshilfen sollen aufzeigen, in welchen Fällen eher auf Geokunststoffe verzichtet werden sollte. Im Rahmen einer Marktstudie sollen betreffende Produkte hinsichtlich der filtertechnischen Kennwerte überprüft werden. Weiter soll eine Erhebung zum Einsatz von Trenn- und Filtergeokunststoffen und den Erfahrungen im Erdbau des Straßenbaus durchgeführt werden. In Systemversuchen Boden /Geokunststoff sollen die Fragestellungen aus der Erhebung aufgegriffen und simuliert werden. Zumindest für die im M Geok E aufgeführten Böden sind die Filtergrenzen zu überprüfen. Untersuchungen zum Materialtransport/-austrag aus Böden sind anzustellen und den Möglichkeiten und Problemen bei Geokunststoffeinsatz gegenüberzustellen.

b) CPV-Codes Hauptteil (1): Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c) Ort der Leistungserbringung Bergisch Gladbach

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht: • Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und • ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit : Anforderungen/ Nachzuweisen durch: (Referenzliste) Anforderung Nr. 1 / Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen: Der Forschungsnehmer muss Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Bemessung von geotextilen Filtern nachweisen. Referenzliste Nr. 1, Vergabeunterlage 4a; Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren in Form der Referenzliste Nr. 1 mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert und Auftraggeber Anforderung Nr. 2 / Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen: Der Forschungsnehmer muss Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Bearbeitung der Themenfelder Materialtransport in Böden, Bodenmechanik oder im Erdbau in Form wissenschaftlicher Berichte oder Gutachten/Stellungnahmen nachweisen. Referenzliste Nr. 2, Vergabeunterlage 4a; Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren in Form der Referenzliste Nr. 2 mit Angabe zu Bezeichnung des wissenschaftlichen Berichts oder Gutachtens /Stellungnahmen, Auftragswert und Auftraggeber Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12. Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Gesamtschuldnerisch haftend.

14. Sonstige Angaben Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen. Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 27195 vom 29.12.2018