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Titel

Geotechnische Untersuchungen für die Umspannplattform des Projektes Offshore Testfeld (OTF)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin

Ausführungsort

DE-10557 Berlin

Frist

30.12.2019

TED Nr.

563197-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) 50Hertz Offshore GmbH

Heidestraße 2

10557 Berlin

E-Mail: philipp.ehbrecht(at)50hertz.com

Internet: www.50hertz.com

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabekooperation.berlin/NetServer/

I.6) Haupttätigkeit(en) Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geotechnische Untersuchungen für die Umspannplattform des Projektes Offshore Testfeld (OTF) Referenznummer der Bekanntmachung: T12-2019-0004

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Geotechnische Untersuchungen für die Umspannplattform des Projektes Offshore Testfeld (OTF).

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 76320000 34514100 71900000 45120000 45121000 45122000 76340000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE8 NUTS-Code: 00 Hauptort der Ausführung: Deutsche 12 Seemeilenzone in der Ostsee.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für die Auslegung der Unterkonstruktion der Umspannplattform im Offshore Testfeld müssen Aufschlussbohrungen am zukünftigen Plattformstandort in der Ostsee rd. 18 km NW des Hafens Rostock ausgeführt werden. Die 4 erforderlichen Bohrungen sollen in einer Wassertiefe von rd. 20 m bis in eine Tiefe von >40 m unter Gewässersohle abgeteuft werden. Optional soll in der Nähe ein weiterer Plattformstandort entsprechend untersucht werden.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 8 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: — zusätzliche Bohrungen, — zusätzlicher Bericht, — Zusatzarbeitsstunden, — Schlechtwetter Standby.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: — Aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument (nicht älter Als 6 Monate) ist vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: — Eine aktuelle Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate), der letzte (testierte) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument ist vorzulegen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: — Referenzangabe(n) vergleichbarer Leistung(en) der letzten 5 Jahre, bevorzugt innerhalb der deutschen 12 Seemeilenzone sowie der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind vorzulegen (Siehe: 02_Referenzliste). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird die aus dem Erfahrungsspektrum erkennbare Vergleichbarkeit der Referenzen zu der nachgefragten Lieferungen (s. Ziffer II.2.4). 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können.

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Aufbau des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen: (1) Unterzeichneter Bewerberfragebogen inkl. Übergabe ausgefüllter Referenzliste; (2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.; (3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen; (4) Ggf. Eignungsleihe Nachunternehmen; (5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung. b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig. c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: Zu finden unter der Ziffer VI.3).

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Bürgschaften gemäß Ausschreibungsunterlagen.

III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Siehe allgemeine Einkaufsbedingungen

III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30.12.2019 Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 24.01.2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Englisch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03.07.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben a) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Vergabeunterlagen: Aus Gründen der Vertraulichkeit werden bestimmte Anlagen (Annex 02 bis Annex 08 inklusive „Einsatzmodell“) beschrieben unter Anlage 08 „sonstige technische Unterlagen“, erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist. Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist; (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen; (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen; (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber; (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind – sofern möglich – in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 Berlin 10825 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.11.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30516 vom 30.11.2019