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Titel

Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung

Vergabeverfahren

Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

Ausführungsort

DE-20038 Hamburg

Frist

27.12.2019

TED Nr.

559549-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Str. 78

20359 Hamburg

E-Mail: vergabestelle(at)bsh.de

Internet: www.bsh.de

Internet: www.evergabe-online.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geotechnischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) gemäß §§ 10 WindSeeG für die Untersuchungsfläche N-3W Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/796

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsfläche N-3W im Rahmen der staatlichen Flächenvorerkundung nach WindSeeG. Die Ergebnisse der geotechnischen Flächenvoruntersuchung für die Untersuchungsfläche N-3W sind in einem Bericht zusammenzustellen, der die Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen enthält. Die über das Eintrittsrecht erlangten Bestandsdaten sind einzubinden. Der Bericht soll potenziellen Bietern der Ausschreibung nach § 22 EEG eine eigene Bewertung der angetroffenen Baugrundsituation bezüglich der Tragfähigkeit für unterschiedliche Gründungskonzepte ermöglichen. Diese Informationen werden neben anderen Angaben den Bietern für deren Kalkulation der Marktprämie (§ 22 EEG, § 9 I Nr. 1 WindSeeG) zur Verfügung gestellt werden.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351200 71520000 71351210 71351220 71351913 71351500 71351710 71332000 71300000 71350000 71351000 71319000 71353100 71600000 71351100 76320000 71900000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsfläche N-3W im Rahmen der staatlichen Flächenvorerkundung nach WindSeeG. Die Ergebnisse der geotechnischen Flächenvoruntersuchung für die Untersuchungsfläche N-3W sind in einem Bericht zusammenzustellen, der die Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen enthält. Die über das Eintrittsrecht erlangten Bestandsdaten sind einzubinden. Es ist ein Bericht mit mindestens folgenden Inhalten zu erstellen: Allgemeines: — Einführung/ Allgemeine Hinweise zur Anwendung des gDF, Geotechnische Erkundungen: — Ziel/ Anwendungsbereich der geotechnischen Untersuchungen, Zusammenfassung der durchgeführten Erkundungen — Angaben zur Bestimmung der standortbezogenen Wassertiefe, Tide, zeitabhängigen Wassertiefenkorrektur, Angabe Bezugsniveau (z. B. LAT, MSL), zur geodätischen Vermessung der geotechnischen Aufschlüsse inkl. Bezugsangabe (z. B. WGS 84, UTM32), — Beschreibung der angewandten Aufschluss- und Sondierverfahren und Begründung bei Abweichung von genormten Verfahren, — Beim Einsatz von mehreren Messsystemen: Gegenüberstellung der Ergebnisse, — Angaben zur Ermittlung, Korrelation, Interpretation (Klassifizierung) der insitu Messergebnisse, zur Messgenauigkeit/Toleranz eingesetzter Messverfahren, — Aufnahme relevanter Berichte (u. a. geprüfte Feldberichte, Feldaufzeichnungen, Bericht zur Einmessung), — Hinweise auf Grenzen/ Einschränkungen der Erkundungsverfahren. Ergebnisse geotechnische Erkundung: — Textliche Beschreibung der Ergebnisse der Bohrungen, CPTs, Bohrlochgeophysik je Erkundungspunkt, — Für Fels geeignete Darstellung des Trennflächengefüges, Häufigkeit, Durchtrennungsgrad, Beschaffenheit, Öffnungsweite der Trennfugen, — Darstellung Aufschlusspunkte im Lageplan, — Bodenprofile mit Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen in Relation zum Meeresboden und Meeresspiegel inkl. Angabe LAT oder MSL, — Die Ergebnisse der Bohrungen sind höhengerecht nach DIN 4023 und der Normenreihe DIN EN ISO 22476 darzustellen, — Geeignete Dokumentation der Ergebnisse von Sondierungen und Auftragen neben lokal zugeordneten Bohrprofilen. Labor: — Darstellung/ Bewertung der Probennahmen auf Grundlage des Feldberichts des Bohrunternehmens und der sonstigen Dokumentation, — Darstellung der Ansprache und Zuordnung der erreichten Güteklassen gemäß DIN EN 1997-2 der Bodenproben, — Vollständige Darstellung des Laborprogramms (Probenauswahl, Verfahren, Normen, Protokolle) mit Bezug zur Probenqualität, — Beschreibung der Ergebnisse der Ansprache und Klassifikation je Erkundungspunkt, — Zusammenfassende Darstellung der Durchführung, Ergebnisse der Laborversuche je Versuchsart, Darstellung der gemessenen Bandbreiten, Bewertung der Ergebnisse, — Zusammenfassung von Körnungslinien zu Körnungsbändern der Hauptbodenarten, — Beschreibung der jeweils angewendeten Versuchsanordnungen inkl. Angabe von Geräteabmessungen und z. B. Art des Einbaus des Bodens in die Geräte, — Geeignete Darstellung der Ergebnisse von Kompressionsversuchen, Versuchen zum Festigkeitsverhalten. Bestandsdaten: — Prüfung (Erkundungs- und Labordaten): Vollständigkeitsprüfung im Vergleich zu Anforderungen des Auftraggebers zur Datenerhebung/ Dokumentation im Rahmen der Flächenvorerkundung und Prüfung auf Plausibilität, — Zusammenfassende Darstellung und Bezugnahme zu den im Rahmen der staatlichen Erkundung erhobenen Daten. Baugrundbeschreibung: — Zusammenfassende Beschreibung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse mit Bezug auf die Ergebnisse der geophysikalischen Erkundung, — Nennung der Hauptbodenarten und Zuordnung der Tiefenbereiche je Erkundungspunkt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz / Gewichtung: 15-25 Qualitätskriterium - Name: Auswertekonzept / Gewichtung: 15-25 Preis - Gewichtung: 50-70

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 15.11.2020

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11) Angaben zu Optionen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Fertigstellung aller Leistungen: 15.11.2020

II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung: 25.11.2019

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wie in den belassenen Beispielen benannt: a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU) Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium). b) Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium). c) Bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium). Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Wie in den belassenen Beispielen benannt: d) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 300 000,00 Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 1 Referenz zu benennen. (Ausschlusskriterium): — Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im Offshore-Bereich in den in der deutschen AWZ der Nordsee verbreiteten oder vergleichbaren Böden, — Erfahrungen bei Durchführung von Probenansprachen, Entnahme von repräsentativen Proben sowie Konkretisierung von Laboruntersuchungen und Durchführung von Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code7. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben b) In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 2 Referenz zu benennen. (Ausschlusskriterium): — Erfahrung bei der Auswertung von Offshore-Untersuchungen und Laborergebnissen sowie Erstellung eines darauf basierenden geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF). Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben c) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte oder technische Stellen mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Erfahrungskriterium sind mindesten 3 Referenzen (soweit nicht anders angegeben), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen zu benennen. (Ausschlusskriterium): — Verantwortlicher Fachmann (mindestens 1 Person), — Abgeschlossenes Fachstudium, — mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen im Erkundungsgebiet oder einem geologisch vergleichbaren Gebiet, — mindestens 1 Jahr praktische Erfahrungen bei der vorläufigen Benennung und Beschreibung von Boden und Fels in jeder Probe während der Probengewinnung sowie der Laboruntersuchungen, — Erfahrung bei der Auswertung von Offshore-Untersuchungen und Laborergebnissen sowie Erstellung eines darauf basierenden geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF), — Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische und geologische Dienstleistungen, insbesondere Beratungen und gutachterliche Tätigkeiten, ausführt, — Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe C1, — Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags — Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de, —— weitere Grundlagen u. A.: — DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften, —— „Standard Baugrunderkundung – Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 5.2.2014, zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html, —— Unterbringung der gesondert beauftragten geotechnischen Überwachung an Bord während der Erkundung offshore, — Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren: Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. Mit dem Angebot vorzulegen: — C.1_Eigenerklärung_Eignung, — C.4_Personaleinsatz- und Auswertekonzept für gDF N.3W. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: — Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer, — Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen, — Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe, — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation, — Lebensläufe, — Referenzschreiben des Referenzgebers. Referenzen: Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, — Bezeichnung des Projekts, — Beschreibung der Ausgeführten Leistung — Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts, — Auftragssumme brutto. Fachstudium bedeutet: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang: — Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen, — mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe oder gleichwertig. Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499561 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 — Justitiariat Z11 20359 Hamburg Fax.: +49 40 3190 5001

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.11.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30490 vom 29.11.2019