Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Archiv / Suche
Titel Ausführungsort Frist
Beschaffung von Spektrometer DE-52074 13.12.2019
Durchführung von Geländeregulierung an der Poststraße DE-04600 12.12.2019
Erstellung von zwei tiefen Grundwassermessstellen DE-90451 12.12.2019
Erstellung von 5 Grundwassermessstellen DE-90402 12.12.2019
Durchführung von Altlastensanierung DE-80331 12.12.2019
Durchführung von Bodensanierung CH-1211 12.12.2019
Sanierung 8 Löschwasserbrunnen DE-06925 12.12.2019
Gutachterische Tätigkeit DE-24103 12.12.2019
Lieferung von Munition DE-56073 12.12.2019
▼ Errichtung und Sanierung von Grundwassermessstellen DE-63739 12.12.2019
Titel
Errichtung und Sanierung von Grundwassermessstellen
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Auftraggeber
Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Ausführungsort
DE-63739 Aschaffenburg
Frist
12.12.2019
Vergabeunterlagen
Beschreibung
a) Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Telefon: +49/(0)60 21/ 3 30-17 74
Fax: +49/(0)60 21/3 30-17 96
E-Mail: vergabestelleaschaffenburg.de
Internet: www.staatsanzeiger-eservices.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-N-99-19
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform).
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Aschaffenburg, Stadtteil Damm
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Errichtung und Sanierung von Grundwassermessstellen Rodungsarbeiten Zugangs- und Arbeitsbereich Errichten von zwei neuen Messstellen (PVC-Verrohrung DN 125), Bohrtiefe ca. 13m und ca. 19m (jeweils u.GOK) Sanieren (Wurzelentfernung) von zwei Messstellen (Endteufen 10m und 11 m). Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin mit dem AG erforderlich. Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot eine DVGWBescheinigung gemäß des DVGW-Arbeitsblattes GW 301 in der entsprechenden Gruppe vorzulegen. Die Bohrarbeiten sind von einem Fachbetrieb auszuführen, der nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 bzw. W 120-2 für Brunnenbau und Bohrtechnik zertifiziert ist oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann. Die Bescheinigung ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Nachweise nach TRGS 524 und DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) müssen mit Angebotsabgabe vorgelegt werden.
g) Entfällt
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 3. Februar 2020 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27. März 2020
j) Nebenangebote: Nicht zugelassen
k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.staatsanzeiger-eservices.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Entfällt
n) Ablauf der Angebotsfrist am 12. Dezember 2019 um 9Uhr
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Es werden nur elektronische Angebote akzeptiert.
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Eröffnungstermin: Keine Angaben Ort: Keine Angaben Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine Angaben
r) Geforderte Sicherheiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Gemäß VOB/B und C; DVGW- sowie LfU- und LfW-Merkblätter
t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweis der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter Internet: www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-service.html oder Internet: www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Vorlage von Nachweisen (siehe Angaben unter Buchstabe f)
v) Ablauf der Bindefrist: 21. Februar 2020
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg Aschaffenburg, den 22. November 2019 Stadt Aschaffenburg
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 30479 vom 25.11.2019