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Titel

Durchführung von Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Frankfurt am Main Dezernat IV - Planen und Wohnen
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main

Ausführungsort

DE-60311 Frankfurt am Main

Frist

13.12.2019

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E27712232

TED Nr.

540024-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt

Kurt-Schumacher-Str. 10

60311 Frankfurt am Main

Telefon: +49 61519957-0

E-Mail: FFM-Nordwest(at)stadtbauplan.de

Internet: www.frankfurt.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E27712232 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.subreport.de/E27712232

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Frankfurt-Nordwest „Neuer Stadtteil der Quartiere“ – Studie zu Stadt und Landschaft Referenznummer der Bekanntmachung: FFM-NW

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71400000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung (städtebauliches Konzept als Testentwurf) im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Frankfurt-Nordwest" (Gemarkung Niederursel und Praunheim). Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahingehend untersucht werden, ob eine Umwandlung zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Mit dem neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts am Main sollen im Anschluss an die Nordweststadt und Praunheim aber auch westlich der A5 mehrere Stadtquartiere für insgesamt bis zu 30 000 Einwohner entwickelt werden, um auch die steigende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum mittel- bis langfristig befriedigen zu können. Auch nachfolgenden Generationen soll die Möglichkeit gegeben werden, in Frankfurt am Main zu bleiben und hierher ziehen zu können.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71410000 71420000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE712

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Anlass, Ziel und Zweck Der Magistrat wurde am 14.12.2017 von der Stadtvordnetenversammlung beauftragt, für den nachfolgend dargestellten Bereich „Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)“ vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann oder soll. Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahingehend untersucht werden, ob in den folgend benannten Teilbereichen eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Südlich und westlich der bestehenden Nordweststadt soll schwerpunktmäßig eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung untersucht werden. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollen vertiefte Untersuchungen angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe vorgesehene Standort eine Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen erfahren kann. Auch die großen Freiflächen westlich der Bundesautobahn A 5 sollen mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Dabei sind nicht nur die Form, die Verortung und Dimension des Siedlungskörpers zu betrachten. Insbesondere mit Blick auf die Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen müssen auch Fragen nach den Nutzungen und der Erschließungsmöglichkeiten betrachtet werden. Eine besondere Bedeutung kommt während der vorbereitenden Untersuchungen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. Aus den förmlichen Erörterungen und Beratungen mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen sowie mit den öffentlichen Aufgabenträgern soll deren Mitwirkungsbereitschaft ermittelt sowie weitere Beurteilungsunterlagen für die Festlegung eines Entwicklungsbereichs erarbeitet werden. Zusätzlich soll schon während der vorbereitenden Untersuchungen durch informelle Verfahren, wie sie sich auch bei anderen städtebaulichen Projekten bewährt haben, eine größtmögliche Einbindung der Bevölkerung erzielt werden. Erläuterung des Planungsprozesses im Dialog Im Rahmen der Bürgerbeteiligung findet im Vorfeld der Bearbeitung am 28.11.2019 eine Informationsveranstaltung statt, bei der das Projekt, die Zielsetzungen und das Verfahren vorgestellt werden sowie über relevante Fachthemen informiert wird. Hierin besteht die Möglichkeit einer ersten Rückkopplung aus der Öffentlichkeit. Der anschließende Bürgerdialog am 15.2.2020 soll nach einer erneuten Darstellung des Projektes in einer Arbeitsphase Feedback- und Gestaltungsmöglichkeiten zur Aufgabenstellung für die Bürger und die interressierte Öffentlichkeit bieten. Die Jury berät abschließend über die Ergebnisse, die in die Auslobung mit einfließen sollen. Im Anschluss beginnt für die teilnehmenden Büros die Entwurfsphase. Nach der ersten Bearbeitungsphase wird ein nicht öffentliches Präsentationskolloquium durchgeführt, um mit den Teilnehmern gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren, bevor diese weiter bearbeitet werden. Die zweite Arbeitsphase endet mit einer öffentlichen Zwischenpräsentation mit Bürgerbeteiligung, aus der erneut Empfehlungen für die weitere Bearbeitung resultieren. Hierbei sollen die Entwurfsansätze von den Planungsbüros selbst vorgestellt und Rückfragen aus der Öffentlichkeit beantwortet werden. Nach der dritten Arbeitsphase soll eine nicht öffentliche Zwischenpräsentation erneut Abstimmungsmöglichkeiten mit der Jury bieten. Nach der vierten und letzten Arbeitsphase werden bei der abschließenden Bürgerveranstaltung am 7.11.2020 die Arbeiten der interessierten Öffentlichkeit durch die Planungsbüros vorgestellt und Anregungen zu den einzelnen Beiträgen eingeholt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: grafische Referenzen im Bereich Stadtplanung / Gewichtung: 50 Qualitätskriterium - Name: grafische Referenzen im Bereich Landschafts-/Freiraumplanung / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 0

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03.02.2020 Ende: 12.11.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Für die Bearbeitung der Studie stellt der Auftraggeber je Bieter bzw. Bietergemeinschaft ein Honorar i. H. v. 90 000 EUR zzgl. MwSt. zur Verfügung. Für die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen werden insgesamt 8 Tagessätze a 900 EUR je Bieter bzw. Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt. Fahrt-/Übernachtungskosten für diese Veranstaltungen werden, wie in der Auslobung aufgeführt, zusätzlich erstattet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Geforderte Nachweise: Es wurden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die über die Vergabeplattform subreport ELViS eingereicht wurden (nicht per Nachrichtenfunktion); die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version). Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen: — von einem bevollmächtigten Vertreter der Büros/der Bietergemeinschaft sorgfältig, lesbar (z. B. digital) ausgefülltes Angebotsschreiben mit Anlagen, — bei Bietergemeinschaften ein von sämtlichen Mitgliedern sorgfältig, lesbar (z. B. digital) ausgefülltes Formblatt ‚Bietergemeinschaftserklärung’ mit der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, — die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Angebotsschreibens versichert, — möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seinem Angebot den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Angebotsschreiben) geführt werden, — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBI. S. 345, — bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft), — Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ‚Stadtplaner‘, ‚Städtebauarchitekt‘ bzw. ‚Landschaftsarchitekt‘ durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer, — grafischer Nachweis für jedes der geforderten Referenzprojekte digital (pdf-Format, 300 dpi) auf max. 4 Seiten DIN A3 (Querformat) gesamt. Das Nichterreichen der Mindesteignung führte zum Ausschluss des Angebotes, Wertungspunkte wurden dann nicht vergeben. Angebote nur für Teilleistungen und Mehrfachangebote führten ebenfalls zum Ausschluss. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, wurden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprachen. Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten. Modalitäten der Angebotsabgabe: Ein Angebot ist nur mit dem vom Auslober ausgegebenen formalisierten Angebotsschreiben möglich. Das Angebotsschreiben kann kostenlos und ausschließlich digital über die Vergabeplattform subreport ELViS ( Internet: www.subreport.de/E27712232) heruntergeladen werden. Zum Auswahlverfahren sind nur zugelassen, wer dieses Angebotsschreiben verwendet und fristgerecht einreicht. Angebotsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einem Angebot als Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; die Bietergemeinschaft füllt ein gemeinsames Angebotsschreiben aus. In seiner Bietererklärung und mit den dargestellten Projekten belegt der Bieter seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise. Insgesamt machte er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Aufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht. Den formalen Kriterien müssen die Bieter, wenn sie zum Vergabeverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mindesteignung Für den Bereich Stadtplanung: — 2 Referenzen Entwurf: Nachweis eines städtebaulichen Projektes im urbanen Kontext mit vergleichbarer Komplexität der Aufgabe (siehe Aufgabenstellung) mit einer zu überplanenden Fläche von mindestens 10 ha mit Schwerpunkt Wohnen als Wettbewerbsbeitrag oder mit mind. LPH 2,Vorentwurf‘ (gem. Merkblatt 51 AKBW) der letzten 10 Jahre (einschl. 2009), — 1 Referenz Dialog: Erfahrung mit Entwurfsprozessen im Dialogverfahren mit Bürgerbeteiligung. Es werden nur partizipatorische Beteiligungen zugelassen, keine reinen Informationsveranstaltungen. Für den Bereich Landschafts- und Freiraumplanung: — 2 Referenzen Entwurf: Nachweis eines freiraumplanerischen Projektes vergleichbarer Planungsaufgabe (siehe Aufgabenstellung) der letzten 10 Jahre (einschl. 2009) mit einer zu überplanenden Fläche von Mindestens 10 ha (z. B. im Rahmen einer integrierten Entwurfsplanung Städtebau/Freiraum), — 1 Referenz Dialog: Erfahrung mit Entwurfsprozessen im Dialogverfahren mit Bürgerbeteiligung. Es werden nur partizipatorische Beteiligungen zugelassen, keine reinen Informationsveranstaltungen. Grafischer Nachweis: Für die Referenzen werden maximal 100 Punkte wie folgt vergeben: — maximal 50 Punkte für Referenzen im Bereich Stadtplanung bzw. 50 Punkte im Bereich Landschafts-/Freiraumplanung zu Gestaltung/gestalterische Qualität (mit grafischen Nachweisen), — es werden mindestens 3 Referenzen im Bereich Stadtplanung gefordert: 2 Referenzen zum Nachweis der Mindesteignung „Entwurf“ und mind. eine weitere frei wählbare; die frei wählbare Referenz kann mit der Referenz „Dialog“ identisch sein — es werden mindestens 3 Referenzen im Bereich Landschafts-/Freiraumplanung gefordert: 2 Referenzen zum Nachweis der Mindesteignung „Entwurf“ und mind. eine weitere frei wählbare; die frei wählbare Referenz kann mit der Referenz „Dialog“ identisch sein — bewertet wird der Gesamteindruck über alle eingereichten Referenzen, nicht nur die besten. Bei der Bewertung geht es um grundsätzlich gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit und Identität der nutzungs- und ortsspezifischen Gestaltung, — weniger als 3 Referenzen im Bereich Stadtplanung bzw. Freiraumplanung oder nicht voll überzeugende Referenzen führen zur Abwertung des Gesamteindrucks, mehr als 3 Referenzen im Bereich Stadtplanung bzw. Landschafts-/Freiraumplanung müssen nicht zu einer Verbesserung führen. Die Bewertung im Bereich Stadtplanung erfolgt gestaffelt: — voll überzeugend = 50 Punkte, — weitgehend überzeugend = 40 Punkte, — teilweise überzeugend = 20 Punkte, — nicht überzeugend = 0 Punkte. Die Bewertung im Bereich Landschafts-/Freiraumplanung erfolgt gestaffelt: — voll überzeugend = 50 Punkte, — weitgehend überzeugend = 40 Punkte, — teilweise überzeugend = 20 Punkte, — nicht überzeugend = 0 Punkte. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer Die Auswahl der Bieter erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern der relevanten Fachämter und externen Fachleuten (Frau Prof. Dr. Janna Hohn, Frankfurt, für den Bereich Stadtplanung, Frau Regina Riedel, Kassel, für den Bereich Landschafts-/Freiraumplanung). In einer Sitzung am 22.1.2020 werden dabei diejenigen Bieter ausgewählt, die aufgrund der aus den Bieterunterlagen ersichtlichen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte besonders geeignet erscheinen und somit die höchsten Punktzahlen erzielten. Der Auftraggeber beabsichtigt, 6 Bieter auszuwählen. Erfüllen mehrere Bieter gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bieterzahl nach der Bewertung der Referenzen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch (Punktgleichheit), behält sich der Auftraggeber vor, unter den verbliebenen Bietern zu losen oder die Auswahl zu erhöhen.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Angebotsberechtigt sind Stadtplaner/Städtebauarchitekten in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die Beratung durch einen Verkehrsplaner wird dringend empfohlen. Zugelassen sind Einzelbieter und Bietergemeinschaften. Die Angebotsberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ bzw. „Städtebauarchitekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner, Städtebauarchitekt oder Landschaftsplaner wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.8.2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 13.12.2019 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.02.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 13.12.2019 Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Verfahrensform Die Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts ist als Mehrfachbeauftragung im offenen, einphasigen Verfahren nach §15 VgV mit 6 Büros angelegt. Der Planungsprozess wird im Dialog erfolgen. Der Dialogansatz wurde gewählt, um im Laufe der Bearbeitung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse Rahmenbedingungen konkretisieren zu können. Das Verfahren ist nicht anonym. 2) Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. 3) Zusammensetzung der Fachjury: — Frau Barbara Ettinger-Brinkmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Kassel, — Herr Thomas Madreiter, Stadtplaner, Planungsdirektor der Stadt Wien, Mitglied Consilium, — Herr Prof. Dr. Michael Peterek, Frankfurt UAS, Städtebaubeirat, — Frau Prof. Dr. Constanze Petrow Landschaftsarchitektin, HS Geisenheim, Städtebaubeirat, — Herr Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden, — Herr Peter Cachola Schmal, Direktor DAM, Frankfurt am Main, — Frau Prof. Dr. Silke Weidner, Stadtplanerin, Vorsitzende Consilium, Leipzig. 4) Zu II.2.4): Erläuterung des Planungsprozesses im Dialog (Fortsetzung) Die Jury zieht in einer nicht öffentlichen Sitzung am 11.11.2020 ein Fazit und leitet eine Empfehlung für das weitere Vorgehen ab. Das städtenbauliche Konzept dient als Testentwurf im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB. Der Bericht soll voraussichtlich Ende 2021 der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung zugeleitet werden. In der ca. 6-monatigen Bearbeitungszeit können die Planungsbüros fachplanerische Beratungen (durch Vertreter der Fachämter und externe Experten) zu den Schwerpunktthemen Klima, Verkehr und Entwässerung in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen mit Ausnahme der Informationsveranstaltung ist für die Planungsbüros verbindlich. Leistungen Voraussichtlich sind folgende Leistungen zu erbringen: — Lageplan/Schwarzplan (M 1: 10 000), — Strukturpläne zu Nutzung, Erschließung, Freiraumvernetzung (M 1: 5 000), — Städtebaulicher Funktions- und Rahmenplan (M 1: 5 000), — Konzeptionelle Vertiefung und Konkretisierung von 3 frei zu wählenden Teilbereichen (M 1: 2 000), — Isometrie des städtebaulichen Rahmenplans, — Schemaskizzen, mind. 2 Renderings, mind. 2 Schnittansichten. Eine abschließende Aufzählung der zu erbringenden Leistungen erfolgt durch die Auftraggeberin nach Beauftragung. 5) Zu III.2.1) Bei juristischen Personen waren die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehörten, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprachen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen Anforderungen erfüllte, die an natürliche Personen gestellt wurden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen waren ebenfalls teilnahmeberechtigt, wen 6) Weitere Termine Juryvorbesprechung 1: — 11.12.2019. Versand der Unterlagen: — 24.1.2020. Kolloquium/Juryvorbesprechung 2: — 26.2.2020. Abgabetermin Pläne: — 7.8.2020. Pressekonferenz: — 12.11.2020.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.11.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30420 vom 18.11.2019