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Titel

Verrichtung von Kampfmittelsondierung und Mikropfahlherstellung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Landratsamt Rhein-Kreis-Neuss Kommunalaufsicht
Lindenstraße 2
41515 Grevenbroich

Ausführungsort

DE-41515 Grevenbroich

Frist

14.11.2019

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E67773774

Beschreibung

a) Rhein-Kreis Neuss

Lindenstr. 2-16

41515 Grevenbroich

Telefon 0 21 81/6 01-11 33

Fax 0 21 81/6 01-8 11 33

E-Mail: submissionsstelle(at)rhein-kreisneuss.de

Internet: www.rhein-kreis-neuss.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer ST 19057

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform).

e) Ort der Ausführung Bergheimer Straße 53, 41515 Grevenbroich

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Vergabe Kampfmittelsondierung und Mikropfahlherstellung im Berufsbildungszentrum Grevenbroich, Erweiterung der Kfz-Ausbildungsstätte um eine Prüfstrecke, Förderungsmaßnahme Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFGII).

Art und Umfang der Massen: Kampfmittelsondierung für 6 St Mikrobohrpfähle Bericht über Kampfmittelfreiheit Herstellen von 6 St Mikrobohrpfählen Herstellung und Beseitigung von 6 St Bohrschablonen Erstellung und Führung eines Bohrprotokolls Liefern und Einbauen von 6 St Muttern Liefern und Einbauen von 6 St Ankerplatten Umsetzen der Bohreinheit 5St Eigenüberwachung und Güteüberwachung

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 20.01.2020 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.01.2020

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.subreport.de/E67773774 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden unter Die Vergabeunterlagen können kostenlos unter dem o. a. Link heruntergeladen werden.

n) Ablauf der Angebotsfrist am 14.11.2019 um 14:00 Uhr

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle, siehe oben

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

q) Eröffnungstermin am 14.11.2019 um 14:00 Uhr Ort Rhein-Kreis Neuss, Zentrales Vergabemanagement, Zimmer 0.14, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Keine

r) geforderte Sicherheiten 2 Sicherheitsleistung 2.1 Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2.2 Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 3 Bürgschaften 3.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ - die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft“ 3.2 Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." 3.3 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 3.4 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind. 7. Zahlungen (§ 16 VOB/B) 7.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 7.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Überzahlungen (§ 16 VOB/B) 8.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 8.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er inner-halb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend

u) Nachweise zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen." Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich siehe Vergabeunterlagen Vordruck 124 Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Auf Verlagen des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen: -Gewerbeanmeldung (nicht Gewerbezentralregisterauszug) Bedingung an die Ausführung: Die gesetzlichen Vorgaben nach dem TVgG NRW in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Auf Verlagen des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen: -Eintragung in das Berufsregister (Auszug aus der Handwerkskarte und Nennung des/der eingetragenen Handwerke bzw. Eintragung in das Register der Industrie- und Handelskammer Ihres Sitzes oder Wohnsitzes) -Auszug aus dem Handelsregister A oder B (soweit gegeben) -Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und Nennung der Mitgliedsnummer -Nachweis Beitragszahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A (nicht älter als ein Jahr) -aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als ein Jahr) -Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auf Verlagen des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen: -Firmenbeschreibung incl. Umsatz der letzten drei Kalenderjahre und Personalstärke. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: Auf Verlagen des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen: -Referenzliste incl. Bausummen und Ansprechpartner

v) Ablauf der Bindefrist 13.12.2019

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30305 vom 28.10.2019