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Titel

Neubau Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp, Geotechnische Beratung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin

Ausführungsort

DE-10117 Berlin

Frist

22.10.2019

TED Nr.

438702-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54

10117 Berlin

Telefon: +49 30-20243-222

Fax: +49 30-20243-791

E-Mail: vergabe(at)deges.de

Internet: www.deges.de

Internet: vergabe.deges.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A 40 Duisburg Rheinbrücke geotechnische Beratung Baudurchf. Referenznummer der Bekanntmachung: AD01290117

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: A40, 8-streifiger Ausbau AS Duisburg/Homberg bis AS Duisburg/Häfen mit Neubau Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp, Geotechnische Beratung während der Bauzeit Ingenieurbauwerke/Streckenbau.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71332000 71520000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA NUTS-Code: DEA12 Hauptort der Ausführung: A 40 Duisburg, AS Homberg bis AS Häfen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Bundesautobahn (BAB) 40 wird zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen 8-streifig erweitert. Die Linienführung sowie die Knotenpunktgestaltung orientieren sich am Bestand. Der 4,36 km bzw. 4,46 km lange Ausbauabschnitt beginnt an der Wirtschaftswegüberführung westlich der AS DU-Homberg bei Bau-km 34 + 100. Das östliche Ausbauende ist für die beiden Richtungsfahrbahnen unterschiedlich. Für die Richtungsfahrbahn Venlo befindet sich die Baugrenze unmittelbar an der Einfahrt von der Parallelfahrbahn bei Bau-km 38 + 460. Die Baustrecke der Richtungsfahrbahn Dortmund ist circa 100 m länger. Ihre Grenze liegt bei Bau-km 38 + 560 und ist bestimmt durch die südwestliche Tangentialrampe der AS DU-Häfen. Der schlechte Zustand der bestehenden Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp ermöglicht aus tragwerksplanerischen Gründen nur eine 2 + 2-Verkehrsführung unter Durchführung permanenter Reparaturarbeiten an der Stahlkonstruktion. Die Schaffung einer leistungsfähigen neuen Rheinquerung ist daher dringend erforderlich. Die Autobahnbrücke über den Rhein stellt eine Landmarke dar, für die auch ein Gestaltungskonzept erarbeitet wurde. Darin integriert sind die Lärmschutzanlagen, die im Abschnitt Essenberg und Neuenkamp Höhen von 8,0 m bis 10,0 m erreichen. Mit dem 8-streifigen Ausbau und dem Ersatzneubau der Rheinbrücke wird die Leistungsfähigkeit der BAB 40 signifikant erhöht und an die prognostizierten Verkehrsbelastungen angepasst. Aufgrund der Verkehrsprognose ist in dem Abschnitt ein Ausbau auf 4 durchgehende Fahrstreifen pro Fahrtrichtung erforderlich. Die BAB 40 ist eine wichtige Verbindung zwischen den Niederlanden, dem Niederrhein und dem Ruhrgebiet. Über die Verknüpfung mit der BAB 3 und der BAB 57 erfolgt der Anschluss an das weitere Fernstraßennetz und den südlichen Bereich der Region Rhein-Ruhr (Köln - Düsseldorf). Der insgesamt ca. 4,4 km lange Streckenabschnitt beinhaltet im Wesentlichen die erforderlich geotechnische Beratung für folgende Bauleistungen: 1) Erd- und Streckenbauleistungen (8-streifiger Ausbau von Bau-km 34 + 100 bis Bau-km 38 + 460 Fahrtrichtung Venlo und von Bau-km 34 + 100 bis Bau-km 38 + 560 Fahrtrichtung Dortmund) einschließlich aller erforderlichen Zuwegungen, Baustraßen und Wirtschaftswege; 2) Neubau von Ingenieurbauwerken (Neubau Rheinbrücke; 4 A-Brückenbauwerken, Lärmschutzwänden, Verkehrszeichenbrücken, Stützwandbauwerken); 3) Zwei Regenklärbecken mit nachgeschalteten Versickerungsbecken (links- und rechts-rheinisch).

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 60 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2 VgV) [nur Mindeststandard] Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.] Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet: — § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [80 v. H.]. Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt: — Mitarbeiter 1: Geotechnischer Sachverständiger 50 v. H., — Mitarbeiter 2: Geotechnischer Sachverständiger (Stellvertreter) 30 v. H.. Mit folgenden Unterwichtung Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H. Referenzprojekte 80,0 v. H. — § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren [20 v. H.], — § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: – entfällt, — § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard] — § 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: – entfällt, — § 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: – entfällt.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden; E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]: — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn Sie zur Führung ihrer Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt sind.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (45 Abs. 2 VgV). Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen). Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen). Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden. — § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert, — § 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert, — § 46 (3) 6 VgV):): entfällt, — § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. — § 46 (3) 9 VgV): entfällt, — § 46 (3) 3 VgV): entfällt , — § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.10.2019 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 Düsseldorf 40474 Deutschland Telefon: +49 221147-3053 E-Mail: poststelle(at)bezreg-duesseldorf.nrw.de Fax: +49 221147-2891

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.09.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30067 vom 22.09.2019