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Titel

Erstellung eines Monitoringberichts 2020

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65189 Wiesbaden

Frist

22.10.2019

Beschreibung

1. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

Telefon:+49 611815-1844

Fax:+49 611815-1941

E-Mail: barbara.lueg(at)umwelt.hessen.de.

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erstellung eines Monitoringberichts 2020 zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 des Landes Hessen.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 22.10.2019 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP), der von der Hessischen Landesregierung beschlossen wurde, ist mit 140 konkreten Maßnahmen zur Umsetzung unterlegt. 79 der 140 Maßnahmen befinden sich bereits 2019 in der Umsetzung (davon sind 42 Maßnahmen so genannte prioritäre Maßnahmen). Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode wurde das neue Klimaziel für 2030, die Treibhausgasemission um 55 Prozent im Vgl. zu 1990 zu reduzieren, angekündigt und am 09.04.2019 durch das Kabinett beschlossen. Der bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene IKSP soll daher konsequent umgesetzt und auf Grundlage des darin vorgesehenen Monitoringprozesses weiterentwickelt werden. Im Klimaschutz sollen im Wesentlichen die THG-Emissionen und ihre Treiber in den verschiedenen Sektoren (Sektoren im Klimaschutz (Unterscheidung energiebedingter und prozessbedingter Emissionen) analog zur hessischen THG-Bilanz des Hessischen Statistischen Landesamts.) dargestellt und für 2019 geschätzt werden. Für wenige ausgewählte Maßnahmen des IKSP soll die Reduktion der THG-Emissionen ermittelt werden. Bei der Klimaanpassung sollen die Entwicklung des Klimas in Hessen und die Folgen des Klimawandels für die verschiedenen Handlungsfelder anhand von Indikatoren dargestellt werden. Durch die sogenannten Response-Indikatoren soll dargestellt werden, wie der Klimaschutzplan auf ausgewählte Bereiche und Ziele der Klimaanpassung wirkt. Response-Indikatoren bestehen in Hessen noch nicht, es sollen daher einige wenige für Hessen entwickelt werden. Zusätzlich wird eine Ampeltabelle zum Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen Teil des Monitoringberichts sein. Die Maßnahmenverantwortlichen werden Kurztexte zum Umsetzungsstand der prioritären Maßnahmen und weiterer besonders herausragender Maßnahmen liefern. Diese Texte müssen zur Veröffentlichung im Monitoringbericht vereinheitlicht werden. Als Grundlagen für die Überprüfung des IKSP liegen u.a. folgende Unterlagen vor: - Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 - THG-Bilanz und CO2-Bilanz, - Energiebilanz, - Energiewendemonitoring des Landes Hessen, - Hessische Nachhaltigkeitsstrategie, - Indikatoren des Hessischen Landesamts für Natuschutz, Umwelt und Geologie. Diese relevanten und zur Aufgabenerledigung notwendigen Unterlagen werden dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt. Folgende fachliche Inhalte sind im Rahmen des Monitoringberichts - aufgeteilt nach den Fachgebieten Klimaschutz und Klimaanpassung - zu erarbeiten: Klimaschutz: - Kurze Darstellung der politischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer, Bundesebene und in Hessen - Darstellung der Entwicklung der THG-Emissionen insgesamt in Hessen, nach Gasen (CO2, Methan, Lachgase) und nach Sektoren (Unterscheidung energiebedingter und prozessbedingter Emissionen) analog zur hessischen THG-Bilanz des Hessischen Statistischen Landesamts - Analyse der Treiber der Emissionsentwicklung und Vergleich mit den nationalen Emissionswerten - Darstellung der THG-Emissionen für 2018(die Daten zu den CO2-Emissionen für 2018 werden bereits am Anfang des Bearbeitungszeitraums dem Hessischen Statistischen Landesamt vorliegen, die Daten für Methan und Lachgas liegen ab Sommer 2020 vor und sollen dann in den Monitoringbericht eingearbeitet werden) und Abschätzung der THG-Emissionen in Hessen für 2019 - Prognose der Erreichung der hessischen Klimaziele 2020, 2025 und 2030, auch auf Basis der Entwicklung der Treibhausgasemissionen innerhalb der Sektoren. - Identifikation von drei bis fünf geeigneten bereits vorhandenen Kennzahlen pro Sektor zur Beschreibung der Entwicklung in diesen Sektoren - Dabei sind die für Hessen bereits bestehenden Kennzahlen zu verwenden (z.B. Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen, aus dem Energiewendemonitoring des Landes oder der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI)) - Identifikation ausgewählter und geeigneter Maßnahmen des IKSP, deren Wirkung im Sinne von THG-Emissionsreduktionen quantifizierbar sind und Abschätzung von deren Wirkung - Darstellung des Umsetzungsstands aller Klimaschutzmaßnahmen des IKSP in Tabellenform (liegt im HMUKLV vor) sowie Zusammenführung und Vereinheitlichung der textlichen Berichte der Maßnahmenverantwortlichen zum Umsetzungsstand ausgewählter Maßnahmen Klimaanpassung: - Kurze Darstellung der politischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer, Bundesebene und in Hessen - Darstellung der bisherigen Klimaentwicklung in Hessen bei Vorlage der Daten seit 1881 (Temperatur, Niederschlag, Extremwetterereignisse) und Darstellung des möglichen zukünftigen Klimas in Hessen (in enger Abstimmung mit dem Fachzentrum Klimawandel und Anpassung) - Darstellung der Entwicklung der Folgen des Klimawandels und Klimaanpassung in den Handlungsfeldern des IKSP anhand von Impact- und Response-Indikatoren - Dabei sind die für Hessen bereits bestehenden Impact-Indikatoren zu verwenden (z.B. Klimawandelfolgenindikatoren des Fachzentrums Klimawandel und Anpassung, Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen) und anhand der Klimawandelfolgenindikatoren der Deutschen Anpassungsstrategie und anderer Bundesländer zu prüfen und ggf. in geringem Ausmaß zu erweitern - Im Fall der Response-Indikatoren soll ein praktikables Vorgehen entwickelt werden, um beispielsweise zentrale Bereiche und Ziele, die durch IKSP-Maßnahmen adressiert werden und erreicht werden sollen, durch Response-Indikatoren zu monitoren. Hierzu sollen einige wenige Response-Indikatoren entwickelt werden - Darstellung des Umsetzungsstands aller Klimaanpassungsmaßnahmen des IKSP in Tabellenform (liegt im HMUKLV vor) sowie Zusammenführung und Vereinheitlichung der textlichen Berichte der Maßnahmenverantwortlichen zum Umsetzungsstand ausgewählter Maßnahmen Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Erstellung des Monitoringberichts in leicht verständlicher Sprache, unter Verwendung von Graphiken und Schaubildern sowie Beachtung der Richtlinien für die Barrierefreiheit des Landes Hessen. Das Layout übernimmt der Auftraggeber. Sowohl die Auswahl der Kennzahlen im Klimaschutz als auch die Auswahl des Indikatorensets für die Klimaanpassung finden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber statt. Folgende technische Voraussetzungen sind bei der Abgabe des finalen Monitoringberichtes zu beachten: Der Text soll mit dem Programm Word als Fließtext in der Schrift Arial, Schriftgröße 10 verfasst werden. Anpassungen, wie z. B. unterschiedliche Zeilenabstände oder benutzerdefinierte Silbentrennungen sollen bitte nicht vorgenommen werden. Fotos, Tabellen und Grafiken können in den Fließtext eingearbeitet werden, müssen aber auch als gesonderte Datei geliefert werden. Fotos und Grafiken benötigen Alternativtexte (Beschreibungen für Sehbehinderte bzw. Leser, deren Endgeräte diese nicht darstellen können), diese sind entweder in einer getrennten Liste aufzuführen oder direkt am Objekt anzubringen. Aufgaben und erwartete Ergebnisse: Kooperation - Auftragnehmer, Gutachter, Experten und Behörden Der Arbeitsauftrag sieht vor, dass die relevanten Rahmenbedingungen und fachlichen Anforderungen sowohl mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Ansprechpartner als auch in Kooperation mit den folgenden Ministerien/Institutionen abgestimmt und in die abzugebenden Konzeptionen und Überarbeitungen einzubeziehen sind: - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Hessische Ministerium der Finanzen - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (insbes. Fachzentrum Klimawandel und Anpassung) - Hessisches Statistisches Landesamt Expert/-innen-Workshops zur Abstimmung des Vorgehens während des Monitorings und zur Auswahl der Impact- und Response-Indikatoren im Anpassungsbereich sowie der Auswahl der Kennzahlen im Klimaschutz sind im Bearbeitungszeitraum vorzusehen und im Zeitplan darzustellen. Im Zeit- und Kostenplan sind für Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber erforderliche Termine darzustellen. Kernziel der Dienstleistung Ziel des zu erstellenden Monitoringberichts ist, die bisherigen Auswirkungen des IKSP darzustellen und in Bezug zu den hessischen Klimazielen zu setzen. Aufbauend auf dem Monitoringbericht kann die Landesregierung dann die Weiterentwicklung des IKSP vornehmen. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ergänzende Gegenstände: 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Hessen / Wiesbaden, NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : Bearbeitungszeitraum: Mit den Arbeiten soll unmittelbar nach der Erteilung des Zuschlags begonnen werden. Die fertig abgestimmten Unterlagen sollen im oben genannten Format dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Verbraucherschutz und Landwirtschaft übergeben werden. Der Bearbeitungszeitraum insgesamt beträgt 12 Monate. 9 Monate nach Zuteilungserteilung muss der mit dem Auftraggeber abgestimmte erste vollständige Entwurf vorliegen.

7. Bewerbungsbedingungen: Die Aufgabenstellung setzt aufgrund ihres Charakters hohe Erfahrung und Leistungsfähigkeit im wissenschaftlichen Bereich des Monitorings aller Sektoren des IKSP im Klimaschutz (Energieerzeugung und -umwandlung, Verkehr, Landnutzung, Industrie, Gebewerbe, Handel, Dienstleistungen, Privathaushalte und Wohngebäude, Abfall und Abwasser) und aller Handlungsfelder des IKSP in der Klimaanpassung (Energie, Wirtschaft, Verkehr und Verkehrsinfrastruktur, Kultur, Sport und Freizeit, menschliche Gesundheit und Bevölkerungsschutz, Gebäude, Wasser, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität) voraus. Der zu beauftragende Auftragnehmer hat seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse nachzuweisen. Es sind min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu den folgenden Themen vorzulegen (es werden auch Referenzen akzeptiert die älter als drei aber nicht älter als fünf Jahre sind. - Darstellung der fachlichen Kompetenz im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung Des Weiteren sind folgende Unterlagen beizufügen: - eine umfassende Selbstdarstellung des Unternehmens, die unter anderem zu den folgenden Themen Angaben macht: - Darlegung der personellen Ressourcen im Bereich des Monitorings der oben genannten Sektoren im Klimaschutz und Handlungsfelder in der Klimaanpassung (Sektoren im Klimaschutz (Unterscheidung energiebedingter und prozessbedingter Emissionen) analog zur hessischen THG-Bilanz des Hessischen Statistischen Landesamts.) Hierbei ist seitens des interessierten Bewerbers darzustellen bzw. in seiner Interessenbekundung zu vermitteln, dass er die verlangten Leistungen personell als auch zeitlich grundsätzlich erbringen werden kann. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer Vergabesperre, das entsprechende Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.

8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 Qualität des Konzepts 40 2 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals 30 3 Angebotspreis 30.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5 Anzahl gesetzte Bieter 0.

10. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist bis zum 22.10.2019, 12.00 Uhr, unter Beifügung der in Ziffer 7 Bewerbungsbedingungen verlangten Nachweise und Unterlagen zur Eignung schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die in Ziffer 1 benannte Stelle zu richten. Ein Anspruch zur Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht! Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung der verlangten Nachweise und Unterlagen sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Von den geeigneten Bewerbern werden max. 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber (max. 5) erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung der unter Ziff. 7 verlangten und vorgelegten Nachweise/Unterlagen sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, das die Vorgehensweise bezüglich der Erstellung des Gutachtens mit dem in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beteiligungsprozess detailliert, schlüssig und nachvollziehbar darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Mit der Interessenbekundung werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die obige Aufgabenstellung ein maximaler Finanzrahmen von 100.000,00 Euro netto vorhanden ist, der nicht überschritten werden darf.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30211 vom 13.10.2019