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Titel

Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg

Ausführungsort

DE-86179 Augsburg

Frist

14.12.2018

TED Nr.

505292-2018

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bayerische Landesamt für Umwelt

Bürgermeister-Ulrich-Straße 160

86179 Augsburg

E-Mail: vergabeservicezentrum(at)lfu.bayern.de

Internet: www.lfu.bayern.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.auftraege.bayern.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Kraftstoffbeprobung und -Analytik 2019 – 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018000421

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71610000

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung der Probennahmen an Tankstellen und der Analytik der Kraftstoffproben im Vollzug der 10. BImSchV in den Jahren 2019-2021

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 240.000,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71610000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE271

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Untersuchung von Kraftstoffproben an bayerischen Tankstellen im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV „Kraftstoffqualitätsverordnung"

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 240.000,00 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.02.2019 Ende: 31.12.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein. Die Untersuchungsstelle muss sich regelmäßig an einschlägigen Ringversuchen beteiligen und die dabei erzielten Ergebnisse müssen im Rahmen der Vergleichbarkeit liegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — der Auftragnehmer muss in der Lage sein, bei Verstößen oder bei nachzugehen den Hinweisen auf Verstöße gegen die 10. BImSchV eine umgehende Beprobung im Auftrag des LfU (innerhalb 24 h) durchzuführen, — der Auftragnehmer muss anhand von Referenzen nachweisen, dass er gleichartige Untersuchungen, d. h. Beprobung und Analytik im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV in den letzten 3 Jahren erfolgreich durchgeführt hat, — der Auftragnehmer muss nachvollziehbar in einer schriftlichen Planung darstellen, welche Personen (namentliche Nennung) und Laborstandorte (genaue Adressen) für die Auftragsabwicklung, bestehend aus Probenahmeplanung, Probenahme, Analytik (nur Laborstandorte) sowie Berichtserstellung zuständig sind. Außerdem ist die Probenahmequalifikation und -erfahrung der Probenehmer aufzuführen. Dem Auftraggeber ist ein zentraler Ansprechpartner zu nennen, der die gesamte Auftragsabwicklung koordiniert, — um auf Verstöße rasch reagieren zu können, sind erste Ergebnisse der kritischen Parameter (insbesondere Dampfdruck bei Ottokraftstoffen) dem LfU vorab (binnen 3 Arbeitstagen) zu übermitteln. Daher ist es notwendig, dass die Proben innerhalb von 48 h nach der Probenahme dem Labor übergeben werden. Da je Untersuchungskampagne ca. 54 Proben anfallen, ist ein mehrmaliger Probenrücktransport einzuplanen. Die entsprechende Vorgehensweise ist vom Auftragnehmer nachvollziehbar in einer schriftlichen Planung darzustellen.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 14.12.2018 Ortszeit: 13:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.02.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 14.12.2018 Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten. Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Fragen, die bis zum (10.12.2018, 12.00 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden kann.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabe vorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.11.2018

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 26699 vom 19.11.2018