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Titel

Förderung von Vorhaben im Bereich Erdbeobachtung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Raumfahrtmanagement
Königswinterer Straße 522 - 524
53227 Bonn

Ausführungsort

DE-53227 Bonn

Frist

31.12.2018

Beschreibung

a) Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Königswinterer Straße 522-524

53227 Bonn

b) Bekanntmachung zur Förderung von Vorhaben im Bereich Erdbeobachtung zum Thema Entwicklung innovativer Methoden zur Erstellung erdbeobachtungsbasierter Informationsprodukte

c) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Methoden, Produkte und Dienstleistungen. Der technologische Fortschritt ist heute eng verknüpft mit dem digitalen Wandel zu einer informationsbasierten und hochvernetzten Welt. Zentrales Element dieses Wandels sind Daten, die eine immer genauere Beschreibung unserer Umwelt und unseres Alltags ermöglichen. Die Satellitenerdbeobachtung als Schlüsseltechnologie leistet hierzu einen bedeutenden Beitrag. Die heutigen, aber auch zukünftigen operationellen Erdbeobachtungsmissionen, liefern mit verschiedensten Instrumenten umfangreiche Datenmengen mit noch nie dagewesener zeitlicher und räumlicher Auflösung und Informationsgehalten. Moderne Informations- und Cloud- Technologien erlauben es, über das Internet diese Daten auf Plattformen effizient zu analysieren, mit weiteren Daten zu kombinieren und verbesserte und neue Informationsprodukte bereitzustellen. Mit dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus steht heute eine leistungsfähige, europäische Infrastruktur für Erdbeobachtung und Dienstleistungen der Geoinformation bereit. Die Sentinel-Satelliten liefern neue, hochpräzise und aktuelle Daten und daraus abgeleitete Informationen über das System Erde, die frei und offen für jedermann verfügbar sind. Der operationelle Betrieb des Systems ermöglicht ein kontinuierliches Monitoring von Erd- und Meeresoberfläche, Atmosphäre und Klimawandel mit unterschiedlichen Instrumenten und Auflösungen sowie kurzfristige Aktivierungen für Daten- und Informationsbereitstellung in Katastrophenfällen. In Deutschland sind mit TerraSAR-X und TanDEM-X zwei hochauflösende X-Band-SAR-Satelliten im operationellen Einsatz, welche die Erdoberfläche in unterschiedlichen Aufnahmemodi erfassen. Mit dem TanDEM-X DEM liegt bereits ein homogenes dreidimensionales Abbild unserer Erde mit bislang unerreichter Genauigkeit vor. Zwischen 2017-2019 erfassen die Satelliten nun erstmals auch 3D Veränderungen in einem Change DEM . Mit der wissenschaftlichen Mission EnMAP wird ab ca. Ende 2020 zudem ein hoch innovativer Hyperspektralsatellit quantitative Ableitungen wichtiger Ökosystemparameter und damit ganz neue Anwendungen ermöglichen. Das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist im Rahmen der Durchführung der Raumfahrtstrategie der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich für die Nutzungsvorbereitung von Satellitendaten nationaler, ESA- und EU-Missionen. Hierzu zählt insbesondere die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Methoden der Informationsverarbeitung und darauf aufbauend die Methodenentwicklung für innovative Informationsprodukte und Dienstleistungen. Die Abteilung Erdbeobachtung des Raumfahrtmanagements des DLR in Bonn-Oberkassel fördert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Forschungsvorhaben im nationalen deutschen Raumfahrtprogramm, die: wissenschaftlich innovative Ansätze zur Verarbeitung der Erdbeobachtungsdaten der oben genannten Systeme unter Einsatz moderner Informationstechnologien aufweisen, den Transfer von wissenschaftlichen Entwicklungen in die operationelle Anwendung durch geeignete Maßnahmen unterstützen, eine wissenschaftliche und/oder wirtschaftliche Verwertungsperspektive durch die Generierung anwendungsorientierter Informationsprodukte bieten, sich dabei an dem Bedarf nationaler oder internationaler Nutzerinstitutionen zur Beantwortung gesellschaftlicher Herausforderungen und/oder nachgelagerter Wirtschaftsbereiche orientieren. Durch individuelle Fördervorhaben, aber auch durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in gemeinsamen Vorhaben, sollen dazu die Voraussetzungen geschaffen werden. Synergien und komplementäre Aktivitäten zu dem nationalen und europäischen Copernicus Programm, dem ESA Programm EO for Society und relevanten Förderschwerpunkten im Horizon2020 Programm werden begrüßt. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben werden auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) oder der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) nach Maßgabe dieser Bekanntmachung gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Die Förderung nach dieser Bekanntmachung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

d) 2. Gegenstand der Förderung Ziel der Förderung ist die Erweiterung der operationellen und wissenschaftlichen Nutzung laufender sowie geplanter deutscher und Copernicus-Missionen zur Erdbeobachtung. Weitere europäische und internationale, laufende und geplante Erdbeobachtungsmissionen sind bei Bedarf zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Arbeiten soll sich auf die Entwicklung von innovativen Methoden zur Analyse und Auswertung der oben genannten Daten beziehen oder auf die Optimierung bereits bestehender Verfahren der Datenverarbeitung zur Erstellung anwendungsorientierter Informationsprodukte und prä-operationeller Dienste. Mögliche methodische Schwerpunkte können z.B. sein: die Nutzung der Potenziale, welche sich durch Synergien und komplementäre Nutzung von Daten nationaler und Copernicus Missionen ergeben, die Entwicklung und Weiterentwicklung prä-operationeller Methoden, Informationsprodukte und Dienstleistungen sowie deren Validierung, die Nutzungsvorbereitung und In-Wertsetzung neuer Datenprodukte nationaler Missionen wie z. B. der EnMAP-Mission oder das Change-DEM der TanDEM-X-Mission, die Assimilation von Erdbeobachtungsdaten in Modelle. Geeignete Maßnahmen zum Transfer in die operationelle Anwendung und Verwertung umfassen z. B.: eine Integration von Algorithmen in Softwarebibliotheken, Toolboxen, Datacubes und Plattformentwicklungsumgebungen, vorbereitende Maßnahmen zu Technologietransfer oder Ausgründungen oder Formierung eines Start-Up-Unternehmens, Kooperationen mit Partnern aus Anwendungsbereichen oder der IT- oder anderen Wirtschaftsbranchen. Die Vorhaben sollen sich auf Anwendungsbereiche mit hohem Verwertungspotenzial für einen zukünftigen operationellen Einsatz und/oder hoher gesamtgesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Relevanz beziehen, wie z. B.: Verbesserung bestehender und Vorbereitung neuer Produkte z.B. für Copernicus Dienste für Monitoring-Aufgaben im Kontext Europäischer Richtlinien und Unterstützung europäischer Agenturen oder nationaler Behörden bei ihren Aufgaben, Informationsprodukte und Dienste zur Umsetzung Internationaler Konventionen und Programme hinsichtlich Klimawandel, Katastrophenresilienz, Erhalt der Biodiversität, Schutz der Meere und nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals), die Erschließung neuer Anwendungsfelder für die satellitengestützte Erdbeobachtung. Mögliche Anwendungsbereiche sind z.B. Umweltmonitoring, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Wasserwirtschaft, maritime Wirtschaft, erneuerbare Energien, Geologie, Rohstoffe, Ressourcenmanagement, Ernährungsvorsorge, Risikovorsorge, Mobilität und Gesundheit. Die Relevanz für den jeweiligen Anwendungsbereich bzw. die Orientierung an Nutzen und Bedarf ist schlüssig darzulegen. Es ist aber unerheblich, ob eine wissenschaftliche, institutionelle oder kommerzielle Anwendung anvisiert wird. Die zu entwickelnden Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen sollen noch nicht operationell verfügbar sein oder müssen, bei bereits bestehenden Verfahren, zu einer erheblichen Verbesserung eines Produktes oder Dienstes führen. Aus der Verwertungsplanung sollte deutlich werden wie die Verwertung und der Transfer der wissenschaftlichen Ergebnisse in die Anwendung erfolgen soll. Ebenso soll erkennbar sein welche wissenschaftlichen Fortschritte durch die Verwertung der Ergebnisse erwartet werden und welche Relevanz für den jeweiligen Forschungs- und/oder Anwendungsbereich zu erwarten ist. Die Verknüpfung von Erdbeobachtungsdaten mit raumbezogenen Fachdaten, in-situ Daten, Sensor-Netzwerken, Drohnen-Daten oder anderen Geodaten kann ebenfalls Bestandteil des Vorhabens sein, solange der Fokus der Arbeiten auf der satellitengestützten Erdbeobachtung liegt. Ebenso ist die Datenverarbeitung auf einer cloudbasierten Prozessierungs-Plattform wie z.B. CODE-DE, den Copernicus Data and Information Access Services (DIAS) oder den thematischen und regionalen Exploitation Platforms der ESA als Bestandteil des Vorhabens möglich. Weitere Informationen Daten der Sentinels 1, 2, 3 und 5P können kostenfrei nach Registrierung bei der ESA bezogen werden. Weitere Informationen sind unter https://scihub.copernicus.eu/ verfügbar. Weitere Zugriffsmöglichkeiten auf Daten und Informationen des Copernicus Programms bieten die europäischen Copernicus Data and Information Access Services (DIAS) sowie der nationale Datenzugang CODE-DE unter https://code-de.org/de/. Freie Prozessierungskapazitäten für Wissenschaftler in der Umgebung der European Open Science Cloud (EOSC, https://ec.europa.eu/research/openscience/index.cfm?pg=open-science-cloud) sind voraussichtlich ab 2020 zu erwarten. (In Deutschland wird der Nutzerzugang zur EOSC vermutlich über die Authentifikations-Infrastruktur des DFN geregelt. Eine Schnittstelle zwischen DIAS und EOSC wird zurzeit vorbereitet. Daten der nationalen Missionen können für wissenschaftliche Zwecke über begutachtete Vergabeprozesse ( Daten-AO (Announcements of Opportunity)) kostenfrei bezogen werden. Informationen zu TerraSAR-X und TanDEM-X Daten-AOs finden sich auf den Internetseiten sss.terrasar-x.dlr.de und https://tandemx-science.dlr.de/. RapidEye Daten können für Forschungsvorhaben über das Rapid Eye Science Archive (RESA) https://resa.planet.com/ beantragt werden. Hyperspektrale Befliegungsdaten und simulierte EnMAP-Daten sowie Tools zur Datenverarbeitung sind über die Webseite www.enmap.org zu beziehen.

e) 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Weiterhin antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit einem Sitz oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligung von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird unterstützt. Die EU-Definition der KMU sowie der Kleinstunternehmen befindet sich im Anhang I AGVO und können im Internet unter www.foerderinfo.bund.de abgerufen werden. Die Abgabe der Erklärung zur KMU-Eigenschaft setzt eine Selbsteinschätzung des/der Antragstellers(in) voraus. Falls notwendig, darf der/die Antragsteller(in) Dritte zur Erreichung seines Vorhabenziels über Unteraufträge in das Vorhaben einbeziehen. Das Gesamtvolumen der Unteraufträge darf jedoch maximal 50% der beantragten Ausgaben bzw. Kosten betragen. Gefördert werden können sowohl Einzelvorhaben an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Unternehmen als auch Verbundvorhaben zwischen diesen. Begrüßt wird insbesondere die Zusammenarbeit von Unternehmen und Wissenschaft in einem Verbundvorhaben. Dies ist aber keine Fördervoraussetzung: Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

f) 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Vorhaben werden im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages in Form von Zuwendungen gefördert. Die Erteilung von Zuwendungen setzt ein Eigeninteresse des/der Antragstellers(in) und bei industriellen Antragstellern die Erbringung von Eigenleistungen (Eigenmittel) voraus. Hierzu ist u. a. eine Bonitätsprüfung zwingend, um einen Eindruck darüber zu gewinnen, ob der Antragsteller in der Lage ist seinen Eigenanteil aufzubringen. Die Anträge müssen im Verwertungsplan eine nachhaltige Projektplanung, über die Förderlaufzeit hinaus, erkennen lassen. Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Weitere Zuwendungsvoraussetzung ist gem. Art. 6 AGVO das Vorliegen eines Anreizeffektes. Der Antragsteller muss durch die Gewährung der Zuwendung zu verstärkter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit veranlasst werden. Der Anreizeffekt gilt als erfüllt, wenn der Zuwendungsempfänger vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit einen schriftlichen Zuwendungsantrag in dem betreffenden Mitgliedstaat gestellt hat. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: a) Name und Größe des Unternehmens, b) Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses, c) Standort des Vorhabens, d) die Kosten des Vorhabens, e) Art der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Kredit, Garantie, rückzahlbarer Vorschuss oder Kapitalzuführung) und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMWi vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMWi-Merkblatt Vordruck 0110 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmwi (Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte) entnommen werden.

g) 5. Art und Umfang der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Sie dienen ausschließlich der direkten Projektförderung. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach intensiver Einzelfallprüfung auf Basis objektiver Kriterien. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die im Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit entstehenden zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FHG) die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMWi-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung, grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten, vorausgesetzt. Bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote müssen die Regelungen der AGVO berücksichtigt werden. Diese Regelungen lassen für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann (Art. 25 AGVO). Bei den Verbundvorhaben kann in besonders begründeten Einzelfällen auf die Regelungen über Zuschläge im Rahmen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung nach Art. 25 Nr. 6 AGVO zurückgegriffen werden. Grundsätzlich wird bei Verbundvorhaben eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die Förderquote in der Regel 50 % der Gesamtkosten des Verbundvorhabens nicht übersteigt. Verbundvorhaben oder Einzelvorhaben können mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Der Förderumfang durch das DLR Raumfahrtmanagement kann bis zu 250.000,00 pro Zuwendungsantrag betragen. Abweichend hiervon kann der Förderumfang in begründeten Einzelfällen, wie z. B. für die Koordination von Verbundvorhaben, angepasst werden. In Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können insbesondere Forschungsvorhaben im Rahmen von Dissertations- oder PostDoc-Projekten gefördert werden. Die Vorhaben können frühestens ab dem 01.06.2019 begonnen werden. Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben, je nach technischem Aufwand, die Kosten/Ausgaben auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMWi. Der mit dem Vorhaben verbundene Aufwand der anfallenden Kosten für CPU, Speicher und Daten zur Prozessierung auf einer Cloud-Plattform (z. B. CODE-DE, DIAS, Rechenzentren) ist zuwendungsfähig. Darüber hinausgehender Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen, Mieten sowie Infrastrukturinvestitionen (z. B. in Standard-Software und Standard-Hardware) ist nicht zuwendungsfähig.

h) 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98). Bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Die Zuwendungen enthalten ggf. Bedingungen und Auflagen im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

i) 7. Verfahren 7.1. Ansprechpartner, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems Ansprechpartner für alle fachtechnischen Angelegenheiten ist Herr Michael Bock (RD-RE, michael.bock@dlr.de, Telefon: 0228/447-322), in administrativen Angelegenheiten Frau Brigitte Eich (RD-FA, brigitte.eich@dlr.de, Telefon: 0228/447-289). Vordrucke für Projektskizzen, Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy im Bereich BMWi abgerufen oder unmittelbar beim Raumfahrtmanagement des DLR e. V., Förderadministration Nationale Raumfahrt, Königswinterer Straße 522-524, 53227 Bonn, angefordert werden. 7.2. Zweistufiges Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. 7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind dem Raumfahrtmanagement des DLR e. V. zunächst aussagekräftige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form zu folgendem Stichtag vorzulegen: 20.11.2018. Die schriftliche Einreichung der Projektskizze ist unterschrieben an die folgende Adresse zu senden: DLR Raumfahrtmanagement Abteilung Erdbeobachtung (RD-RE) Herr Michael Bock Königswinterer Straße 522 524 53227 Bonn Zur Erstellung der elektronischen Fassung muss das elektronische Antragssystem easy online Internet: foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf verwendet werden. Andere Portale sind nicht zu nutzen. Bei Verbundvorhaben sind die Projektskizzen nach Abstimmung mit den vorgesehenen Partnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Unternehmen der Wirtschaft müssen darüber hinaus als Anlage die Bilanz 2016, Bilanz 2017 oder BWA zum 31.12.2017 und die aktuelle BWA zusammen mit der Projektskizze vorlegen. Projektskizzen, die nach dem o.g. Stichtag eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen müssen in deutscher Sprache abgefasst werden und sollten 8 bis zu 15 Seiten umfassen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Deckblatt Thema des beabsichtigten Vorhabens, Zuordnung zu den in Kapitel 2 genannten Punkten, geschätzte Angaben zu Gesamtkosten/-ausgaben und Vorhabendauer, sowie Kontaktdaten des Antragstellers. Bei Verbundvorhaben: Angabe der Verbundpartner und Angabe der Kosten/ Ausgaben bezogen auf das Einzelvorhaben. Ziele des Vorhabens Darstellung der Vorhabenziele und der Bezüge des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen. Forschungsbedarf, methodischer Ansatz und geplante Arbeiten Darstellung des Forschungsbedarfs ausgehend vom Stand von Wissenschaft und Technik, der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, der notwendigen FuE-Arbeiten, des Datenplans und der Validierungsmethoden. Begründete, eindeutige Zuordnung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zu einer Förderkategorie gemäß Art. 25 AGVO: a) Grundlagenforschung, b) industrielle Forschung,

c) experimentelle Entwicklung. Projektablaufplan Darstellung der Arbeits-, Zeit und Meilensteinplanung, des Personalaufwands und des voraussichtlich erforderlichen Fördervolumens. Bei Verbundvorhaben sind die Aufgaben der Partner im Vorhaben klar zu skizzieren. Verwertungsplan und Nachhaltigkeit Erwartete Ergebnisse, wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten, geplante Verwertung, Potenziale und Konzept zur wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Verwertung der Vorhabensergebnisse nach Ende des Vorhabens. Angaben zu anschließenden Verwendungsmöglichkeiten der Ergebnisse nach Ende des Vorhabens. Literatur und sonstige Referenzen sind in der Anzahl auf 10 zu beschränken. Bei Verbundvorhaben ist eine eindeutige Zuordnung von Zielen und einzelnen Arbeiten zu den beteiligten Partnern erforderlich. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Bezug zum Förderprogramm: Erfüllung der in der Bekanntmachung genannten förderpolitischen Ziele, Zuwendungszweck und des Gegenstands der Förderung. Ziele und Methodik: Nachvollziehbarkeit und Erläuterung der Forschungsfragestellung und des methodischen Ansatzes, des Datenplanes und der Validierungsmaßnahmen in Bezug auf das Erreichen der Projektziele. Projektmanagement: Bewertung der Projekt-, Ressourcen-, Arbeits- und Meilensteinplanung und Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Innovationsgrad: Bewertung des Innovationsgrades bei Entwicklung von neuen oder Verbesserung von bestehenden Verfahren und Anwendungen. Verwertungspotenzial: Bewertung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Anschlussfähigkeit und der Aussichten zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse, insbesondere der Maßnahmen zum Transfer in die operationelle Anwendung und der Relevanz für den jeweiligen Anwendungsbereich bzw. die Orientierung an Nutzen und Bedarf. Expertise des Interessenten und bei Verbundvorhaben der Zusammenarbeit mit Verbundpartnern: Bewertung der Expertise und Kapazität des Interessenten und des vorgesehenen Personals. Bei Verbundvorhaben zusätzlich: Bewertung der Zusammensetzung des Verbundvorhabens hinsichtlich der geplanten Arbeitsteilung. Auf der Grundlage dieser Kriterien und Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Interessent hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zuwendung nicht abgeleitet werden. 7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung eines förmlichen Förderantrags muss das elektronische Antragssystem easy online Internet: foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf verwendet werden. Andere Portale sind nicht zu nutzen. Zu einem förmlichen Förderantrag gehören ein entsprechender Projektablaufplan sowie eine angemessene Budgetierung. Bei Verbundvorhaben ist eine eindeutige Zuordnung und Budgetierung von einzelnen Arbeiten zu den beteiligten Partnern erforderlich. Die Bewertung und Prüfung der eingegangenen Anträge richtet sich nach den unter 7.2.1 genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung des Projektablaufplanes. Entsprechend der unter 7.2.1 genannten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Bei der Erstellung eines förmlichen Zuwendungsantrages sind die entsprechenden Richtlinien zu beachten (Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) / Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)). Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrages kann ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zuwe dung nicht abgeleitet werden. 7.3. Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt am 20.09.2018 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2018.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 26084 vom 07.10.2018