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Titel

Durchführung von Softwareprogrammierung und -beratung

Vergabeverfahren

Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstraße 21
3003 Bern

Ausführungsort

CH-3003 Bern

Frist

28.04.2017

TED Nr.

99026-2017

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Fellerstraße 21

3003 Bern

E-Mail: beschaffung.wto(at)bbl.admin.ch

Internet: www.simap.ch

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Dienst öffentliche Ausschreibungen Fellerstraße 21 Bern 3003 Schweiz Kontaktstelle(n): Projekt (17013) 810 Transformationsschnittstellen Geobasisdaten E-Mail: beschaffung.wto(at)bbl.admin.ch NUTS-Code: CH0 Internet: www.simap.ch

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Kontrolleur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: (17013) 810 Transformationsschnittstellen Geobasisdaten.

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72200000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gemäß dem gesetzlichen Auftrag und zur vorschriftsgerechten Bereitstellung der Geobasisdaten verabschiedet das BAFU 39 minimale Geodatenmodelle (MGDM). Sie dienen der Vereinheitlichung der Daten und sind in der Version Interlis 2.3 beschrieben. Die beim BAFU vorhandenen Geobasisdaten müssen verlustfrei aus dem GIS, respektive von den Excel-Tabellen ins Transferformat Interlis exportiert und aus diesem wieder ins GIS importiert werden können. Der Import / Export Prozess wird mittels Transformationsschnittstellen ausgeführt. Für jedes MGDM muss eine bidirektionale Schnittstelle parametrisiert, getestet, gepflegt und weiterentwickelt werden. Für die Ausführung der im Pflichtenheft detailliert beschriebenen Leistungen sucht das BAFU einen geeigneten Anbieter.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3063 Ittigen / Sitz des Auftragnehmers.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gemäß dem gesetzlichen Auftrag und zur vorschriftsgerechten Bereitstellung der Geobasisdaten verabschiedet das BAFU 39 minimale Geodatenmodelle (MGDM). Sie dienen der Vereinheitlichung der Daten und sind in der Version Interlis 2.3 beschrieben. Die beim BAFU vorhandenen Geobasisdaten müssen verlustfrei aus dem GIS, respektive von den Excel-Tabellen ins Transferformat Interlis exportiert und aus diesem wieder ins GIS importiert werden können. Der Import / Export Prozess wird mittels Transformationsschnittstellen ausgeführt. Für jedes MGDM muss eine bidirektionale Schnittstelle parametrisiert, getestet, gepflegt und weiterentwickelt werden. Für die Ausführung der im Pflichtenheft detailliert beschriebenen Leistungen sucht das BAFU einen geeigneten Anbieter.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1: Qualifikation eingesetztes Personal / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK2: Preisangebot / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK3: Auftragsanalyse / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: ZK4: Vorgehen und Methode / Gewichtung: 15 % Kostenkriterium - Name: ZK5: Zertifizierungen / Gewichtung: 5 % Kostenkriterium - Name: Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in der Beilage 9 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. / Gewichtung: 1

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 105 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (9 Monate) und Optionen (96 Monate).

Optionen: — Anpassungen, Weiterentwicklung und Erstellung neuer Transformationsschnittstellen, — Support und Wartung: Release Management FME und FME Workspaces.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung in der Konfiguration von Transformationsschnittstellen mit FME Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von folgenden 2 Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren (Abschluss des Projekts 2012 oder später) nach: 1 Referenz aus dem Bereich Konfiguration von Transformationsschnittstellen mit FME: — Ziel- oder Ausgangsformat Interlis inkl. Datenvalidierung in INTERLIS-Prüfmodul 1 Referenz aus dem Bereich Konfiguration von Transformationsschnittstellen mit FME: — Ziel- oder Ausgangsformat FGDB ArcGIS Esri inkl. Datenvalidierung Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter muss über genügend und ausreichend qualifizierte personelle Ressourcen verfügen, um den Auftrag ausführen zu können. Alle hier angegebenen Personen sind grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen: — IT-Projektleiter — 2 GIS-Spezialisten Der IT-Projektleiter sowie einer der GIS-Spezialisten müssen zwingend bei der anbietenden Firma angestellt sein. Für das dritte Profil (GIS-Spezialist) darf sich der Anbieter mit Subunternehmern verstärken. Die Funktionen IT-Projektleiter und GIS-Spezialist können in Personalunion angeboten werden. Es müssen in jedem Fall zwei Personen für die GIS-Profile angeboten werden, um die Stellvertretung gewährleisten zu können.

EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innerhalb von 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 7) b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: Internet: www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innerhalb von 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): — für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 — für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28.04.2017 Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 05.05.2017 Ortszeit: 23:59 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: – Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 – Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 Abrufbar unter Internet: www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen, sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innerhalb von 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin / Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 14.3.2017, Dok. 958623. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 29.3.2017. Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform Internet: www.simap.ch, Rubrik „Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschließend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.03.2017

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 18174 vom 17.03.2017