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Titel

Monitoring der Wirksamkeit von Schadensvermeidungsmaßnahmen und der Bestandsentwicklung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr

Vergabeverfahren

Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Kassel
Untere Königsstr. 95
34117 Kassel

Ausführungsort

DE-34117 Kassel

Frist

22.02.2017

TED Nr.

21425-2017

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel

Untere Königsstraße 95

Kassel 34117

Deutschland

Kontaktstelle(n): Dezernat Bau BAB Nord – BA 20

Telefon: +49 5617667380

Fax: +49 5617667481

NUTS-Code: DE732

E-Mail: vergabe.kassel(at)mobil.hessen.de

Internet: www.mobil.hessen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-11868 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel Untere Königsstraße 95 Kassel 34117 Deutschland Kontaktstelle(n): Dezernat BA 2 (Frau Buchholz) Telefon: +49 5617667257 E-Mail: natascha.buchholz(at)mobil.hessen.de Fax: +49 5617667481 NUTS-Code: DE731 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.mobil.hessen.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel Untere Königsstraße 95 Kassel 34117 Deutschland Kontaktstelle(n): Dezernat Q 1.10 Telefon: +49 5617667143 E-Mail: norbert.koestler(at)mobil.hessen.de Fax: +49 5617667481 NUTS-Code: DE731 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.mobil.hessen.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A 44 Kassel – Herleshausen, VKE 32 und 33, Monitoring der Wirksamkeit von Schadensvermeidungsmaßnahmen und der Bestandsentwicklung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr. Referenznummer der Bekanntmachung: 2016_A44_Monitoring

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71000000

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Monitoring soll zwischen Hess. Lichtenau Walburg und Waldkappel Bischhausen an der Neubaustrecke A 44 Kassel – Herleshausen durchgeführt werden. Die Bauarbeiten dort sind weitgehend abgeschlossen. Die Freigabe für den Verkehr dieser Autobahnabschnitte ist im Frühjahr 2018 geplant. Der Planergänzungsbeschluss VKE 32 sowie der Planfeststellungsbeschluss VKE 33 zum Neubau der Bundesautobahn 44 Kassel-Herleshausen sehen in einer Nebenbestimmung ein Monitoring für den Nachweis der ausreichenden Funktion der Schadensvermeidungs- und –minderungsmaßnahmen für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus bis 2 Jahre nach Verkehrsfreigabe vor. Parallel dazu ist Gegenstand des Monitorings die Prüfung des Erhaltungszustandes/ der Bestandsentwicklung der Populationen dieser beiden Arten. Hierzu sind wiederholte Bestandszählungen bis 2024 Bestandteil des Auftrages.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): 71300000

II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: DE737

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Monitoring der Wirksamkeit von Schadensvermeidungsmaßnahmen und der Bestandsentwicklung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr. Leistungszeitraum, Fristen: voraussichtlicher Beginn der Ausführung: 04.2017; voraussichtliche Fertigstellung: 10.2024. Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 05.04.2017 Ende: 15.10.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

Erklärung,

a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB],

c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises: Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:

— 1 000 000 EUR für Personenschäden und

— 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV]. Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.

— § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden. Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird / werden gefordert:

— Die Qualifikation des Projektleiters

— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die folgenden Aufgabenstellungen/ Leistungen:

— Erfassung der Bechsteinfledermaus im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes;

— Erfassung Großes Mausohr im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes;

— Erfassung und vergleichende Bewertung der Populationsentwicklung von mehreren Kolonien der Fledermausarten;

— Untersuchung der Wirksamkeit von Schadensbegrenzungs- und Schadensminderungsmaßnahmen an Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit den vorgenannten Fledermausarten;

— Im Rahmen der nachzuweisenden Referenzprojekte müssen zudem die folgenden Erfassungsmethoden angewendet worden sein: Beringung mit Armklammern, Infrarot- Untersuchung mittels Videoüberwachung und/oder Wärmebildkammera, Telemetrie von Bechsteinfledermäusen, Beobachtung mittels Knicklichtmarkierung sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen;

— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Angebotsunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Angebot an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Projektleiter:

— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre. Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

— Nachweise von je mindestens einem Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen.

— Erfassung der Bechsteinfledermaus im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes.

— Erfassung Großes Mausohr im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes.

— Erfassung und vergleichende Bewertung der Populationsentwicklung von mehreren Kolonien der Fledermausarten.

— Untersuchung der Wirksamkeit von Schadensbegrenzungs- und Schadensminderungsmaßnahmen an Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit den vorgenannten Fledermausarten.

— Im Rahmen der nachzuweisenden Referenzprojekte müssen zudem die folgenden Erfassungsmethoden angewendet worden sein: Beringung mit Armklammern, Infrarot- Untersuchung mittels Videoüberwachung und/oder Wärmebildkammera, Telemetrie von Bechsteinfledermäusen, Beobachtung mittels Knicklichtmarkierung, das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung genügen. Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Vertragsstrafenregelung für: Tariftreue. Der Bieter sowie die Unterauftragnemer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 22.02.2017 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.04.2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 22.02.2017 Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für das Angebot sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind. Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 44, VKE 32 und VKE 33; Fledermausmonitoring“ zu versehen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Eigenerklärung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wilhelmstraße 10 Wiesbaden 65185 Deutschland Telefon: +49 6113660 E-Mail: post(at)mobil.hessen.de Fax: +49 6113663435

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 17.01.2017

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 17651 vom 22.01.2017