Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Verrichtung von Großbohrungen, Schürfen zur Risikountersuchung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Rosenheim
Königstraße 24
83022 Rosenheim

Ausführungsort

DE-83022 Rosenheim

Frist

18.12.2017

Beschreibung

a) Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle

Königstraße 24

83022 Rosenheim

Telefon +49 80313658302

Fax +49 80313658898310

E-Mail: vvs(at)rosenheim.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 0181

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Die zur Verschlüsselung verwendeten Algorithmen entsprechen dem Signaturgesetz, der Signaturver- ordnung und der Richtlinie für Kryptographische Verfahren des BSI. - Es werden elektronische Angebote akzeptiert. - ohne elektronische Signatur (Textform). - mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel. - mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel.

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung 83022 Rosenheim

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose

Erstellung v. Kleinrammbohrungen, Großbohrungen, Schürfen zur Risikountersuchung Die in den Leistungsbeschreibungen der Risikountersuchung Bahnareal Süd beschriebenen durchzuführenden Arbeiten umfassen Bauleistungen sowie im geringen Umfang planerische Tätigkeiten. Im Besonderen ist hiervon die Position 2 Kampfmittelberäumung betroffen. Auf dem bisher brachliegenden Gelände des BV Rosenheim Bahnareal Süd sollen im Rahmen von Bodenerkundungen Rammkernsondierungen, Großbohrungen sowie Baggerschürfe angelegt werden. Um an die jeweilig in Anlage 3 des LV gekennzeichneten Bohransatzpunkte zu gelangen, müssen zum Teil Rohdungsarbeiten erfolgen. Zum gefahrlosen Arbeiten an den Sondierungspunkten muss der jeweilige Bohransatzpunkt bzw. Schürf nach der Rohdung durch einen Sachverständigen gem. § 20 Sprengmittelgesetz hins. Pot. Kampfmittel freigemessen werden. Sollten während dem Abteufen der Bohrung Sondierhindernisse angetroffen werden, die einen Abbruch der Bohrung notwendig werden lassen, muss ein neuer Bohransatzpunkt unmittelbar freigemessen werden. Hierfür können erneut Rohdungsarbeiten nötig werden. Ähnlich ist bei einem Freimessen der Schürfe zu verfahren. Alle beschriebenen Gewerke, die für die Ausführung der Sondier- sowie Schürfarbeiten notwendig sind, müssen gleichzeitig vor Ort zur Verfügung stehen und in Absprache mit dem beratendem Ingenieurbüro eine entsprechende Qualität der Aufschlussarbeiten gewährleisten.

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose nein

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 12.02.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 29.03.2018

j) Nebenangebote nicht zugelassen

k) Bereitstellung/ Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch auf der Vergabeplattform Internet: www.vergabe.bayern.de zum Download zur Verfügung gestellt.

n) Ablauf der Angebotsfrist am 18.12.2017 um 10:30 Uhr

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadt Rosenheim Königstraße 24 83022 Rosenheim

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

q) Eröffnungstermin am 18.12.2017 um 10:30 Uhr Ort Stadt Rosenheim Königstraße 24 83022 Rosenheim Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte

r) geforderte Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 0 Prozent der Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zah- lungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.

t) Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweis der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Beschei- nigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter Internet: www.innenministerium.bavern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5vergäbe_bauauftraeqe_formblatt_124_eiqenerklaerunq.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Kampfmittelsondierer: Befähigungsscheininhaber § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz GWM Messstellen Errichtung: Zulassungsbescheinigung gem. DVGW-Zertifizierung W120

v) Ablauf der Bindefrist 30.01.2018

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80535 München

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 20776 vom 03.12.2017