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Titel

Erfassungen von Meeresgebieten durch Observerflüge in niedriger Flughöhe

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Naturschutz (BfN) Internationale Naturschutzakademie (INA)
Insel Vilm 1
18581 Putbus

Ausführungsort

DE-18581 Strachtitz

Frist

29.12.2017

TED Nr.

474135-2017

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Naturschutz Außenstelle Insel Vilm

18581 Putbus / Lauterbach

Fax: +49 38301-86150

E-Mail: vergabe(at)bfn.de

Internet: www.bfn.de

Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Naturschutz Außenstelle Insel Vilm 18581 Putbus / Lauterbach Deutschland

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf zentraloder bundesstaatlicher Ebene

I.3) Haupttätigkeit(en) Naturschutz, Meeresnaturschutz Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Erfassung von marinen Wirbeltieren (Säugetiere und Seevögel) in der deutschen AWZ mit Hilfe digitaler Erfassungsmethoden (Video- und Fotoerfassungen).

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Putbus, Insel Vilm. NUTS-Code

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Im bisherigen großflächigen Wirbeltiermonitoring in den deutschen Meeresgebieten erfolgte ein großer Teil der Erfassungen durch Observerflüge in niedriger Flughöhe (76 m für Seevögel, 183 m für marine Säugetiere). Diese Methode wird in Zukunft jedoch durch den voranschreitenden Ausbau von Offshorewindenergieanlagen in der deutschen AWZ stark eingeschränkt, da ein Durchfliegen der Windparks aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht gestattet ist. Somit können Windparkflächen, die in den nächsten Jahren einen immer größeren Raum in der deutschen AWZ einnehmen werden (http://www.offshore-windenergie.net/), nicht mehr mit der bisherigen fluggestützten Monitoringerfassungen untersucht werden. Digitale Erfassungen können auch in einer größeren Flughöhe (> 400 m) durchgeführt werden, sind deshalb eine sicherheitstechnisch unbedenkliche Alternative zur küstenfernen Erfassung von Seevögeln und Meeressäugetieren und sind deshalb auch bereits im Standarduntersuchungskonzept (StUK) des BSH vorgeschrieben. Das BfN wird deshalb im Rahmen seiner Monitoringverpflichtungen neben klassischen observerbasierten vor allem digitale Erfassungsflüge in seinem großflächigen Wirbeltiermonitoring durchführen. Hierbei sollen über den Projektzeitraum sowohl hochauflösende Videoaufnahmen als auch hochauflösende Digitalfotos entlang der Monitoring-Transekte genommen werden. Es wird dabei erwartet, dass eine für die Ziele des bereits laufenden BfN-Forschungsprojekt „Wirbeltiermonitoring“ notwendige Zeitplanung der analogen und digitalen Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln erfolgt.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 98361000 Beschreibung: Mit Meereskunde verbundene Dienstleistungen.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.02.2018 Abschluss 30.11.2019

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe auch Punkt VI.3.

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen:

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern. (a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich); (b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten; (c) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen dass der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag ins Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind. (Eigenerklärung nach dem GWB und Eigenerklärung „Nachunternehmer“ nach dem GWB); (d) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll: Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Eigenerklärung Arbeitsgemeinschaft).

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen: (a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen; (b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5 dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Diese Anforderungen dienen dem BfN zur Eignungsbewertung der Bieter. Bieter sind aufgefordert, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten für die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen zu beschreiben und – sofern möglich – zu belegen (ggf. auch die der Nachunternehmer) und aufzuzeigen, welche Teilaufgaben ggf. durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen. Aussagekräftige Nachweise der Leistungsfähigkeit der Anbieter sind für die Eignungskriterien vorzuweisen. Unternehmensdarstellung (a) Unternehmensschwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum entsprechen den Anforderungen des Projektes, (b) Einschlägige Vorerfahrungen im Hinblick auf die zu bearbeitenden Projektinhalte sind vorhanden.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z 1.2-53302/2017/10

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 29.12.2017 - 23:59

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

IV.3.7) Bindefrist des Angebots

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Der Zugang zu den Vergabeunterlagen und zu weiteren zur Angebotserstellung hilfreichen Informationen kann ab sofort über die E-Mail-Adresse Vergaben@BfN.de unter Verwendung des Betreffs „Z 1.2-53202/AWZ/2017/10 Digitalflüge“ angefordert werden. Informationen zu Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1 Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter „Internet: Vergaben(at)BfN.de unter Verwendung des Betreffs „Z 1.2-53202/AWZ/2017/10 – Digitale Erfassungsflüge“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache abzufassen. Gestellte Fragen und Antworten werden seitens des Bundesamtes für Naturschutz spätestens am 22. Dezember 2017 an alle Firmen, die die Vergabe- und Vertragsunterlagen angefordert haben, an die zur Anforderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen verwendete E-Mail-Adresse gesandt. Sollten Sie keine (weitere) E-Mail erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt worden sind. Information zur Sprache, in der die Angebote abgegeben werden müssen: Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die deutsche Fassung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland Fax: +49 02289499163

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 134 und 107 Abs.3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.11.2017

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 20756 vom 27.11.2017