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Titel

Durchführung von Color-Bildflügen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39104 Magdeburg

Frist

27.11.2017

Beschreibung

1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 5678534

Telefax: +49 391 5677821

E-Mail: silke.wolf(at)lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Internet: lvermgeo.lsa-net.de

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

b) Vertragsart: Lieferauftrag

c) Geschäftszeichen: 13.201-02/2018.

3. a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Color-Bildflügen sowie die Lieferung von Bildflugdaten (Ergebnisse) im Jahr 2018.

c) Unterteilung in Lose

Die Vergabe erfolgt in 10 Losen: Los 1 – Bildflug Salzwedel (1108 km²) Los 2 – Bildflug Osterburg (1060 km²) Los 3 – Bildflug Klötze (1096 km²) Los 4 – Bildflug Wernigerode (972 km²) Los 5 – Bildflug Quedlinburg (1020 km²) Los 6 – Bildflug Magdeburg (1428 km²) Los 7 – Bildflug Wittenberg (1348 km²) Los 8 – Bildflug Jessen (904 km²) Los 9 – Bildflug Sangerhausen (1444 km²) Los 10 – Bildflug Halle(1380 km²) Es können Angebote für ein Los oder für mehrere Lose abgegeben werden.

d) Lieferort Magdeburg

e) Bestimmungen über die Lieferfrist. 1. Befliegung vom 01.04.2018 – 31.05.2018 2.1 Lieferung der Ergebnisse bis 4 Wochen nach dem letzten Bildflugtag pro Los entsprechend Nr. 7(1) der Leistungsbeschreibung Anlage I 2.2 zusätzliche Lieferung vorläufiger Ergebnisse spätestens 6 Arbeitstage nach dem letzten Bildflugtag für Los 4, Los 5 und Los 10 sowie für Los 1 und Los 9 entsprechend Nr. 7(2) der Leistungsbeschreibung Anlage I.

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist 27.11.2017 - 12:00 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 27.11.2017 - 12:00 Uhr

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A und VOF wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer- Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info(at)sachsen-anhalt.abst.de, Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) bzw. IHK PQ-VOL (Internet: www.pq-vol. de) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen:

* der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie und/oder vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes,

* die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und/oder vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes,

* Eigenerklärung darüber, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen,

* Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist,

* Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), abrufbar unter: Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de -- > Präqualifizierung /Bewerbererklärung.

b) Bitte beachten Sie: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Nachweise nachfordern darf.

c) Alle erforderlichen Zertifizierungen und Nachweise sind wie angegeben oder sind mit vergleichbaren Nachweisen vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung eines zertifizierten Dolmetschers in die deutsche Sprache beizufügen.

10. Zuschlags- / Bindefrist 23.01.2018.

11. Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot der nachfolgend gewichteten Kriterien: Als Zuschlagskriterien gelten der Preis mit einer Gewichtung von 60 % sowie Beispielbilder und Referenzen (einschließlich der Erfahrungen des LVermGeo) zu vergleichbaren Bildflügen in den letzten zwei Jahren (2016 und 2017) mit einer Gewichtung von 40 %. Der Zuschlag wird auf eine maximale Anzahl von bis zu drei Losen pro Bieter beschränkt, wobei maximal zwei Lose in den priorisierten Gebieten für die geplanten Kontroll- und Prüfanwendungen von InVeKoS entfallen. Der Zuschlag auf das Angebot eines Bieters, mit dem der Auftraggeber bislang noch keine Erfahrung als Auftragnehmer zu einem Bildflug hat (auftragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistung), wird auf ein Los begrenzt.

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

13. Sonstige Angaben Elektronische Angebote sind nicht zugelassen, weil das LVermGeo derzeit noch nicht über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügt.

Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: • Angebotsschreiben, • Leistungsbeschreibung mit Preisblatt, • Erklärung zu den Vertragsbedingungen des LVermGeo (VB LVermGeo), • Angaben gemäß Nr. 1.4 der Leistungsbeschreibung Anlage I • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigung gemäß Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung Anlage I • Angaben gemäß Nr. 1.8 der Leistungsbeschreibung Anlage I • Verbindliche Angaben des Bieters Anlage III.

Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten/ geforderten verbindlichen Angaben /Erklärungen/ Nachweise, ggf. Bescheinigungen sind mit dem Angebot beizubringen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter dem Leistungsgegenstand entsprechende luftrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen in eigener Verantwortung eingeholt hat und diese vorliegen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gem. § 19 LVG LSA: Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet."

Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 20442 vom 30.10.2017